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BDR macht Ärger bei Zeitfahrcups
Hallo Zusammen,
in unserem Lande gibt es einige "locker" veranstaltete Zeitfahrennen, meist organisiert von Radsport Vereinen. Meist sind dies Serien ähnlich organisiert wie die Winterlaufserien und machen auch genauso viel Spaß. Viele nutzen diese Verstaltungen gerne um sich auf die Triathlon Saison vorzubereiten. Nun schreiten mal wieder die Funktionäre des BDR ein :Nee: und zeigen mal wieder jeglichen Realitätsverlust. Jüngst hat ein hiesiger Veranstalter eine Mitteilung erhalten, deren Inhalt besagt Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine nicht genehmigte und/oder nicht ordnungsgemäß ausgeschriebenen Veranstaltung. Sondern um einen Trainingsveranstaltung, welche unter Wettkampfbedingungen ausgetragen wird. Der BDR nennt das ein "wildes Rennen" (Startnummer, Ergebnislisten, Siegerehrung usw.)! Ergebnis: Alle Teilnehmer der Veranstaltung, welche eine Lizenz besitzen müssen bei einer Teilnahme mit einer Bestrafung durch den BDR rechnen. Zwar wurde von offizieller Seite gesagt ".....wo kein Kläger, da kein Richter....." aber wkann man sich darauf verlassen? Die Veranstalter in Duisburg und Krefeld haben auch dieses Problem und bereits erste Änderungen in Ihrer Ausschreibungen und Außendarstellung vorgenommen. Allerdings nehmen diese keinen Einfluss auf die Möglichkeit des BDR Lizensfahrer zu bestrafen ( sperren usw.). Läuft der BDR eigentlich noch ganz rund???? |
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Da hilft nur unter falschem Namen starten, damit man nicht in der Ergebnisliste auftaucht oder eben Lizenz zurückgeben. |
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es hilft eigentlich nur maskerade. offiziel treffen sich nur Freunde zum trainieren und einer stoppt die Zeit. es gibt keine Siegerehrung sondern nur eine Verlesung der Tariningszieten ;-) keiner darf ne nummer umhaben
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Kann mir ein Verband (BDR/DTU) vorschreiben was ich außerhalb seines Geltungsbereiches mache? Oder verpflichtet sich ein Lizenznehmer/Startpassinhaber dazu nur bei lizenzierten Veranstaltungen teilzunehmen? Ok, gerade nachgeschaut, steht in den Rahmenbedingen für einen Startpass drin. Bei der DTU heiß es allgemein "Der Inhaber des Startpasses darf nur vom Verband genehmigten Veranstaltungen teilnehmen." Quelle: https://www.startpass.dtu-info.de/An...edingungen.pdf Damit könnte mir der Verband aber auch eine Teilnahme an einer Laufveranstaltung verbieten. Wie weit darf so eine Regelung eigentlich gehen und sind solche Regelungen überhaupt zulässig? Eigentlich kann es dem Verband doch egal sein, was ich in meiner Freizeit mache, oder? Oder steht demnächst auch bald der DFB oder die FIFA mit einem Aufpasser neben jedem Bolzplatz und passen auch, dass man nicht nachmittags spontan ein kleines Turnier organisiert? Meine Meinung: Es ist meine Freizeit, also meine Sache, was ich damit anfange... Matthias |
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Bei Triathlons leuchtet mir die Zuständigkeit der DTU ja noch halbwegs ein - auch wenn sich das ja nur auf die Startpassinhaber bezieht und nicht auf die große Masse der reinen Hobbyathleten ohne Vereinszugehörigkeit. Duathlons (= Run, Bike, Run) hat sich die DTU ja auch geschnappt und sich für zuständig erklärt, obwohl das m.E. schon weniger zwingend ist. Wie sieht es aber mit Wettkämpfen aus, die nicht in die Schemata der DTU passen, z. B. ein "Bike & Run" oder ein "Swim & Run". Dafür gibt´s ja meines Wissens keinen Extra-Verband (oder gibt´s für letzteren einen "Aquathlon-Verband", der genehmigen müsste?). Ist die DTU trotzdem zuständig, obwohl das ja nur im allerweitesten Sinne triathlonspezifisch ist? Oder der DLV / BDR, wo man im Zweifel ja als Mitglied eines reinen Triathlonvereins kein Mitglied ist? Was ist mit nicht vom DLV genehmigten Laufveranstaltungen, an denen man als DTU-Vereinsmitglied teilnimmt? Sprechen sich DLV und DTU ab und man wird dann von der DTU trotzdem gesperrt?! Oder wie hier: BDR und DTU? Klar - immer unter der Voraussetzung, dass man nicht unter falschem Namen starten will. Fragen über Fragen für einen, der sich zugegebenermaßen in der Verbandslandschaft nicht so gut auskennt:Gruebeln:... |
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und da sie solch privaten veranstaltungen nicht unterbinden können, versuchen sie den veranstaltern das leben insofern schwer zu machen, dass dort zumindest keine startpassinhaber starten dürfen, und damit ein großteil der potentiellen teilnehmer. aber wie shcon weiter oben erwähnt, wo kein kläger da keine klage. in den meisten landesverbänden wird es stillschweigend toleriert. |
dann hier mal ein beispiel aus Ö wie sowas ablaufen kann. viele der dort ausgetragenen bergrennen sind keine lizensierten rennen.
http://radlnews.blogspot.com/2009/07/brief-vom-orv.html |
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