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Alt 06.05.2013, 09:15   #9
Cupofmilk
Szenekenner
 
Registriert seit: 04.02.2009
Ort: Landkreis Lörrach
Beiträge: 185
Zitat:
Zitat von kullerich Beitrag anzeigen
Zusätzlich zur steuerlichen Geschichte (Spendenquittung) ist doch auch sehr fraglich, wie die Auszahlung an das Mitglied überhaupt verbucht wurde, das klingt in erster Näherung auch schon wie eine "Luftbuchung", die durchaus juristische Konsequenzen haben könnte. Gegebenenfalls kann sowas auch dazu führen, dass die Entlastung des Vorstandes für das entsprechende Geschäftsjahr unwirksam ist. Was wurde denn da gebucht, als das Geld ausbezahlt wurde?
Das Mitglied überwies den Betrag X auf das Vereinskonto.
Anschliesend kaufte der Verein über das Vereinskonto ein Fahrrad.
__________________
Training ist kein Zuckerhof und kein Ponyschlecken
Cupofmilk ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2013, 09:24   #10
kullerich
Szenekenner
 
Registriert seit: 25.10.2006
Beiträge: 3.183
Zitat:
Zitat von Cupofmilk Beitrag anzeigen
Danke für die vielen schnellen Antworten,
wie ich leider befürchtet habe, würde diese Angelegenheit herauskommen könnte das Konsequenzen für den Verein haben :-(
Wie könnte ich jetzt vorgehen um das "krumme" Vorgehen wieder gerade zu biegen? Sodas der Verein keinen Schaden davon trägt?

Empören: Ich finde es eine sauerei das auf Kosten des Vereins solch eine Geschichte abgelaufen ist. Und das ich mich jetzt mit solchen widrigen Altlasten rumschlagen muss. Das ist ziemlich ätzend und macht echt keinen Spass
Du brauchst zwei Ansprechpartner - einen Buchhalter/Steuerprüfer, der dir raten kann, wie die fraglichen Buchungen sauber nachgezogen werden können und einen Steueranwalt, der dir raten kann, ob wegen der nicht korrekten Spendenbescheinigung eine Anzeige/Selbstanzeige angebracht ist. Und, es würde nicht "der Verein beschädigt", sondern die Leute, die sich nicht korrekt verhalten haben, d.h. der Vorstand, der da gemauschelt hat.....

Viel Glück!
__________________
Ex-Weiser, Mitglied in Axels 100-Tri-Plus-Club
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kullerich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2013, 09:37   #11
qbz
Szenekenner
 
Benutzerbild von qbz
 
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.385
Aufgrund dieser Vereinsinfos darf ein gemeinnütziger Verein Darlehen an Mitglieder vergeben, solange es u.a. im Rahmen seiner Zweckbestimmung erfolgt u. keine Gewinne durch überhöhte Zinsen erzielt werden. Im Falle nicht zweckbestimmter Darlehen gibt es noch ein paar Sonderregeln.

http://www.iww.de/vb/archiv/gemeinnu...vereine-f18109

Geändert von qbz (06.05.2013 um 09:55 Uhr).
qbz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2013, 09:49   #12
silbermond
Szenekenner
 
Benutzerbild von silbermond
 
Registriert seit: 04.08.2007
Ort: FUHH
Beiträge: 1.683
Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
Aufgrund dieser Vereinsinfos darf ein gemeinnütziger Verein Darlehen an Mitglieder vergeben, solange es im Rahmen seiner Zweckbestimmung erfolgt, keine Gewinne durch überhöhte Zinsen erzielt werden und die Rückzahlung ausreichend schnell erfolgt.

http://www.iww.de/vb/archiv/gemeinnu...vereine-f18109
Das steht ausser Frage.

Dann erfolgt aber auch eine korrekte Verbuchung der Darlehensvergabe und der Rückzahlung (Tilgung und Zins).

Dafür können aber keine steuermindernden Spendenbescheinigungen an der Darlehensnehmer ausgestellt werden.

Heinrich
silbermond ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2013, 11:20   #13
NBer
Szenekenner
 
Benutzerbild von NBer
 
Registriert seit: 21.11.2008
Ort: Neubrandenburg
Beiträge: 6.956
wäre folgender sachverhalt ein anderer?: der verein stellt dem mitglied material zur verfügung. das mitglied spendet in höhe der kosten, die dem verein durch die beschaffung des materials entstanden sind. das wäre sicherlich ein unproblematisches plus/minus null geschäft. was wäre, wenn da jetzt eine spendenquittung ins spiel käme?
NBer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2013, 11:55   #14
kullerich
Szenekenner
 
Registriert seit: 25.10.2006
Beiträge: 3.183
Zitat:
Zitat von NBer Beitrag anzeigen
wäre folgender sachverhalt ein anderer?: der verein stellt dem mitglied material zur verfügung. das mitglied spendet in höhe der kosten, die dem verein durch die beschaffung des materials entstanden sind. das wäre sicherlich ein unproblematisches plus/minus null geschäft. was wäre, wenn da jetzt eine spendenquittung ins spiel käme?
Dann würde aber dem Verein das Material gehören und müsste bei ihm abgeschrieben usw. werden. Kann man machen, scheint hier aber nicht der Fall zu sein...
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kullerich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2013, 13:53   #15
Matthias75
Szenekenner
 
Benutzerbild von Matthias75
 
Registriert seit: 12.12.2010
Ort: Hofheim a.T.
Beiträge: 5.283
Rein formal hat der Kollege also seinen Kredit noch nicht zurückbezahlt aber dafür dem Verein eine großzügige Spende zukommen lassen?

Sehr seltsam.....

Klingt nach einer phantasiereichen Buchführung....

Matthias
Matthias75 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2013, 15:13   #16
Frank65
Szenekenner
 
Registriert seit: 18.03.2009
Beiträge: 401
Zitat:
Zitat von Cupofmilk Beitrag anzeigen
Danke für die vielen schnellen Antworten,
wie ich leider befürchtet habe, würde diese Angelegenheit herauskommen könnte das Konsequenzen für den Verein haben :-(
Wie könnte ich jetzt vorgehen um das "krumme" Vorgehen wieder gerade zu biegen? Sodas der Verein keinen Schaden davon trägt?

Empören: Ich finde es eine sauerei das auf Kosten des Vereins solch eine Geschichte abgelaufen ist. Und das ich mich jetzt mit solchen widrigen Altlasten rumschlagen muss. Das ist ziemlich ätzend und macht echt keinen Spass

Du solltest Dich auf jeden Fall anwaltlich - am besten von einem Anwalt der Ahnung vom Steuer- und Strafrecht hat - beraten lassen, weil in der Sache eine ganze Reihe juristischer Probleme liegen, nicht nur für die "Spender" und den Verein, sondern auch für den ehemaligen Vorstand und ggf. sogar für Dich als aktuellem Vorstand.

Die bisherigen Antworten sind zwar alle mehr oder weniger zutreffend, aber das ist kein Fall, den man hier im Forum lösen kann (und sollte)!!!
Frank65 ist offline   Mit Zitat antworten
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