nein. denn der startpass bezieht sich ja auch nur auf die offiziellen genehmigten triathlon/duathlonveranstaltungen..
Sorry, bin berufsbedingt ein Pedant, wenn es um (rechtliche) Formulierungen geht.
In der Sportordnung steht nicht "nicht genehmigte Triathlon/Duathlon-Veranstaltungen" oder "Veranstaltungen im Geltungsbereich der DTU" etc, sondern nur "nicht genehmigte Veranstaltungen". Insofern ist der Rahmen, welche Veranstaltungen damit gemeint sind, für mich nicht genau abgesteckt.
Zitat:
Zitat von NBer
um ein betsimmtes niveau und gewisse regeln und auch sicherheitsvorkehrungen einzuhalten, gibt es eben die "genehmigten" veranstaltungen. bei uns in der gegend gibt es auch eine gutbesuchte "wilde" veranstaltung wo man letztendlich keinerlei regeln einhalten muss (geht bei helmpflicht los und endet beim bescheißen, da es keine kampfrichter gibt), und wo es keine versicherung für die teilnehmer gibt.
Dann wäre es doch vorteilhafter für den Verband, mit genau diesen Qualitätskriterien für seine Wettkämpfe zu werben.
Ich sehe dass so, dass ich bei einem genehmigten Rennen ein Mindestmaß an Qualität (Organisation, Überwachung Regelwerk etc.) voraussetzen kann. Ich als Athlet habe somit ein Qualitätskriterium, nach dem ich meine Wettkämpfe aussuchen kann. Wenn ich mich mit ein paar Kumpels treffe, um den Ortsmeister zu ermitteln und mir dabei eine solche "Qualitätsüberwachung" egal ist, ist das mein Problem.
Dass der Verband mit der schlechten Presse leben muss bzw. gerne verallgemeinert wird, ist ein Restrisiko. Hat aber jeder mit einer bestimmte Automarke, einem bestimmten Beruf etc.. Nicht schön, läßt sich aber nicht vermeiden. Läßt sich vielleicht mit etwas mehr Pressearbeit zumindest eindämmen oder zum Positiven nutzen, wenn man bei Genehmigungsverhandlungen auf die hohen Standards und die im Vergleich zu 'wilden' Veranstaltungen geringen Unfallzahlen verweisen kann.
Sorry, bin berufsbedingt ein Pedant, wenn es um (rechtliche) Formulierungen geht.
In der Sportordnung steht nicht "nicht genehmigte Triathlon/Duathlon-Veranstaltungen" oder "Veranstaltungen im Geltungsbereich der DTU" etc, sondern nur "nicht genehmigte Veranstaltungen". Insofern ist der Rahmen, welche Veranstaltungen damit gemeint sind, für mich nicht genau abgesteckt. ....
für mich schon. denn im punkt A1 der sportordnung wird der rahmen, für den sich der verband zuständig sieht, konkret benannt (und in Punkt B noch einmal detailliert erläutert).
aber das ist erbsenzählerei, da du nie erleben wirst, dass ein triathlonverband sperren für reine laufwettkämpfe ausspricht, da sie dafür gar nicht zuständig sind (siehe A1). alles andere ist von dir hineininterpretiert.
Zitat:
Zitat von Matthias75
...... Wenn ich mich mit ein paar Kumpels treffe, um den Ortsmeister zu ermitteln und mir dabei eine solche "Qualitätsüberwachung" egal ist, ist das mein Problem....
richtig, sehe ich genauso. und sicherlich auch jeder verband. problematisch wird nur, wenn für diese privatmatches mit dem begriff "triathlon" auf ausschreibungen, plakaten oder in zeitungen geworben wird. denn dann ist für einen außenstehenden nicht mehr unterscheidbar, ob es privat oder offiziell (genehmigt) ist. denke mal nur darum gehts den verbänden. die wollen nicht unterbinden, das sich hinz und kunz am wochenende mal einen ausmatchen, sondern dass hinter dem begriff "triathlon", wenn er öffentlich benutzt wird, auch ein gewisser standard steckt.
Wenn ich mich mit ein paar Kumpels treffe, um den Ortsmeister zu ermitteln und mir dabei eine solche "Qualitätsüberwachung" egal ist, ist das mein Problem.
Wenn du dich mit ein paar Kumpels triffst, interesiert sich die DTU dafür nicht.
Wenn du das aber öffentlich machst und eine Veranstatlung daraus wird schon.
Du wirst dann ja auch ein Schwimmbad mieten, die Strasenführung vom Amt genehmigen lassen und weitere Dinge mehr.
Dabei ist das eigentlich sogar ein Vorteil, das unter dem Dach des Verbandes durchzuführen.
Wenn ich mich mit ein paar Kumpels treffe, um den Ortsmeister zu ermitteln und mir dabei eine solche "Qualitätsüberwachung" egal ist, ist das mein Problem.Matthias
richtig, kann es schon. den teilnehmern allerdings vielleicht nicht. siehe oben... für die gibts dann vielleicht ähnlich lautende post.
für mich schon. denn im punkt A1 der sportordnung wird der rahmen, für den sich der verband zuständig sieht, konkret benannt (und in Punkt B noch einmal detailliert erläutert).
Heißt doch lediglich, dass der Verband für diese Wettkämpfe zuständig ist und für diese einen Startpass ausstellt. Welche Veranstaltungen unter "andere" laufen steht dort nicht.
Zitat:
Zitat von NBer
aber das ist erbsenzählerei...
Gebe ich dir Recht. Die Grundfrage war ja eigentlich eine andere: Kann mir der Verband vorschreiben, was ich in meiner Freizeit mache? Beziehungswiese kann mic hder Verband für etwas sperren, was ich außerhalb seines Einflussbereiches getan habe?
Zitat:
Zitat von NBer
problematisch wird nur, wenn für diese privatmatches mit dem begriff "triathlon" auf ausschreibungen, plakaten oder in zeitungen geworben wird. denn dann ist für einen außenstehenden nicht mehr unterscheidbar, ob es privat oder offiziell (genehmigt) ist.
Zitat:
Zitat von amontecc
Wenn du das aber öffentlich machst und eine Veranstatlung daraus wird schon.
Zitat:
Zitat von captain hook
richtig, kann es schon. den teilnehmern allerdings vielleicht nicht. siehe oben... für die gibts dann vielleicht ähnlich lautende post.
Und dann wird der Athlet gesperrt, der vielleicht gar nicht erkennt, dass er an einem nicht genehmigten Wettkampf teilnimmt?
Das wäre doch eher ein Grund gegen den Veranstalter vorzugehen, was aber wohl nicht so einfach ist, da vermutlich der Begriff "Triathlon" nicht geschützt ist.
Ich denke, der Verband versucht hier auf eine etwas verunglückte Art eine Kundenbindung zu erreichen. Aber statt auf die eigene Kompetenz zu verweisen, bzw. die eigenen Wettkämpfe entsprechend zu kennzeichnen oder abzugrenzen, wird dem Athleten nur auf die Finger geklopft, sobald er sich nach den "Nachbartellern" umschaut.
Und dann wird der Athlet gesperrt, der vielleicht gar nicht erkennt, dass er an einem nicht genehmigten Wettkampf teilnimmt?
Das wäre doch eher ein Grund gegen den Veranstalter vorzugehen, was aber wohl nicht so einfach ist, da vermutlich der Begriff "Triathlon" nicht geschützt ist.
Ich denke, der Verband versucht hier auf eine etwas verunglückte Art eine Kundenbindung zu erreichen. Aber statt auf die eigene Kompetenz zu verweisen, bzw. die eigenen Wettkämpfe entsprechend zu kennzeichnen oder abzugrenzen, wird dem Athleten nur auf die Finger geklopft, sobald er sich nach den "Nachbartellern" umschaut.
Matthias
Der Athlet erkennt an der Genehmigungsnummer die erfolgreiche Genehmigung.
Der Begriff "Triathlon" ist sehr wohl geschützt und zwar von der DTU. Daher versucht diese gegen die Veranstalter vorzugehen, die diesen ebenfalls benutzen wollen. Daher heißen die anderen Dinger auch "Ironman" und "Challenge".
Als Athlet sollte man sich allerdings überlegen, warum ein Veranstalter sich nicht eine Genehmigung des entsprechenden Dachverbandes einholen will? Kostet fast nix und hat noch ein paar Vorteile. (Ich rede jetzt nicht von ein paar Kumpels, die sich vor dem Freiubad treffen)
Heißt doch lediglich, dass der Verband für diese Wettkämpfe zuständig ist und für diese einen Startpass ausstellt. Welche Veranstaltungen unter "andere" laufen steht dort nicht.
Gebe ich dir Recht. Die Grundfrage war ja eigentlich eine andere: Kann mir der Verband vorschreiben, was ich in meiner Freizeit mache? Beziehungswiese kann mic hder Verband für etwas sperren, was ich außerhalb seines Einflussbereiches getan habe?
Und dann wird der Athlet gesperrt, der vielleicht gar nicht erkennt, dass er an einem nicht genehmigten Wettkampf teilnimmt?
Das wäre doch eher ein Grund gegen den Veranstalter vorzugehen, was aber wohl nicht so einfach ist, da vermutlich der Begriff "Triathlon" nicht geschützt ist.
Ich denke, der Verband versucht hier auf eine etwas verunglückte Art eine Kundenbindung zu erreichen. Aber statt auf die eigene Kompetenz zu verweisen, bzw. die eigenen Wettkämpfe entsprechend zu kennzeichnen oder abzugrenzen, wird dem Athleten nur auf die Finger geklopft, sobald er sich nach den "Nachbartellern" umschaut.
Matthias
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also die UCI beschreibt genau, wofür es einen kalender bei der uci gibt und welche rennen wo einsortiert werden.
rein logisch behandelt die uci mit ihren vorschriften also die beschriebenen disziplinen. alles was "offizielles rennen" ist, steht in den offiziellen kalendern. alles was nicht in den kalendern steht und diese disziplinen betrifft ist dann wohl kein offizielles uci rennen.
ob sie dir vorschreiben können, was du in deiner freizeit tust... hast du doch freiwillig mit lizenzantrag und unterschrift auf deiner lizenz anerkannt?! hättest du das nicht getan, würde es nicht für dich gelten.
wie willst du den veranstalter belangen? dem ist das alles völlig egal, solang er er mit der uci nichts am hut hat und ansonsten alles richtig macht. der teilnehmer darf halt an sowas nicht teilnehmen. sonst gibts nen brief wie oben vom Ö verband.
da hat das aber glaube ich ne andere tragweite, weil diese bergrennen gelegentlich richtig preisgelder ausschütten etc, was dem verband dann halt ein dorn im auge ist. vielleicht gehts da dann auch um dopingprävention etc.. mit "ich fahr mit meinen kumpels um die wette" hat das eher weniger zu tun. :-)
Der Athlet erkennt an der Genehmigungsnummer die erfolgreiche Genehmigung.
Der Begriff "Triathlon" ist sehr wohl geschützt und zwar von der DTU. Daher versucht diese gegen die Veranstalter vorzugehen, die diesen ebenfalls benutzen wollen. Daher heißen die anderen Dinger auch "Ironman" und "Challenge".
Der Begriff Triathlon beschreibt allgemein eine Sportart, kann also kurz gesagt nicht geschützt werden. Die DTU kann sich zwar Begriffe wie DTU-Triathlon-Liga etc. schützen lassen, aber nicht die Verwendung eines allgemeinen Begriffs. Die FIFA ist glaube ich auch schon mit sowas gescheitert (Wollten damals Fußball-WM für sich beanspruchen, schützen konnten sie nur "FIFA Fußball-WM").
Zitat:
Zitat von amontecc
Als Athlet sollte man sich allerdings überlegen, warum ein Veranstalter sich nicht eine Genehmigung des entsprechenden Dachverbandes einholen will? Kostet fast nix und hat noch ein paar Vorteile. (Ich rede jetzt nicht von ein paar Kumpels, die sich vor dem Freiubad treffen)
Eben, und dann ist es als mündiger Athlet, der sich der risiken bewußt ist, meine Entscheidung, wo ich hingehe, oder? Was kümmert es dann den Verband? Im dümmsten Fall lande ich auf der Nase und stelle fest, dass die DTU-Rennen doch besser sind.
Würde mal eher vermuten, dass es ums Geld geht. Was wäre, wenn jetzt eine Konkurrenzveranstaltung einen ähnlich guten (vielleicht besseren) Service bietet wie die DTU? Hatte nicht auch mal vor etlichen Jahren mal die ITU mit Sperren für Teilnehmer an Ironman-Rennen gedroht?