Eben nich. Es gibt auch in der jetzigen Sportordnung eine Definiton, ab welchen Zeitpunkt man als Überholter (Vorderradhöhe) zählt. Gleichzeitig wird aber darauf hingewiesen, das man die Windschattenbox in der vorgegeben Zeit zu verlassen hat. Selbst wenn ich als Überholter nur 1mm hinter dem Vorderrad des Nebenmannes (Überholender) bin, befinde ich mich aber noch nicht in seinem Windschattenbereich. Im §44 wird aber auch darauf Bezug genommen. Daher zählt die Zeit erst ab dem Zeitpunkt, wenn ich mich im Windschattenbereich befinde. Nach meiner Auffassung kann die Zeit (5sek) erst laufen, wenn der Überholende sich wieder rechts einsortiert hat.
Das Ganze geht für mich in die völlig falsche Richtung: man scheint noch nicht mitbekommen zu haben, das Triathlon sich mittlerweile zum BREITENSPORT entwickelt hat und weiterhin entwickelt. Die Starterfelder werden immer voller und größer und die Regeln werden dem irgendwie nicht angepasst.
Tklinger schrieb es ja in dem anderen Fred ja (glaube ich) selber: bei den großen Rennen nicht durchsetzbar. Warum macht man (wenn man schon die Regeln ändert), nicht solche Anpassungen, die dem Trend Rechnung tragen?
Die "Bremsregelung" halte ich nicht nur für falsch, sondern auch für nicht gerade ungefährlich. So entstehen z.B. Staus, bei denen keiner weiß woher sie kommen. Diese setzen sich nach hinten fort und es verdichtet sich immer mehr, bis der erste eine Notbremsung machen muss und der dahinter sich ins Grüne legt. Ich hoffe es ist zu verstehen, was ich meine. Ansonsten einfach mal hier klicken und nur auf die linke Spur achten: https://www.youtube.com/watch?v=jM-6SraJaYs
Ich bin auch nicht glücklich über die teilweise massive Lutscherei. Aber mittlerweile habe ich mich damit abgefunden, daß es wohl erst wieder besser werden wird, wenn die Karawane weitergezogen ist. Vielleicht vom Triathlon zum Blitzschach
Aber diese Diskussion wurde ja schon oftmals hier geführt...
In Roth wurde die Regel dieses Jahr geändert. Der Extra-Kilometer auf der Laufstrecke hatte einen sehr hohen Abschreckungscharakter. Habe bisher überall gelesen, dass ein "Lutschen" nicht erkennbar war. Auch gab es keine Gruppenbildung.
Ich find es deshalb schon wichtig, genau zu definieren, wann man im Windschatten ist, wenn es um Überholvorgänge geht. Ich möchte ja auch nicht bestraft werden, dass ich zu scharf als Überholender nach rechts eingeschwenkt bin, und der andere sogar eine Notbremse machen muss.
Ich weiß, ich war auch in Roth. Ich fand aber auch, das in den vergangenen Jahren in Roth nicht soooo viel gelutscht wurde. Kann aber auch mit den sehr vielen Startwellen zusammenhängen, die ja dieses Jahr sogar nochmal verkleinert wurden.
Aber die angestrebte Bremserei beim Überholen ist wirklich weltfremd...
Das Wiederherstellen der Windschattenbox durch den Überholten ist nicht strittig. Aber da reicht es durchaus mal kurz die Beine hängenzulassen.
Eben nich. Es gibt auch in der jetzigen Sportordnung eine Definiton, ab welchen Zeitpunkt man als Überholter (Vorderradhöhe) zählt. Gleichzeitig wird aber darauf hingewiesen, das man die Windschattenbox in der vorgegeben Zeit zu verlassen hat. Selbst wenn ich als Überholter nur 1mm hinter dem Vorderrad des Nebenmannes (Überholender) bin, befinde ich mich aber noch nicht in seinem Windschattenbereich. Im §44 wird aber auch darauf Bezug genommen. Daher zählt die Zeit erst ab dem Zeitpunkt, wenn ich mich im Windschattenbereich befinde. Nach meiner Auffassung kann die Zeit (5sek) erst laufen, wenn der Überholende sich wieder rechts einsortiert hat.
Nach dem neuen Entwurf fängt die Windschattenzone am Vorderrad an:
Zitat:
33.1 Die Windschattenzone ist 10m lang, gemessen von der Vorderkante des Vorderrades des Vordermanns bis zur Vorderkante des Vorderrades des nachfolgenden Teilnehmers
Kritisch finde ich die Definition des Überhohlvorganges, bzw. die Beendigung des Überholvorganges. Im Prinzip muss ich nur auf gleiche Höhe bzw. knapp vor den zu Überholenden kommen und dann muss der sich zurückfallen lassen und zwar relativ schnell. d.h. Sobald ich es geschafft habe, mein Vorderrad vor seins zu bekommen, ist der Überholte für die regelkonforme Beendigung des Überholvorganges verantwortlich. Das kann doch nicht sinnvoll sein. Im Zweifel kann so der Überholvorgang als taktisches Mittel verwendet werden, um den Gegner erstmal zum Bremsen zu zwingen. Bis der dann wieder beschleunigt hat, bin ich wieder ein paar Meter weg.
Aus meiner Sicht sollte der Überholende komplett für den regelgerechten Überholvorgang verantwortlich sein. D.h. er darf erst wieder einscheren, wenn er einen ausreichenden Vorsprung hat. Vielleicht wäre es sinnvoller, die Zeit für dne Überholvorgang auf z.B. 30sek auszuweiten aber dafür den Überholvorgang komplett aus Sicht des Überholenden zu definieren, also von "nach links ausscheren" bis "nach rechts einscheren". Wenn der Vordere zu früh rüber zieht und den Überholten zum Bremsen zwingt, wird das als Behinderung gewertet.
Ich sehe das ganze als verzweifelte Aktion von Nichttriathleten, die durch praxisferne Regelungen versuchen, der Windschattenproblematik Herr zu werden.
Die meisten Triathleten lesen weder die Ordnungen, noch wird das geschriebene verstanden.
Ich habe nach wie vor ein Problem mit der Regelauslegung. Es ist unstrittig definiert, ab wann ich als Überholter zu bezeichnen bin (Vorderrad). Auch wie lang der Windschatten ist und wie gemessen wird (Vorderrad-Vorderrad). Ich befinde mich aber rein physikalisch aber nicht in seinem Windschatten, wenn der der Überholende nur 1mm neben mir vor meinem Vorderrad ist. Die 5 sek können nur dann anfangen zu laufen, wenn ich wirklich in den Genuss des Windschattens komme. Und nach neuer Definition (keine Windschattenbox) kann dies nur dann sein, wenn der Überholende sich wieder rechts einsortiert hat.
Die Windschattenregel ist ja gedacht, dass ich mir keinen Vorteil verschaffe, weil ich im Windschatten fahre. Hier sollte bei der Reglung mehr Rücksicht auf den realen Windschatten gelegt werden.