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-   -   Frag an Experten: Verwendung von Vereinsspenden (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=28050)

Cupofmilk 06.05.2013 08:50

Frag an Experten: Verwendung von Vereinsspenden
 
Hallo zusammen,

ich hab mal eine Frage bezüglich Verwendung von Spenden im Verein.
Da ich seit ein paar Monaten nun Vorstand bin möchte ich gerne Gewissheit haben ob in der Vergangenheit alles richtig ablief bei uns.
Folgende Situation:
Mitglied X will sich ein neues Fahrrad kaufen und leiht sich Betrag X vom Verein um dieses zu bezahlen.
Anschliesen überweist er den Betrag X als Spende wieder an den Verein.
Der Verein hat somit kein Gewinn/Verlust gemacht.
Kann Mitglied X nun den gesamten Betrag X bei der nächsten Steuereklärung geltend machen?
Und hat somit ein Fahrrad für umme bekommen?

Dies ist leider bei uns so abgelaufen und ich schähme mich dafür das es bis jetzt nicht aufgefallen ist (nicht aufallen wollte).
Ich kenne mich leider nicht in solchen Fragen aus und weis nicht ob dem Verein so irgendetwas angehangen werden kann.
Mein persönliches Bauchgefühl sagt das daran etwas nicht ganz stimmen kann sonst würde es ja jeder machen.

Hafu 06.05.2013 08:54

Zitat:

Zitat von Cupofmilk (Beitrag 899058)
...Mein persönliches Bauchgefühl sagt das daran etwas nicht ganz stimmen kann sonst würde es ja jeder machen.

Sagt mir mein Bauchgefühl auch.
Die Rückzahlung eines Kredits ist keine Spende, somit ist die Spendenquittung Urkundenfälschung eueres Vereinsvorsitzenden (jemand anderes, z.B. Abteilungsleiter sind in einem Verein auch nicht zur Ausstellung von Spendenquittungen befugt).

Höchstwahrscheinlich ist es einem gemeinnützigen Verein auch nicht erlaubt, Geld an Privatpersonen zu verleihen. Da müsste auch der Kassenprüfer einschreiten.

(P.S.: für umme hat er das Fahrrad natürlich trotzdem nicht bekommen nur entsprechend verbilligt mit einem Rabatt von 20-40% je nach persönlichem Steuersatz)

silbermond 06.05.2013 08:57

Hi,

die Rückzahlung eines Kredites, nichts anderes war die Geldleihe des Mitgliedes, unabhängig davon ob eine Zinsleistung vereinbart war, als Spende zu deklarieren - aus Spendersicht - ist die eine Sache.

Das der Verein hierfür Spendenquittungen ausstellt ist nicht zulässig.

Der Spender begeht Steuerhinterziehung, der Verein leistet Beihilfe dazu. Harald hat es bereits geschrieben, es handelt sich um Urkundenfälschung.

Konsequenzen beim Bekanntwerden?

Beim Spender: Strafanzeige, Nachversteuerung.

Beim Verein: das kann u. U. bis zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen.

Heinrich

Frank65 06.05.2013 08:58

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 899061)
Sagt mir mein Bauchgefühl auch.
Die Rückzahlung eines Kredits ist keine Spende, somit ist die Spendenquittung Urkundenfälschung eueres Vereinsvorsitzenden.

Urkundenfälschung ist es nicht, da die Urkunde nicht gefälscht, sondern nur der Inhalt unrichtig ist; aber Beihilfe zur Steuerhinterziehung!

Hafu 06.05.2013 09:03

Zitat:

Zitat von Frank65 (Beitrag 899063)
Urkundenfälschung ist es nicht, da die Urkunde nicht gefälscht, sondern nur der Inhalt unrichtig ist; aber Beihilfe zur Steuerhinterziehung!

Einverstanden.:Blumen:
Bei solchen juristischen Feinheiten komme ich natürlich an meine Kompetenzgrenzen. Aber ich bin schon froh, dass mein Bauchgefühl anscheinend richtig lag.

silbermond 06.05.2013 09:08

Hi,

interessant wäre ja auch, wie die beiden Positionen im Rechenschaftsbericht (Bilanz des Vereines) verbucht sind.

U. U. ist der Rechenschaftsbericht auch nichtig.

Bilanzfälschung hört sich zwar etwas böse an, ich würde es aber als solches bezeichnen.

Das wäre dann die nächste Straftat.

Heinrich

kullerich 06.05.2013 09:09

Zitat:

Zitat von Cupofmilk (Beitrag 899058)
Hallo zusammen,

ich hab mal eine Frage bezüglich Verwendung von Spenden im Verein.
Da ich seit ein paar Monaten nun Vorstand bin möchte ich gerne Gewissheit haben ob in der Vergangenheit alles richtig ablief bei uns.
Folgende Situation:
Mitglied X will sich ein neues Fahrrad kaufen und leiht sich Betrag X vom Verein um dieses zu bezahlen.
Anschliesen überweist er den Betrag X als Spende wieder an den Verein.
Der Verein hat somit kein Gewinn/Verlust gemacht.
Kann Mitglied X nun den gesamten Betrag X bei der nächsten Steuereklärung geltend machen?
Und hat somit ein Fahrrad für umme bekommen?

Dies ist leider bei uns so abgelaufen und ich schähme mich dafür das es bis jetzt nicht aufgefallen ist (nicht aufallen wollte).
Ich kenne mich leider nicht in solchen Fragen aus und weis nicht ob dem Verein so irgendetwas angehangen werden kann.
Mein persönliches Bauchgefühl sagt das daran etwas nicht ganz stimmen kann sonst würde es ja jeder machen.

Zusätzlich zur steuerlichen Geschichte (Spendenquittung) ist doch auch sehr fraglich, wie die Auszahlung an das Mitglied überhaupt verbucht wurde, das klingt in erster Näherung auch schon wie eine "Luftbuchung", die durchaus juristische Konsequenzen haben könnte. Gegebenenfalls kann sowas auch dazu führen, dass die Entlastung des Vorstandes für das entsprechende Geschäftsjahr unwirksam ist. Was wurde denn da gebucht, als das Geld ausbezahlt wurde?

Cupofmilk 06.05.2013 09:11

Danke für die vielen schnellen Antworten,
wie ich leider befürchtet habe, würde diese Angelegenheit herauskommen könnte das Konsequenzen für den Verein haben :-(
Wie könnte ich jetzt vorgehen um das "krumme" Vorgehen wieder gerade zu biegen? Sodas der Verein keinen Schaden davon trägt?

Empören: Ich finde es eine sauerei das auf Kosten des Vereins solch eine Geschichte abgelaufen ist. Und das ich mich jetzt mit solchen widrigen Altlasten rumschlagen muss. Das ist ziemlich ätzend und macht echt keinen Spass


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