Hallo,
meiner Meinung nach hast du echt Pech gehabt. Ich weiss auch nicht wie man so naiv sein kann einen gebrauchten Rechner ueber ebay zu kaufen. Mal ehrlich, du kauft eine benutztes elekrtonisches Geraet und erwartest fuer den Preis von 350 Euro, dass das Ding komplett funktioniert.
Ich denke auch nicht, dass du dein Geld wiederbekommst, du kannst es ja mit Anwalt versuchen, aber das ist eher laeherchlich - kostet dich nur einen Haufen Geld und Nerven - die Kohle ist weg und fuer das naechste mal weisst du bescheid......
tomtom,
voellig ueberfluessiger beitrag.
bei einem drei jahre alten notebook fuer 350€ kann man selbstredend mit voller funktionstuechtigkeit rechnen, das hat mit naivitaet nichts zu tun.
einen anwalt zu bemuehen ist auch nicht "laecherlich" und sollte keine "nerven kosten", sondern diese beruhigen.
die rechtslage sieht eindeutig aus. doch es bleibt die gefahr, dass der verkaeufer nicht genug geld hat, um streitigkeitskosten zu zahlen.
dude
Ich habe meine letzten PCs immer gebraucht über Ebay gekauft
und noch nie Probleme gehabt.
Allerdings waren die dann meist von Händlern. Alte Leasing PCs.
Inzwischen habe ich mir übrigens ein neues Acer Extensa 5220-050508 Notebook für 450 Euro gegönnt. Für den Hunni mehr gönne ich mir dann auch gerne das Neuware Feeling und 12 Monate Garantie
Der Verkäufer hat sich übrigens noch nicht geäussert, obwohl er die mail schon heute mittag gelesen hat...
Naja er hat ja noch 3 Tage Zeit, bis Ebay eine Beschwerde annimmt. Vermutlich hofft er das Teil in der Zeit noch an den Zweitbieter loszuwerden
Dude: spaetestens bei dem Satz: "Das Bild ist zwar völlig ok, ist aber für mich nicht ganz zufriedenstellend !" waere mir ein Licht aufgegangen!!!!!!! Das sollte man selbst mit Hauptschulabschluss merken.
Zum Anwalt. Man kann zwar hingehen, aber wer zahlt die ganze Geschichte? Der Verkaufer? Wohl kaum, wenn er sagt, dass er keine Kohle hat. Also bleibt man selbst auf den Anwaltskosten sitzen, muss zum Anwalt rennen, Termine machen, immer wieder nachfragen, ob schon was passiert ist usw.... herzlichen Glueckwunsch.
Ganz ehrlich: PECH GEHABT - tut mir leid, dass ich es so ausdruecken muss, aber wer so ... ist, der ist halt selbst schuld.
Und ebay interessiert die ganze Geschichte ueberhaupt nicht - Leute seid doch nicht so naiv und glaubt, dass ebay da was machen kann, die sind nur daran interessiert Umsatz zu machen. Und OCEAN so wie ich das sehe, bist du jetzt stolzer Besitzer zweier NB - ist doch auch nicht schlecht
Von einer ebay-Beschwerde würde ich mir auch nicht viel versprechen. Selbst bei offensichtlichem Betrug machen die nicht viel. Gab mal einen Beitrag im Fernsehen, wo eine Masche aufgezeigt wurde, wo für einen Artikel der ein niedriges fremdes Gebot (a) vorliegen hatte zunächst ein extrem hohes Gebot (b) gemacht wurde, dieses dann mit einem noch höheren Gebot (c) ausgereizt wurde (damit war es für keinen mehr interessant , das zu überbieten) und dann wurde wenige Sekunden vor Schluss das Gebot (c) wegen "Irrtum" zurückgenommen. Der Artikel ging dann als echtes Schnäppchen für (b) + 1 Euro an den "Betrüger". Das wurde bei hochpreisigen Sachen (Kfz etc.) von organiserten Strukturen gemacht, die ihr Schnäppchen dann auch gerne abholen wollten. Auf die Frage, wie ernst es ihnen sei, kamen die Antworten "wir wissen, wo Ihre Tochter zur Schule geht" und "Sind 9 mm ernst genug?" Ebay hat sich da fein rausgehalten.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
An einem externen Monitor ist das Bild 1 A, also kann man einen Fehler am Treiber ausschliessen.
Finde diesen Schluss nicht uneingeschränkt zulässig.
War der externe Monitor analog oder digital angeschlossen? Mit welcher Auflösung? Wird das Laptop-Display in diesem Falle abgeschaltet? Falls nicht, was zeigt es an?
In der Auflösung 800x600 sind lediglich die üblichen Interpolations-Unschärfen zu sehen oder fehlen einzelne Zeilen oder Pixel? Ist das Bild normal, spricht dies für ein Display was ok ist.
Gibt es in einschlägigen Foren oder auf der Support-Seite des Herstellers einen Hinweis auf ev. Treiberprobleme?
Bleibt noch die Möglichkeit, dass interner Grafikspeicher defekt ist. Dann funktionieren nur niedere Auflösungen, die hohen dagegen nicht. Ist der Grafikspeicher einzeln oder integriert? Wieviel Grafikspeicher ist in der Anleitung angegeben? Schonmal mit niedrigeren Farbtiefen versucht?
Würde die Punkte mal checken, ev. ist das Teil noch zu retten. Kostet zwar etwas Zeit, aber Anwalt etc. ist mindestens ebenso aufwendig.
Das sollte man selbst mit Hauptschulabschluss merken.
Spar dir doch einfach solche Bemerkungen.
Ob man das hätte merken oder nicht, sei hier mal dahin gestellt. Er hat ein Notebook gekauft, welches defetk ist und nicht nicht so angeboten war.
Ich sehe diese Möglichkeiten:
1.
Meldung an ebay. Diese gehört dazu wird aber sicherlich nichts bringen.
2.
Der Weg zum Rechtsanwalt kostet reichlich Kohle. Das bingt dann nur etwas, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat. Die haben auch häufig Selbstbeteiligungen von 100 oder 200 Euro. Was ein RA letztlich für den Satz, den die Versicherung zahlt, tut, muss man dann sehen.
Ich habe mich neulich an einen Wirtschaftsanwalt gewandt, weil ich ein Problem mit der Deutschen Bank habe. Beim Streitwert von 3500 Euro hat er mich, wohl sehr freundlich, ausgelacht.
3.
Strafanzeige wegen Betrugs. Unterm Strich sehe ich da zwar auch keine Erfolgsaussichten, Ärger bekommt er deshalb aber auf jeden Fall. Tatbestandsmäßig sehe ich den Betrug erfüllt, ihm wird man den Vorsatz aber wohl nicht nachweisen können, bzw. er wird sich da recht einfach rausreden können.
Wenn du nicht zum RA gehst, würde ich damit auf jeden Fall mal drohen.
Diesbezüglich würde ich mich auch direkt an das zuständige Fachkommissariat wenden. Je nachdem wie fit du in solchen Sachen bist, kannst du das auch selber schreiben und an deine Polizei (oder direkt an die, wo der Verkäufer sitzt, die sind zuständig) weiterleiten. Dies aber am Besten vorher telefonisch absprechen.
Dude: spaetestens bei dem Satz: "Das Bild ist zwar völlig ok, ist aber für mich nicht ganz zufriedenstellend !" waere mir ein Licht aufgegangen!!!!!!! Das sollte man selbst mit Hauptschulabschluss merken.
Zum Anwalt. Man kann zwar hingehen, aber wer zahlt die ganze Geschichte? Der Verkaufer? Wohl kaum, wenn er sagt, dass er keine Kohle hat. Also bleibt man selbst auf den Anwaltskosten sitzen, muss zum Anwalt rennen, Termine machen, immer wieder nachfragen, ob schon was passiert ist usw.... herzlichen Glueckwunsch.
Ganz ehrlich: PECH GEHABT - tut mir leid, dass ich es so ausdruecken muss, aber wer so ... ist, der ist halt selbst schuld.
Und ebay interessiert die ganze Geschichte ueberhaupt nicht - Leute seid doch nicht so naiv und glaubt, dass ebay da was machen kann, die sind nur daran interessiert Umsatz zu machen. Und OCEAN so wie ich das sehe, bist du jetzt stolzer Besitzer zweier NB - ist doch auch nicht schlecht
es sei dahingestellt, ob man es haette merken koennen oder nicht. betrug bleibt betrug und da sollte man selbstverstaendlich alles sinnvolle tun.
dass er auf eventuellen streitigkeitskosten sitzen bleiben koennte, hatte ich bereits geschrieben. kannst dich abregen.