Fuer GB gilt:
Solange man sich nicht mit Drogen, Waffenhandel und Prostitution beschaeftigt, darf man einkaufen, was man will und wird nicht von irgendwem belaestigt...
danke für die Antworten. Ihr habt wohl recht. Ich habe inzwischen nochmal auf der Site des Zolls nachgelesen, dass für solche Sachen keine Zoll fällig ist.
Bei all dem "ist EU, da ist kein Zoll" Solltet ihr aber nicht vergessen, dass die deutsche Mehrwertsteuer angesetzt werden muss, beim Kauf in UK. Die liegt glaub ich ein Prozent höher als die MwSt in UK und zudem wird die auch auf den Versandpreis aufgeschlagen. (heißt glaub ich Einfuhrumsatzsteuer)
Muss man die deutsche Mehrwertsteuer auch zahlen wenn man in GB schon entsprechendes gezahlt hat? Könnte mir doch vorstellen, dass man die Mehrwert- / Einfuhrsteuer nur zahlen muss wenn sie in GB rausgerechnet wurde.
Jo man muss natürlich nicht doppelt UST zahlen. Man zahlt normalerweise nur die Englische als Privatmann, aber es gibt Umsatzgrenzen für den so genannten Versandhandel (in Deutschland Umsäte über 100.000€), dann wird die UST in Deutschland statt in England abgeführt. Deshalb steht in den Rechnungen auch die 19%.
Also man zahlt glaub ich schon die deutsche und nicht die englische. Zum Beispiel bei Amazon.co.uk ist es auch so.
Man muss allerdings ein wenig danach suchen bis man das findet, da man erstmal auf den meisten Seiten nur findet, dass es sowas in der EU nicht mehr gibt. Aber ich bin letztens über das hier gestolpert (da ich nach dem Grund gesucht habe, wieso ich bei Amazon.uk die deutsche Steuer zahle):
"Im Dezember 2007 einigten sich die EU-Finanzminister, einen Systemwechsel bei der Umsatzsteuer von Dienstleistungen vorzunehmen. Künftig sollen grenzüberschreitende Dienstleistungen von 2010 an innerhalb der EU zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen nicht mehr im Ursprungsland, sondern im Bestimmungsland mehrwertsteuerpflichtig sein."
PS: Was halt noch nicht passt ist, dass es eben erst ab 2010, oder gar 2015 so sein soll - aber aktuell eben bei Amazon schon so gemacht wird. Wer ist denn hier vom Zoll, oder Steuerexperte?
Das was du meinst gilt erst ab 2010 und für Dienstleistungen nicht für Lieferungen.
Grundsätzlich ist es so, das der Privatmann die Steuer in dem Land zahlen muss in dem er bestellt, also hier UK.
Da gibt es aber die Ausnahme für Unternehmen die Hohe Umsätze in anderen Ländern erzeugen. Ist von Land zu Land unterschiedlich. In Deutschland ist die Grenze bei 100.000€, dann muss sich das Unternehmen hier einen Fiskalvertreter suchen und hier in Deutschland die deutsche UST abführen.
Steht im §3c USTG