Steh jetzt auf dem Schlauch. Du auf dem Rad? Das Mädchen auch? Wer schuld? Wenn per Rad: Haftpflichtversicherung überhaupt vorhanden? Mädchem wie alt, überhaupt schuldfähig?
Beide auf Rad.
Ich auf der Strasse und das Mädel kam vom Bürgersteig aus hinter einem Van auf die Strasse, wollte diese überqueren. Das Mädel ist 10.
Zitat:
Zitat von DasOe
Hat sich Mandarine mit abgelegt?
Madarine war einige Meter hinter mir, hatte vor Schreck aber fast das Ausklicken vergessen, ging also noch gut.
Ich hoffe, daß das große Aua ausbleiben wird. Mal sehen morgen früh.
Danke
Verständlich: bei Kindern biste fast automatisch erstmal alleine schuld, egal wie doof und unvorhersehbar die sich aufgeführt haben.
Du bist ja aber sicher unltramegalangsam gefahren, weils bestimmt n Wohngebiet war und wenn nicht, dann auch und das Mädel konntste erst nen halben Meter vorm Crash sehen und unmöglich im Bereich des Menschenmöglichen bremsen, oder?
Glücklicherweise war es tatsächlich so, weil wir grade erst in die Strasse (kleine Nebenstrasse) eingebogen waren und von einer vorfahrtgewährenden Strasse kamen.
Wäre das ganze auf einer der Hauptstrassen passiert (IM Strecke) hätte das GANZ anders ausgesehen.
Glück im Unglück gehabt!
Blaue Banane hat ne Beule im Oberrohr, seitse drei Tage alt ist.
Dennoch: bei nem Unfall geltend machen beim Verursacher.
Garantieren kann dir nämlich keiner was.
Wie ist deine persönliche Einschätzung?
Auf der anderen Seite ist es natürlich uncool, wenn dir der Rahmen bei hohem Tempo unter dem Hintern wegbröselt...
erst Mal gute Besserung, aber so einfach wird das nicht.
Auch wenn die Polizie sagt, das Mädchen sei schuld, ist bei einem 10 Jährigen Mädchen die Einsichtsfähigkeit" noch zu prüfen. Sie kann zwar "schuld sein" aber Du bekommst von der Haftpflichtversicherung eventuell immer noch nichts, da Kinder nur eingeschränkt schuldfähig. Un die Haftpflicht wird sich wehren, denn die Abwehr unberechtigter Anspüche (auf grund gesetzlicher Haftungsregeln) gehört zu deren ureigenster Aufgabe. Ich würde da - wofern Du eine Rechtsschutz hast - mal Kontakt aufnehmen.
Oder Du machst Deine Ansürche bei der gegnerischen Versicherung geltend und schaust, wie sie reagieren, Dann kansnt Du immer noch zum Anwalt gehen.
Gruß
Nabenschalter
Das Problem steckt hier: 828 BGB: "Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat."
Darüber ist dann der Punkt der Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Eltern die Frage. War das so? Oder standen die Eltern daneben und konnten den Unfall trotzdem nicht verhindern?
Leider keine ganz einfache Sache bei Unfällen mit Kindern
Aber was ist eigentlich gerade los, nicht der erste aktuelle Thread zu Radunfällen
erst Mal gute Besserung, aber so einfach wird das nicht.
Auch wenn die Polizie sagt, das Mädchen sei schuld, ist bei einem 10 Jährigen Mädchen die Einsichtsfähigkeit" noch zu prüfen. Sie kann zwar "schuld sein" aber Du bekommst von der Haftpflichtversicherung eventuell immer noch nichts, da Kinder nur eingeschränkt schuldfähig. Un die Haftpflicht wird sich wehren, denn die Abwehr unberechtigter Anspüche (auf grund gesetzlicher Haftungsregeln) gehört zu deren ureigenster Aufgabe. Ich würde da - wofern Du eine Rechtsschutz hast - mal Kontakt aufnehmen.
Oder Du machst Deine Ansürche bei der gegnerischen Versicherung geltend und schaust, wie sie reagieren, Dann kansnt Du immer noch zum Anwalt gehen.
Gruß
Nabenschalter
Was ist mit "Eltern haften für ihre Kinder"?
Immerhin war die Mutter ja nicht in der Nähe, dafür aber der unangeleinte Hund...
Wenn ich auf meinem Schaden sitzenbleiben sollte, fände ich das nicht fair.
[quote=TomX;396727Und das mit dem Zeitwert ist richtig. Es ist der (objektive) Verkaufswert des Rads im unbeschädigten Zustand.[/QUOTE]
Na sagen wir mal vor dem aktuellen Unfall, heißt ja nicht zwingend dass es vorher keine Lackkratzer oder ähnliche kleine Beschädigungen hatte.
Es heißt zwar meist Zeit- oder Wiederbeschaffungswert, stellt aber real eher wie auch bei KFZ den Veräußerungswert dar. Also das was du bei Verkauf unmittelbar vor dem Unfall als Verkaufspreis erzielt hättest.