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Alt 12.08.2015, 16:44   #9
Neoprenmiteingriff
Szenekenner
 
Registriert seit: 22.07.2012
Beiträge: 2.040
Bist du etwa alleine ohne Belgischen Kreisel radeln gewesen?!? So ganz alleine ;-)
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Alt 12.08.2015, 17:10   #10
Hafu
 
Beiträge: n/a
Ich weiß nicht, worum es im konkreten Fall genau geht und schreibe daher hier mal ganz allgemein.

Verbandsgerichtsurteile unterliegen in der Regel dem Datenschutz und dürfen von daher nicht einfach weitergegeben werden.

Die Möglichkeit, das Verbandsgericht anzurufen gibt es (und es kostet auch nichts), aber man sollte sich schon vorher darüber klar sein, was man erreichen will und welchen Preis (Aufwand, Zeit, evt. weiterer Ärger) man bereit ist zu investieren und ob es um ein konkret fassbares Ziel (mit echten Konsequenzen im normalen Leben) oder nur um persönliche Satisfaktion geht.

Grundsätzlich sind Verbandsgerichtsverfahren zeitaufwändig und mühsam für alle Beteiligten. Es müssen Stellungnahmen aller Beteiligten eingeholt und geschrieben werden, es kommt zu einer Anhörung...

Man sollte zumindest im Hinterkopf haben, dass auch die Angehörigen des Verbandsgerichtes im Ehrenamt arbeiten (und damit über begrenzte Zeitressourcen verfügen, vorgesehen für eher "wichtige" Streitfragen), dass es beim Triathlon nicht um Leben und Tod geht, sondern um ein Hobby, eine schöne Nebensache) und dass generell Fehlentscheidungen im Sport nunmal vorkommen. Überall, wo Menschen arbeiten, passieren Fehler.


(Ich war in diesem Jahr zweimal (mittelbar) Betroffener von krassen Kampfrichterfehlentscheidungen (eine davon hat für meinen Sohn möglicherwiese weitreichende Folgen über diese Saison hinaus) und habe beide male aber (auch im Hinblick auf die oben geäußerten Gedanken) bewusst keinen offiziellen Protest eingelegt, weil die jeweiligen Rennen durch die Fehlentscheidungen gelaufen waren und ein Protest allenfalls die Fehlentscheidungen aktenkundig gemacht hätte, den betroffenen Kampfrichtern eventuell geschadet, mir (bzw. meinem Sohn) aber faktisch nicht genutzt hätte)
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Alt 12.08.2015, 17:29   #11
holly79
Szenekenner
 
Benutzerbild von holly79
 
Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 222
Zitat:
Zitat von DasOe Beitrag anzeigen
Einfach mal die Nase in die Sportordnung stecken:

E.6.4 Einspruchsrecht gegen Sperre und / oder gegen Ausschlüsse
Gegen die Entscheidung kann der Betroffene Berufung beim Verbandsgericht einlegen. Die Berufungsfrist beträgt 4 Wochen seit Zustellung der Entscheidung.
Die Berufung ist schriftlich mit einer Begründung versehen bei der Geschäftsstelle des zuständigen Landesverbandes einzulegen.
§11 Abs. 1 der Rechts- und Verfahrensordnung findet Anwendung.
Danke, aber soweit waren wir auch schon. Es geht mehr um die praktische Anwendung.
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Ich weiß nicht, worum es im konkreten Fall genau geht und schreibe daher hier mal ganz allgemein.

Verbandsgerichtsurteile unterliegen in der Regel dem Datenschutz und dürfen von daher nicht einfach weitergegeben werden.

Die Möglichkeit, das Verbandsgericht anzurufen gibt es (und es kostet auch nichts), aber man sollte sich schon vorher darüber klar sein, was man erreichen will und welchen Preis (Aufwand, Zeit, evt. weiterer Ärger) man bereit ist zu investieren und ob es um ein konkret fassbares Ziel (mit echten Konsequenzen im normalen Leben) oder nur um persönliche Satisfaktion geht.

Grundsätzlich sind Verbandsgerichtsverfahren zeitaufwändig und mühsam für alle Beteiligten. Es müssen Stellungnahmen aller Beteiligten eingeholt und geschrieben werden, es kommt zu einer Anhörung...
Ich kann deinen Argumenten folgen, sehe es aber ein wenig anders. Da ich im meinem Fall mit dem Zustandekommen der Disqualifikation nicht einverstanden bin und beim Schiedsgericht es nicht so lief wie es sollte, möchte ich die nächst höhre Instanz wahrnehmen. Dazu gibt es diese nun einmal auch. Das es keine öffentlichen Entscheidungen gibt, macht die Sache nun nicht einfacher, aber meine Beistand wird es schon richten.
Zitat:
Zitat von popolski Beitrag anzeigen
Du hast demnach nach dem WK Einspruch eingelegt?
Um was geht es dabei? Gegen was willst du einsprechen? Wenn es dabei um eine Tatsachenentscheidung geht, so ist diese nicht anfechtbar.
Ach ja und ich habe nicht gegen die Tatsache selber Einspruch erhoben.
holly79 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2015, 18:18   #12
DasOe
Szenekenner
 
Benutzerbild von DasOe
 
Registriert seit: 09.10.2006
Ort: im Westerwald
Beiträge: 5.062
Zitat:
Zitat von holly79 Beitrag anzeigen
Danke, aber soweit waren wir auch schon. Es geht mehr um die praktische Anwendung.
Ich verstehe Dein Problem nicht.

Du hast 4 Wochen Zeit.
Du legst schriftlich dar um was es geht und begründest das Ganze.
Dann schickst Du das Schreiben per Einschreiben an die HTV Geschäftsstelle.

HTV-Geschäftsstelle Nord
Themen: Startpässe, Allgemeines
Beate Riedl
Zwischen den Krämen 4
34560 Fritzlar
Tel.: 056 22 / 79 99 45
Fax.: 056 22 / 79 99 46

Vorsitzender des Verbandsgerichts in Hessen ist Bernd Emanuel.

Urteile von Verbandsgerichten werden den beteiligten Parteien zugestellt und sonst niemand. Beschreibe Deinen Fall so gut Du kannst und verzichte auf den sonstigen juristischen Schnickschnack, gerade wenn Du eine Juristin an der Hand hast. Es geht um Amateursport und nicht um Strafrecht.
__________________
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