Also ....
Ich habe es mir heute angetan.
grob zusammengefasst
Wichtig ist die Beutelabgabe (Laufsachen) am Samstag (inkl. Schuhe)
Wichtig ist auch den gelben zettel mitzubringen - gegen den gibt es den CHIP
Neuerung - Es dürfen keine Utensilien mehr am Rad bleiben bzw. besser ausgedrückt am Boden beim rad liegen (Eingeklickte Radschuhe OK / Startnr - OK / Radhelm OK / Brille OK)
Umziehen nur im Wechselzelt ..... Hier wichtig
Wild Rumpinkeln gibt ne gelbe Karte (müssen wohl einige 2012 gemacht haben)
Ansonsten - Kein Überholen rechts (sollte normal sein)
Kein Wegwerfen von Müll ach ja - Der Zielkanal darf nicht von anderen betreten werden (Keine Mütter / Väter / Opas und Omas oder Kinder!) Das ist auch neu
Und last but not least wurden 50 Namen aufgerufen, welche sich umgehend nach der Besprechung einfinden mussten und ab gings zur Dopingkontrolle ...... diese 50 waren zufällig gewählt....
Konsequenz konnte aber nicht genau gesagt werden ------
Wer ist auf der Pastaparty ? Treffen vorher ?
Ach ja - Weseler Werft, da in der Eissporthalle die Europameisterschaften im Rollstuhlbasketball stattfinden
Also ....
Ich habe es mir heute angetan.
grob zusammengefasst
...
Und last but not least wurden 50 Namen aufgerufen, welche sich umgehend nach der Besprechung einfinden mussten und ab gings zur Dopingkontrolle ...... diese 50 waren zufällig gewählt....
Konsequenz konnte aber nicht genau gesagt werden ------
Hi,
vielen Dank für die Zusammenfassung.
Da ich immer noch auf der Arbeit festhänge, konnte ich leider nicht teilnehmen.
Kann ich jetzt irgendwie herausfinden, ob ich ausgelost wurde ?
Vorsicht, das sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Bei einer strikten Auslegung der Regeln kann das Ärger geben. Im NADA-Code steht:
"Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen sind: ... Die Weigerung oder das Unterlassen ohne zwingenden Grund, sich nach entsprechender Benachrichtigung einer gemäß anwendbaren Anti-Doping-Bestimmung zulässigen Probenahme zu unterziehen, oder jede anderweitige Umgehung einer Probenahme...
Ein Verstoß durch „die Weigerung oder das Unterlassen, sich einer Probenahme zu unterziehen”, kann sowohl durch vorsätzliches als auch durch fahrlässiges Verhalten des Athleten begründet sein."
Vorsicht, das sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Bei einer strikten Auslegung der Regeln kann das Ärger geben. Im NADA-Code steht:
"Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen sind: ... Die Weigerung oder das Unterlassen ohne zwingenden Grund, sich nach entsprechender Benachrichtigung einer gemäß anwendbaren Anti-Doping-Bestimmung zulässigen Probenahme zu unterziehen, oder jede anderweitige Umgehung einer Probenahme...
Ein Verstoß durch „die Weigerung oder das Unterlassen, sich einer Probenahme zu unterziehen”, kann sowohl durch vorsätzliches als auch durch fahrlässiges Verhalten des Athleten begründet sein."
Letztes Jahr konnten die gezogenen Teilnehmer die Probe auch noch am samstag abgeben, wurden beim Unterlagen abholen informiert.