Wie schon von den Vorschreiben angemerkt, wäre die Beweislast meiner Meinung nach bei deinem Kumpel, da er das Rad direkt bei Abholung hätte kontrollieren und den Fehler dann hätte reklamieren müssen.
Insofern ist derRadhändler IMHO sehr kulant ...
Sehe ich auch so...
Zitat:
Ich weiß nicht, wie du bei Fahrradrahmen auf eine Gewinnspanne von min 50% kommst. Da müsste der nur zwei bis drei Rahmen im Monat verkaufen und könnte sonst Urlaub machen.
Selbst wenns mit den 50% hinkäme (tuts aber tatsächlich bei weitem nicht), würds fürn Urlaub nicht reichen. Der Händler muss ja, was viele immer wieder vergessen, ne ziemliche Latte an Ausgaben mit dem Erlös bezahlen und nicht nur den Rahmen im EK.
Würde mal grob übern Daumen sagen, wenn er 80-100Rahmen im Monat verkauft (je nach Kurs, wir wissen ja: im Internet ist alles immer billiger...), könnts fürn langes Wochenende reichen...
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Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!
Das mit den 50% hat er von BMC direkt. Je nachdem welche Preisliste er hat, könnten es auch (nur) 40% sein.
Sein TM01 hat er auch nicht selber aufgebaut, sondern alles beim Händler machen lassen.
Durch einen geschäftlichen Auslandsaufenthalt konnte er auch nicht gleich reklamieren ... da er seine 1. Ausfahrt erst mit uns Vereinskameraden nach der Reise absolviert hatte, bei dem der Kratzer aufgefallen ist. Das war für den Händler auch plausibel und er gestand seinen Fehler ein. Wenn es denn nicht schon bei BMC passiert ist ... und es dem Händler auch nicht aufgefallen ist. Das sagt er ja auch. Aber er (der Händler) kann es halt auch nicht beweisen. Somit möchte er das Ganze begleichen.
Es ist halt interessant ... wenn er einen neuen Rahmen nimmt, kann der Händler doch für 200€ den Rahmen neu lackieren und dann wiederverkaufen. Hier wäre interessant zu wissen, was er für so einen Rahmen dann noch verlangen kann. Dann könnte man auch sagen, ob Ware im Wert von 200€ in Ordnung sind. Oder ob das eine "Abzocke"
wäre.
Aber mal davon abgesehen. Solch einen Laden/Händler findet man heute eher selten. Er steht für etwas gerade, was keine Seite zu 100% beweisen kann.
Wenn man bedenkt, dass der Rahmen ca. 4600€ wert hat und der Händler mind. 50% dran hat.
Zitat:
Zitat von Kay H.
Das mit den 50% hat er von BMC direkt. Je nachdem welche Preisliste er hat, könnten es auch (nur) 40% sein.
Zwischen mind. 50% und 40% sind schon mind. 25% Unterschied. Preisfrage!
Mit oder ohne Mehrwertsteuer!?
So gehen durchaus auch noch einmal 15,97% ab.
Apropos, war es ein Komplettrad oder ein solo Rahmen, das habe ich von Dir hier noch nicht gelesen.
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PB
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Was die Beweislast betrifft so liegt die Beweislast im Gewährleistungsrecht in den ersten sechs Monaten nach Übergang der Kaufsache beim Verkäufer er muss also beweisen dass der Schaden nicht schon vorhanden war....was natürlich etwas schwierig . ist es doch ok wenn er den Rahmen umtauscht.
Geändert von sternchen07 (19.06.2014 um 14:04 Uhr).
Selbst wenns mit den 50% hinkäme (tuts aber tatsächlich bei weitem nicht), würds fürn Urlaub nicht reichen. Der Händler muss ja, was viele immer wieder vergessen, ne ziemliche Latte an Ausgaben mit dem Erlös bezahlen und nicht nur den Rahmen im EK.
Würde mal grob übern Daumen sagen, wenn er 80-100Rahmen im Monat verkauft (je nach Kurs, wir wissen ja: im Internet ist alles immer billiger...), könnts fürn langes Wochenende reichen...
Den Teil der Argumentation wollte ich dir überlassen .
Hab' nur mal vor zig Jahren die EK-Listen eines anderen Radimporteurs in den Fingern gehabt, da war die Gewinnspanne deutlich geringer, auf jeden Fall nicht so, dass man als Händler nach jedem verkauften Rahmen gleich überlegt, für den Rest des Monats zuzumachen.
Was die Beweislast betrifft so liegt die Beweislast im Gewährleistungsrecht in den ersten sechs Monaten nach Übergang der Kaufsache beim Verkäufer er muss also beweisen dass der Schaden nicht schon vorhanden war....was natürlich etwas schwierig ist von daher ist es doch ok wenn er den Rahmen umtauschen will .
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
Ich denke in diesem Fall ist der letzte Teil entscheidend. Es geht ja mit diesem Paragraphen darum, den Käufer vor Mängel, die er nicht sofort erkennen konnte, zu schützen.
Bei dem Warenwelt sollte einerseits anzunehmen sein, dass der Käufer bei Übergabe die Ware genau in Augenschein nimmt und nicht gleich mit sabberndem Mund die Kohle auf den Tisch legt. Ein Kratzer hätte also bei Übergabe auffallen müssen. Andererseits kann bei der Art des Mangels (s.o.) nicht ohne Zweifel darauf geschlossen werden, dass der Mangel nicht nachträglich entstanden ist.
Der Käufer müsste also vermutlich trotz Beweislastumkehr schon schlüssig darlegen können, warum dieser Mangel nicht nach dem Kauf entstanden sein kann. Und das wird bei einem Kratzer an einem Gebrauchsgegenstand wie einem Fahrrad IMHO sehr schwer.
Ich denke in diesem Fall ist der letzte Teil entscheidend. Es geht ja mit diesem Paragraphen darum, den Käufer vor Mängel, die er nicht sofort erkennen konnte, zu schützen.
Ja so ist das mbMn. zu verstehen. Allerdings bin ich wohl eher jemand der so etwas tatsächlich recht spät sieht und andere sehen jede kleine Macke an jedem Rad.
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Da hat er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entweder was falsch verstanden oder denen was in den Mund gelegt, was die nicht deutlich genug dementiert (oder auch nur kommentiert) haben.
Ich kann mir selbst 40% nicht vorstellen und auch nicht, dass jemand von BMC das mit nem Endverbraucher besprechen würde...
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