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defekte Ware bei Ebay
Hallo,
ich habe bei Ebay dieses Notebook erworben: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...0%3D%26fvi%3D1 Leider stellte sich jedoch heraus, daß das Problem mit dem "nicht ganz zufriedenstellendem Bild" keineswegs an einem Treiberfehler liegt wie der Verkäufer schreibt, sondern daß das Display defekt ist. In der angegebenen Auflösung von 1400 x 1050 ist auf dem Display kein einziger Buchstabe mehr zu erkennen. Lediglich in einer Auflösung von 800 x 600 (wie vermutlich auch in den Fotos dargestellt ) kann man die Schrift lesen, aber auch da ist sie unscharf. Halt "nicht zufriedenstellend". Aber ein Artikel der mit einer Auflösung von 1400 x 1050 angeboten wird, sollte diese auch liefern, oder ? An einem externen Monitor ist das Bild 1 A, also kann man einen Fehler am Treiber ausschliessen. Ich habe den Verkäufer mit dieser Tatsache konfrontiert und er schrieb, ihm wurde gesagt, daß sei ein Treiberfehler und kein defekt, deswegen hätte er das Notebook auch so angeboten. Und da er eine Rücknahme in der Artikelbeschreibung ausschliesst sei das nun mein Pech. Er will das Notebook noch an den zweiten Mitbieter anbieten, aber wenn der das Notebook nicht nähme hätte ich eben Pech gehabt. Ich bin mir ziemlich sicher, daß er sich da irrt, oder ? Über ebay selber kann ich leider noch nicht tätig werden, da die erst 10 Tage nach dem Ende einer Auktion Beschwerden entgegen nehmen. Da der Verkäufer sehr häufig defekt Ware verkauft und diese dann auch immer als defekt deutlich markiert habe ich die Artikelbeschreibung natürlich im Vorfeld 10 x gelesen, ob da das Wörtchen defekt, oder evtl. defekt steht, aber ich fand nur "das Bild ist völlig ok". Daher bin ich auch davon ausgegangen daß dem dann auch so ist. Kann mir jemand sagen welche Rechte und PFlichten ich hier habe ? Ich habe dem Verkäufer schon angeboten, daß Nobo zu meinen Lasten zurückzusenden, aber darauf ist er nicht eingegangen. |
Die Worte "völlig ok" und "Das Notebook ist voll funktionstüchtig" lassen keine andere Deutung zu, als dass eine normale Nutzung unproblematisch möglich sei (Texte lesen gehört unzweifelhaft zu einer normalen Nutzung dazu). Auch ohne seinen "Treiberfehler".
Wenn dies offensichtlich nicht der Fall ist, dann stinkt das nach einer arglistigen Täuschung. Hol Dir einen RA, bzw zumindest mal einen Brief mit Briefkopf eines RA und schick dem einen bösen Brief. Der Gewährleistungsausschluss hat nichts damit zu tun, ob die Ware falsch angeboten wurde. Darüberhinaus ist der Gewährleistungsausschluss, wie er ihn formuliert hat, Blödsinn. |
800 x 600 ist allerdings auch schon "Steinzeit", das darf nicht der Maßstab sein und schon gar nicht, wenn 1400 x 1050 angegeben sind.
Die 1400 x 1050 dürften die "passende" Auflösung für das Display sein, bei dem ein Hardware-Pixel auch einem Einstellungs-/Software-Pixel entspricht. Bei 800 x 600 wird ein je Einstellungs-/Software-Pixel durch 1,75 Hardware-Pixel abgebildet, daher die Schwammigkeit, da viele Pixel sich entscheiden müssen, zu welcher Anzeige sie nun gehören wollen/müssen. Ich würde an deiner Stelle mal googlen, ob du was zu so einem Fehler und der möglichen Abhilfe findest, denn die Hardware scheint ja ok zu sein, wenn es 800 x 600 anzeigen kann. Ansonsten schon mal mit einem anwaltlichen Schreiben kommen, das wirkt gerne mal Wunder. Immer gut, so jemanden im Freundeskreis zu haben. Im übrigen finde ich 350 € kein Schnäppchen für ein Notebook, was schätzungsweise 3 Jahre alt ist. Das ist keine moderne Technik mehr und für das doppelte bekommts du moderne Technik mit vernünftigem Akku in NEU. Ich war froh, als vor kurzem mein Firmen-Notebook (ähnlicher Typ, nur Dell statt Compaq) nach 3 Jahren endlich aus dem Leasing gelaufen ist. Compaq hatten wir nur für wenige Monate als Lieferanten, dann flog der Sch... zum Glück wieder raus und es gab nur wenige Betroffene, die drei Jahre gestraft waren. Also noch ein Grund mehr, das Ding möglichst zurückzugeben. |
Kein Schnäppchen aber für die Hardware und Ausstattung eigentlich ok, wenn es denn gehen würde.
Und die 800 x 600 sind immer noch kein tolles Bild, länger als ne halbe Stunde kann man sich das nicht antun. Aber man könnte zumnidest Text lesen und müsste die Buchstaben nicht raten. Einzustellen gibbet da nix, das Display ist hinüber. bei 1024 x768 oder höher werden Buchstaben nur noch als senkrechte Striche dargestellt. Und HP ist bei mir erste Wahl, Dell Sch... kommt mir nicht ins Haus. Komisch wie verschiedene Leute verschiedene Meinungen zu Marken haben können :Lachen2: Aber Dell ist immer noch besser als Fujitsu ;) Ich werde jetzt abwarten ob er das Nobo über den Zweitbieter los wird, viel eher kann ich eh nix machen. Soll er sich mit dem rumärgern. Nimmt der das Teil nicht, beschwere ich mich bei Ebay wegen falscher Artikelbeschreibung, dann werden die dem Druck machen. |
ebay macht gar keinen Druck.
Von dort bekommst Du höchstens unverfänglich formulierte Statements, wie sie können die Artikel nicht einschätzen etc. Druck musst Du schon selbst machen, am besten wirklich zum Anwalt. Dem Verkäufer war der fehler bekannt, und bei einem Treiberproblem hätte er es selbst lösen können. |
Für meine Begriffe ist der Haftungsausschluss absolut in Ordnung;- es geht dir ja aber nicht um Garantie oder Gewährleistung, sondern darum, dass das Ding nicht richtig beschrieben ist, bzw du getäuscht wurdest.
Darauf deutet auch hin, dass der Verkäufer das Ding nicht zurückhaben will. Wenn mir so ein "Fehler" unterlaufen würde, würde ich sogar die Rücksendung übernehmen. Ich würde also, wenn die Sache mit dem Zweitbieter nicht klappt, direkt zum Anwalt gehen und keine weitere zeit verschwenden. Kann sein, dass du dann noch nen Gutachter beauftragen musst, der die Sache beurteilt, wenns hart auf hart geht. Insgesamt schlecht, wenn du keine Rechtschutzversicherung hast, weil sich die Geschichte leicht teurer aufschaukeln kannst als das Ding wert ist, aber wenn der Typ auf zartes Streicheln nicht reagiert oder Einsicht zeigt, hilft halt nur die Brechstange... |
ich bin weit davon entfernt den Verkäufer in schutz nehmen zu wollen, aber wenn er den Mangel angegeben hat und sich "nur" bei der Ursache auf eine falsche Aussage ( also nicht seine eigene) bezogen hat, könnte er zumindest versuchen sich auf dieser Schiene zu verdrücken...... Ich bin kein Jurist um das tatsächlich zu bewerten, ...Advokat ist Anwalts..
viel Erfolg in jedem Fall. |
Ich habe jetzt nochmal eine schärfere Mail geschrieben:
Sehr geehrter Herr Notebookverkäufer, ob sie das Notebook beim Zweitbieter loswerden, kann mir eigentlich egal sein. Es bleibt festzuhalten, daß das Notebook nicht der Artikelbeschreibung entspricht. In der Artikelbeschreibung stehen u.a. folgende Eigenschaften: - 15` TFT Aktivmatrix ( 1400 x 1050 ) - Das Notebook ist voll funktionstüchtig Das Bild ist zwar völlig ok Bei der vom Hersteller und von ihnen beschriebenen Auflösung von 1400 x 1050 ist auf dem Display keinerlei Text mehr erkennbar. Ihre Aussage, des "für mich nicht ganz zufriedenstellend " bezieht sich vermutlich auf eine Auflösung von 640 x 480 oder 800 x 600. Dieses wird in der Artikelbeschreibung jedoch nicht erwähnt und für diese Auflösungen ist das Notebook auch nicht gedacht oder vorgesehen. Ich biete ihnen hiermit nochmals eine Rückabwicklung des Geschäftes an, bei der ich die Portokosten trage. Dies ist ein Entgegenkommen meinerseits um die Sache etwas zu beschleunigen, da ich wirklich auf ein funktionierendes Notebook angewiesen bin. Sollten sie dieser Rückabwicklung erneut nicht zustimmen, sehe ich mich leider gezwungen den Artikel wegen falscher Artikelbeschreibung bei Ebay zu melden und einen Anwalt hinzuzuziehen. Daß das Anzeigeproblem nichts mit einem Treiber zu tun hat, sondern durch einen Defekt an der Hardware hervorgerufen wird, habe ich ihnen ja bereits erläutert. Das ihr Service Techniker sie in der Angelegenheit falsch beraten hat, ist zwar bedauerlich oder Pech, kann aber nicht zu meinem Problem erklärt werden. Da sie ja des öfteren defekte Notebooks veräusseren, hoffe ich auf ein Einsehen ihrerseits und eine zügige Rückabwicklung. Mit freundlichen Grüßen Ocean |
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