Ein Grund mehr gezielt und bewußt einheimische, in der Region produzierte Produkte zu kaufen, sofern es hier Alternativen zu den japanischen Produkten gibt.
Für die japanische Wirtschaft und die Menschen die dort ihren Lebensunterhalt verdienen ist das natürlich höchst bedauerlich, denn nolens volens werden wir Ausländer wohl alle Lebensmittel die aus Japan kommen in einen Topf werfen, egal ob belastet oder nicht.
Jeder der birher seiner Regierung vertraute, dass die Grenzwerte nach besten Wissen und Gewissen, orientiert an der Gesundheit der Bevölkerung angesetzt werden, wacht häufig aus seinem himmelblauen Traum auf. Bin mal gespannt, wie Greenpeace, Foodwatch usw. Opposition gestalten werden.
Kann ich jetzt aus der Verordnung nicht direkt rauslesen, aber das ist wahrscheinlich das Juristendeutsch.
In der Verordnung stehen auch nicht direkt die höheren Grenzwerte (als Zahlen) drin.
Vielmehr gibt es eben eine Verordnung, die die bisherigen Grenzwerte regelt. In dieser (VERORDNUNG 733/2008 DES RATES) stehen die 370 Bq/kg (600 Bq/kg) drin.
Daneben gibt es einen Plan B, der einen höheren Grenzwert beinhaltet, Diese Verordnung (VERORDNUNG 2218/89 DES RATES) enthält den höheren Grenzwert von 400 Bq/kg (1000 bzw. 1250 Bq/kg).
Beide Verordnungen wurden in der Nach-Tschernoby-Zeit erlassen. Plan B dient eigentlich dazu, daß wir nicht verhungern, wenn nicht mehr genug Nahrungsmittel zur Verfügung stehen, die die Grenzwerte von Plan A einhalten.
Die jetzt erlassene Verordnung (DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG 297/2011 DER KOMMISSION) gibt keine neuen Grenzwerte vor, sondern beschließt lediglich das Umschalten von den alten Grenzwerte auf den ebenso alten Plan B.
Ohne in dem Beitrag meine Meinung äußern zu wollen, ob dieser Beschluß gerechtfertigt war oder nicht, hoffe ich, daß nun zumindest klar ist, warum es in der von dir referenzierten Verordnung eben nicht so einfach rauszulesen war.
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Hard to accept, but I'm older than my vintage bike
Wennst was machst, mach's gern. Machen mußt 'es eh!
(Dem Fritz Engelhardt seine Mutter)
In der Verordnung stehen auch nicht direkt die höheren Grenzwerte (als Zahlen) drin.
Vielmehr gibt es eben eine Verordnung, die die bisherigen Grenzwerte regelt. In dieser (VERORDNUNG 733/2008 DES RATES) stehen die 370 Bq/kg (600 Bq/kg) drin.
Daneben gibt es einen Plan B, der einen höheren Grenzwert beinhaltet, Diese Verordnung (VERORDNUNG 2218/89 DES RATES) enthält den höheren Grenzwert von 400 Bq/kg (1000 bzw. 1250 Bq/kg).
Beide Verordnungen wurden in der Nach-Tschernoby-Zeit erlassen. Plan B dient eigentlich dazu, daß wir nicht verhungern, wenn nicht mehr genug Nahrungsmittel zur Verfügung stehen, die die Grenzwerte von Plan A einhalten.
Die jetzt erlassene Verordnung (DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG 297/2011 DER KOMMISSION) gibt keine neuen Grenzwerte vor, sondern beschließt lediglich das Umschalten von den alten Grenzwerte auf den ebenso alten Plan B.
Ohne in dem Beitrag meine Meinung äußern zu wollen, ob dieser Beschluß gerechtfertigt war oder nicht, hoffe ich, daß nun zumindest klar ist, warum es in der von dir referenzierten Verordnung eben nicht so einfach rauszulesen war.