Sorry, deine(?) Durchführungsvorschläge für die Praxis, dass ein Überholvorgang durch das Verlassen des Straßenrandes eingeleitet wird und auch ab dann die 20 s laufen, sind nicht mal von der Regel gedeckt.
Warum steht in der Überschrift der Regel "einfahren" und in der Regel selbst "durchqueren" und du versuchst daraus ein "umfahren" zu machen?
Ich finde die 5 s zu kurz, da es kein kontinuierliches Fahren erlaubt. Der Überholer hat 20 s Zeit für 10,00 m (Geschwindigkeitsdifferenz: 1,8 km/h) und der Überholte dann nur 5 s für 10,00 m. Das ist ein Geschwindigkeitsunterschied von 7,2 km/h, er muss also im Extremfall um 5,4 km/h verlangsamen.
Zudem sehe ich es für Hafu - das ist in der Praxis nur bei Mini-Veranstaltungen auch nur ansatzweise durchführbar.
Das ist ja sehr nett (und jeder kennt ihre große Schwester ).
Dass zudem die gesamte Reihenfolge der Regeln nach einem Jahr wieder komplett neu gemischt wird ist insofern nicht traurig, da ich mich in diesem Jahr noch gar nicht wirklich dran gewöhnt hatte.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Geändert von Thorsten (25.11.2015 um 23:02 Uhr).
Grund: Neu gerechnet, da es für den Überholer auch 10,00 m sind (und keine 8,20 m)
Macht es noch enger, verlängert die Zeit, in der die Überholspur durch andere nicht nutzbar ist. Mehr als 30 cm Sicherheitsabstand sollten es sein, aber keine weiteren 20 s links fahren.
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Die Diskussion finde ich super, es sollten nur ein paar Dinge beachtet werden.
1. Die Regeln, sind nicht von mir und ich habe auch keinen Einfluss darauf. Dafür müsst Ihr euch an die TK wenden bzw. an das Präsidium der DTU. Von mir sind nur die Grafik und die Durchführungsvorschläge.
2. Bei den Großveranstaltungen wird es keine Regel der Welt schaffen, Windschattenfahren zu verhindern, solange das Problem der Teilnehmer nicht Mathematisch gelöst ist.
Bei Stargruppen von 200 und mehr kommen ca. 200 fast gleich aus dem Wasser ein paar schwimmen vor und ein paar fallen raus, die Gruppe bleibt aber von der Größe her ähnlich.
200 Teilnehmer benötigen bei zwei Räder a 2m und den 10m Abstand, 12m Platz für den ersten beiden und 10m für die Restlichen um Regelkonform zu fahren.
Das bedeute es würde eine Strecke von ca. 2000 m benötigt bei ca. 1000 m fährt die Hälfte schon in der zweiten Reihe. Je weiter wir diese zusammenführen, des Unmöglicher wird es, egal mit welcher Geschwindigkeit der Einzelne fährt.
Ich finde die Regel einen guten Ansatz, so kann in mehrere Reihen annähernd Regelkonform gefahren werden auch bei Großveranstaltungen. Was seither nicht der Fall war.
Sorry, deine(?) Durchführungsvorschläge für die Praxis, dass ein Überholvorgang durch das Verlassen des Straßenrandes eingeleitet wird und auch ab dann die 20 s laufen, sind nicht mal von der Regel gedeckt.
Da Steht auch Vorschlag, ;-).
Du hast die 10m direkt kannst du dich nicht annähren ohne in den Verdacht des Windschattes zu kommen. Daher der Vorschlag, dann gibt es auch einen eindeutigen Startpunkt für die 20 sek.
Was ich immer noch nicht verstehe, ist warum die DTU-Regeln sich in grundlegenden Fragen immer noch von den ITU-Rules unterscheiden müssen.
Das hat mir im vergangenen Jahr bereits vor zwei Bundesligarennen viele kraftraubenden Diskussionen (damals wegen UCI-zulässiger Rahmen bei Drafting-Events) beschert und findet sich auch jetzt im neugefassten Drafting-Abschnitt.
Bei den aktuellen ITU-Rules findet sich unmissverständlich
Zitat:
Age Group bicycle draft zone: the bicycle draft zone will be 10 meters long measured from the leading edge of the front wheel. An athlete may enter the draft zone of another athlete, but must be seen to be progressing through that zone. A maximum of 20 seconds will be allowed to pass through the zone of another athlete;
Dieser Satz stand (als Übersetzung) auch in der alten Sportordnung, wenngleich ihn viel (inklusive mancher Kampfrichter) nie richtig verstanden haben, die unverändert der Meinung waren, dass Drafting stets ebim betreten der Windschattenbox beginnt, wie die verschiedenen Beiträge im Drafting-Regel-Thread von FMNT vor einigen Monaten gezeigt haben.
Einen Abschnitt später wiederholt sich diese Aussage nochmal:
Zitat:
(v) Entry into the bicycle drafting zone: An athlete may enter a bike draft zone in the following circumstances: If the athlete enters the draft zone, and progresses through it within 20 seconds in the overtaking manoeuvre;
im Entwurf der entsprechenden Passage der neuen DTU-Sportordnung findet sich nun die Aussage:
Zitat:
...Ein Annähern auf den vorderen auf einer Linie ist verboten --> Windschattenfahren
Dieser Satz findet sich (in englisch) bei den ITU-Rules nirgends
Gibt es noch eine neuere, unveröffentlichte ITU-Version, von der ich nichts weiß?
...Ein Annähern auf den vorderen auf einer Linie ist verboten --> Windschattenfahren
Das steht auch nicht in der Regel, das steht bei den Durchführungsvorschlagen und ist ein Vorschlag von mir um klar und deutlich zu mache und zu unterscheiden, wer überholt und wer nicht.
Die Regel sagt nur unter §34.1 Ein von hinten aufholender Teilnehmer hat die Windschattenzone des vor ihm fahrenden so schnell wie möglich zu durchqueren.
Wenn man das so nicht macht, und du wieder auf einen unsensiblen Kari triffst hast du eine Strafe.
Und genau das empfinde ich als widersprüchlich zur formulierten Regel und damit absolut kontraproduktiv. Ich kann doch keine Regel haben (einfahren ... durchqueren ...) und dann empfehlen, es genau andersrum zu machen (vorbeifahren ... KEIN einfahren ...). Das sind doch fahrlässige bis vorsätzliche Interpretationen. Erlaubt wäre es, sich bei der TK rückzuversichern, dass sie es auch tatsächlich so meinen, dass man in die Windschattenbox EINfahren und sie DURCHqueren anstatt um sie HERUMzufahren. So schwierig ist die klare Verwendung der deutschen Sprache in diesem Zusammenhang doch wirklich nicht.
Es überholt, wer in die Windschattenbox des vorderen einfährt und sie innerhalb von 20 s durchquert.
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