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Frag an Experten: Verwendung von Vereinsspenden
Hallo zusammen,
ich hab mal eine Frage bezüglich Verwendung von Spenden im Verein. Da ich seit ein paar Monaten nun Vorstand bin möchte ich gerne Gewissheit haben ob in der Vergangenheit alles richtig ablief bei uns. Folgende Situation: Mitglied X will sich ein neues Fahrrad kaufen und leiht sich Betrag X vom Verein um dieses zu bezahlen. Anschliesen überweist er den Betrag X als Spende wieder an den Verein. Der Verein hat somit kein Gewinn/Verlust gemacht. Kann Mitglied X nun den gesamten Betrag X bei der nächsten Steuereklärung geltend machen? Und hat somit ein Fahrrad für umme bekommen? Dies ist leider bei uns so abgelaufen und ich schähme mich dafür das es bis jetzt nicht aufgefallen ist (nicht aufallen wollte). Ich kenne mich leider nicht in solchen Fragen aus und weis nicht ob dem Verein so irgendetwas angehangen werden kann. Mein persönliches Bauchgefühl sagt das daran etwas nicht ganz stimmen kann sonst würde es ja jeder machen. |
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Die Rückzahlung eines Kredits ist keine Spende, somit ist die Spendenquittung Urkundenfälschung eueres Vereinsvorsitzenden (jemand anderes, z.B. Abteilungsleiter sind in einem Verein auch nicht zur Ausstellung von Spendenquittungen befugt). Höchstwahrscheinlich ist es einem gemeinnützigen Verein auch nicht erlaubt, Geld an Privatpersonen zu verleihen. Da müsste auch der Kassenprüfer einschreiten. (P.S.: für umme hat er das Fahrrad natürlich trotzdem nicht bekommen nur entsprechend verbilligt mit einem Rabatt von 20-40% je nach persönlichem Steuersatz) |
Hi,
die Rückzahlung eines Kredites, nichts anderes war die Geldleihe des Mitgliedes, unabhängig davon ob eine Zinsleistung vereinbart war, als Spende zu deklarieren - aus Spendersicht - ist die eine Sache. Das der Verein hierfür Spendenquittungen ausstellt ist nicht zulässig. Der Spender begeht Steuerhinterziehung, der Verein leistet Beihilfe dazu. Harald hat es bereits geschrieben, es handelt sich um Urkundenfälschung. Konsequenzen beim Bekanntwerden? Beim Spender: Strafanzeige, Nachversteuerung. Beim Verein: das kann u. U. bis zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen. Heinrich |
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Bei solchen juristischen Feinheiten komme ich natürlich an meine Kompetenzgrenzen. Aber ich bin schon froh, dass mein Bauchgefühl anscheinend richtig lag. |
Hi,
interessant wäre ja auch, wie die beiden Positionen im Rechenschaftsbericht (Bilanz des Vereines) verbucht sind. U. U. ist der Rechenschaftsbericht auch nichtig. Bilanzfälschung hört sich zwar etwas böse an, ich würde es aber als solches bezeichnen. Das wäre dann die nächste Straftat. Heinrich |
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Danke für die vielen schnellen Antworten,
wie ich leider befürchtet habe, würde diese Angelegenheit herauskommen könnte das Konsequenzen für den Verein haben :-( Wie könnte ich jetzt vorgehen um das "krumme" Vorgehen wieder gerade zu biegen? Sodas der Verein keinen Schaden davon trägt? Empören: Ich finde es eine sauerei das auf Kosten des Vereins solch eine Geschichte abgelaufen ist. Und das ich mich jetzt mit solchen widrigen Altlasten rumschlagen muss. Das ist ziemlich ätzend und macht echt keinen Spass |
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