Uschi,
das heißt nach dem Wortlaut nicht zwingend, dass das drei unterschiedliche Teilnehmer sein müssen, lediglich, dass jede Teildisziplin tatsächlich auch absolviert werden muss.
Wäre dies von den Schöpfern der DTU beabsichtigt gewesen, hätten sie entsprechend präzisieren können. Ham se aba nich.
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Und tschöh
Matwot
"Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert" Hannibal, A-Team
Dass jede Disziplin überhaupt absolviert werden muss oder dass jede Teildisziplin von genau einem Athleten absolviert werden muss? Also keine Verteilung des Radparts auf 2 Athleten zu je 90 km möglich ist.
Ich habe manchmal den Eindruck, die TK möchte keine eindeutigen Regeln ohne Interpretationsspielraum aufstellen. Wäre ein weiterer Satz - manchmal würde bereits ein weiteres Wort ausreichen - zur Verdeutlichung und Eindeutigkeit denn zuviel? Oder ist das von Juristen aufgestellt, die sich durch vages Formulieren ihre eigene Daseinsberechtigung erhalten wollen ?
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Dass jede Disziplin überhaupt absolviert werden muss oder dass jede Teildisziplin von genau einem Athleten absolviert werden muss? Also keine Verteilung des Radparts auf 2 Athleten zu je 90 km möglich ist.
Nö, Thorsten, die Interpretation ginge mir zu weit. Da steht nicht "von ungefähr einem" sondern von "einem" Teilnehmer.
Das dann auf zwei oder mehrere zu verteilen,
Aber das ist hier schon wieder Sophisterei auf hohem Niveau.
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Und tschöh
Matwot
"Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert" Hannibal, A-Team
Dass das mit dem Aufteilen der Teildisziplin nicht geht, war mir schon klar .
Einer der Sätze "Ein Teilnehmer kann nur jeweils eine Teildisziplin absolvieren." oder "Ein Teilnehmer kann auch mehrere Teidisziplinen absolvieren." oder "Ein Teilnehmer kann maximal x Teildisziplinen absolvieren." fehlt mir und der hätte diesen Fred hier völlig überflüssig gemacht.
Es ist diese unabgesicherte "man-könnte-es-vielleicht-richtig-auslegen"-Mentalität, die mich an unserem Regelwerk so stört. Hinterfragt da denn niemand bei der Erstellung/Überarbeitung, ob man es auch anders verstehen könnte und versucht das dann durch sinnvolle Formulierung auszuschließen.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Thorsten,
ist das nicht eines der Hauptunterschiede zwischen dem deutschen Rechtssystem, das auf der Abstraktion von Sachverhalten basiert und dem angelsächsischen, bei dem jede Fallkonstellation im Vertrag mit abgehandelt werden muss?
Ich habe hier an meinem Arbeitsplatz fast täglich das Vergnügen, mich mit (Darlehens-)Verträgen auseinander zu setzen. Unsere ehedem nach deutschem Recht erstellten Verträge empfand ich mit durchschnittlich 10 Seiten schon als eine Zumutung, inzwischen sind jedoch angelsächsische mit bis zu 100 Seiten en vogue.
In der Praxis stelle ich dann aber immer wieder fest, dass man im Fall der Fälle Jahre später doch wieder nicht an genau diese Konstellation gedacht hat und sich eine Regelungslücke auftut.
Wieviel schöner war es doch, als sich Kaufleute tief in die Augen blickten und dann per Handschlag ein Geschäft besiegelten.
(so, dass musste mal raus)
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Und tschöh
Matwot
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