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-   -   [S] Erfahrung mit einer Anrufung des Verbandsgerichtes (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=36971)

holly79 11.08.2015 23:03

[S] Erfahrung mit einer Anrufung des Verbandsgerichtes
 
Hallo zusammen, ich möchte gegen eine Entscheidung des Schiedsgerichtes bei einem WK vorgehen und das Verbandsgericht anrufen (nennt sich wohl so). Wer hat Erfahrung mit so einer Anrufung? Auf was sollte man achten? Wie sollte die Anrufung aufgebaut sein? Hat jemand Entscheidungen von einem Verbandsgericht als PDF? Vielen Dank Holly

Neoprenmiteingriff 11.08.2015 23:25

Meine Idee

Frag hafu direkt.....Wenn einer fundiertes (!) Wissen uat dann er

popolski 12.08.2015 09:21

Du hast demnach nach dem WK Einspruch eingelegt?
Um was geht es dabei? Gegen was willst du einsprechen? Wenn es dabei um eine Tatsachenentscheidung geht, so ist diese nicht anfechtbar.

Thorsten 12.08.2015 10:05

Der Einspruch wurde - wie geschrieben - vom Schiedsgericht angenommen und verhandelt und da Holly mit dem Verlauf und Ergebnis der Verhandlung nicht einverstanden ist, wird er jetzt die nächste Instanz anrufen und die Disqualifikation (aus einem ... nennen wir es mal ... Skandalrennen) wird dann hoffentlich zurückgenommen.

Geht halt nur darum, WIE das mit dem Verbandsgericht abläuft.

holly79 12.08.2015 15:16

Es ist genau so wie es Thorsten beschrieben hat.

Ich habe zwar eine Jurstin an meiner Seite, aber manche Dinge sind doch anders als im "echten" Leben.

DasOe 12.08.2015 16:03

Einfach mal die Nase in die Sportordnung stecken:

E.6.4 Einspruchsrecht gegen Sperre und / oder gegen Ausschlüsse
Gegen die Entscheidung kann der Betroffene Berufung beim Verbandsgericht einlegen. Die Berufungsfrist beträgt 4 Wochen seit Zustellung der Entscheidung.
Die Berufung ist schriftlich mit einer Begründung versehen bei der Geschäftsstelle des zuständigen Landesverbandes einzulegen.
§11 Abs. 1 der Rechts- und Verfahrensordnung findet Anwendung.

jofloglo 12.08.2015 16:21

Zitat:

Zitat von holly79 (Beitrag 1155876)
Hallo zusammen, ich möchte gegen eine Entscheidung des Schiedsgerichtes bei einem WK vorgehen und das Verbandsgericht anrufen (nennt sich wohl so). Vielen Dank Holly

Was haste denn verbrochen? :)

Matthias75 12.08.2015 16:24

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 1155989)
Disqualifikation (aus einem ... nennen wir es mal ... Skandalrennen)

Jetzt bin ich zugegebenermaßen auch langsam neugierig :Blumen:

M.


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