thorsten hat schon richtig verlinkt. ich habe ganz üble erfahrungen mit einer solchen geschichte gemacht, weil ich hier im forum auf ein bild eines fotografen verlinkt habe.
Zitat:
Zitat von Kurt D.
Hallo Matthias,
sehr bitter und in eurem Fall etwas überzogen. Aber bevor du fast die gleiche Summe einem Advokaten für die Vertretung "eurer Intererssen" auf den Tisch legst (mit immer ungewissem Ausgang am Ende), würde ich versuchen ein "normales Mensch zu Mensch Gespräch" mit dem Leiter des Verlages zu suchen. Vielleicht kannst du dabei die Summe etwas reduzieren?
Kurt
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das gespräch kannst du natürlich suchen und an die nächstenliebe und den gesunden menschenverstand des verlags glauben und appellieren.
meine versuche, mich bei dem "geschädigten" zu entschuldigen und mich gütlich mit ihm zu einigen wurden ignoriert. ich habe merhmals angerufen und ihm auf´s band gesprochen, mich entschuldigt und ihn um rückruf gebeten - keine antwort.
über die "sorte" anwalt, die solche urheberrechtsgeschichten vertreten und deren methoden wurde in dem thread auch viel geschrieben... sind auch alles andere als barmherzige samariter.
cengiz aka Jahangir hat in meinem fall (und dafür danke ich ihm bis zur bahre) das gesetzbuch durchforstet und ist dabei auf das hier gestossen:
§ 97a
Abmahnung
(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.
(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.
du kannst ihn ja mal fragen, ob das in eurem fall ebenfalls zutrifft.
alles gute und viel glück!
meik