In Spanien habe ich es da einfacher!!!
Da sinnse halt doch logggerer!!!
Naja, ....
war mal mit dem Tandem auf Malle:
Der Hinflug mit Condorleuten in FFM, kein Problem: das reduzierte verpackte Tandem mußte schieb- und rangierbar sein, richtig logisch mitgedacht hat das Bodenpersonal. Deswegen ließen die sich auch nach netter Diskussion auf sinnvolle 3bar Restluftdruck (statt 0 oder 12) in den Reifen ein und die nach innen montierten Pedale wurden abgeschraubt & an den Rahmen mit Panzerband geklebt (wegen Rückwärtsschieben), Lenker doch gerade gedreht und ab.
Auf der Rückreise das spanische Bodenpersonal deutete stoisch auf ein wichtiges Rechteck, wo das Tandem liegend durchmusste. Das war ging ohne Abbau des vorderen Laufrades gerade so, aber nur wohin damit? Das musste ich dann unter Zeitdruck mit einer Riesenrolle Tesafilm(!) eines netten Schalters der Konkurrenz seitlich an den Rahmen kleben. Das das ganze "Ding" dann praktisch nicht mehr handlebar war, war der spanischen furiosen Bodendienstleisterin mit wichtiger Uniform aber sowas von egal, richtig giftig war die. Der Reifendruck von 12bar interessierte, nebenbei, diesen Giftzwerg aber überhaupt nicht, ich hab dann heimlich freiwillig 7bar dringelassen.
Das mit dem spanischen "loggerer" möchte ich somit doch dementieren.
Geändert von Pfeffer und Salz (13.02.2012 um 09:36 Uhr).
Tja, die Gesetze sind da ganz klar, in die Radtasche/koffer gehört halt nur das Rad und auch keine CO2-Patronen.
Die müßt ihr auf der Insel kaufen, aber 2 Patronen bekommt man dann immer vom Lanzarote-Airport nach Hause genehmigt, warum auch immer!!!!
In Spanien habe ich es da einfacher!!!
Da sinnse halt doch logggerer!!!
Ich musste meine Patronen auf der Heimreise abgeben. Eventuell weil ich sie im Hndgebäck hatte, wollte nicht riskieren das die mir mein Rad aus dem Papkarton auspacken. Dafür hatte ich Neo Helm Schuhe und Standtpunpe und schlag mich tot alles mit beim Rad... beim einreisen wie auch beim ausreisen.
__________________ Mehr als ein Hesse kann ein Mensch nicht werden! Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten, ich bekenne mich zu meiner Legasthenie.
Ich musste meine Patronen auf der Heimreise abgeben. Eventuell weil ich sie im Hndgebäck hatte, wollte nicht riskieren das die mir mein Rad aus dem Papkarton auspacken. Dafür hatte ich Neo Helm Schuhe und Standtpunpe und schlag mich tot alles mit beim Rad... beim einreisen wie auch beim ausreisen.
wenn alles andere glatt läuft.......................
scheiss auf die Luftpatronen
die schenk ich dem nächstbesten mit nem Hollandrad
:-( , Trauer, weil ich morgen Lanzarote verlassen und für 2 1/2 Wochen in den Schneematsch zurück muss. Vorgenommen habe ich mir, wenigsten jeden 2. Tag 1 Stunde Zeit zum Laufen zu nehmen und 2x Schwimmen in 2 1/2 Wochen, damit meine Pumpe und der Bewegungsapparat etc. nicht allzu viel Rost ansetzen und die Kondition nicht in den Umzugskisten oder im Farbeimer landet.
Und das Rennrad bleibt hier, was soll ich damit auf Eis :-) .
Tja, die Gesetze sind da ganz klar, in die Radtasche/koffer gehört halt nur das Rad und auch keine CO2-Patronen.
Ich musste meine CO2-Patronen nur einmal abgeben; seit dem packe ich sie ins Gepaeck und da meckert keiner. Warum gemeckert wird, wenn das Ding im Radkoffer ist, ist mir bis heute unklar. So passiert bereits 4x bei den extrem pingeligen Australiern sowie 2x in Europa.
Und auch aus dem Radkoffer/Karton musste ich bisher nichts rausnehmen. Helm, Rad- und Laufschuhe, Pumpe, Ersatzteile, Kinderspielzeug, alles kein Problem gewesen (USA, Australien, Neuseeland, Asien,...).
Ich kenne die Gesetzeslage nicht, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass mir jemand vorschreiben kann, was ich - an ungefaehrlichem Zeug - in einen (Rad)Koffer packe. Laufschuhe, Helm, Handtuch, etc... Solange das innerhalb des Gewichtslimits ist. In eine Golftasche kann ich auch neben den Schlaegern auch die entsprechenden Schuhe, Handschuhe, Baelle, Regenschirm, etc packen, ohne dass mich einer anmacht...
Ich kenne die Gesetzeslage nicht, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass mir jemand vorschreiben kann, was ich - an ungefaehrlichem Zeug - in einen (Rad)Koffer packe. Laufschuhe, Helm, Handtuch, etc... Solange das innerhalb des Gewichtslimits ist. In eine Golftasche kann ich auch neben den Schlaegern auch die entsprechenden Schuhe, Handschuhe, Baelle, Regenschirm, etc packen, ohne dass mich einer anmacht...
Wenn in den Beförderungsbedingungen steht "Nur Fahrrad im Koffer", dann ist das so. Da interessiert irgendeine Gesetzeslage eher weniger.
Erst recht nicht, wenn Du am Counter stehst und die Dich nicht mitnehmen wollen...
__________________ „friendlyness in sport has changed into pure business“
Kenneth Gasque
Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":
"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."
Wenn in den Beförderungsbedingungen steht "Nur Fahrrad im Koffer", dann ist das so. Da interessiert irgendeine Gesetzeslage eher weniger.
Erst recht nicht, wenn Du am Counter stehst und die Dich nicht mitnehmen wollen...
Da es mich die ganze Zeit schon beschäftigt hat, habe ich jetzt mal auf der HP geschaut.
Scheinbar beziehen sie sich auf diese Passage, die aber auch etwas dehnbar ist...Demzufolge kann das jedenfalls immer passieren und ist nach AGB dann auch korrek:
Condor AGB:
13.5 Die Beförderung von Sondergepäck und Sportgepäck ist nur in dafür geeigneter Transportverpackung bzw. Transportbehältnissen möglich. Jegliches Sportgepäck muss separat, das heißt getrennt von Ihrem aufgegebenen Reisegepäck, verpackt und aufgegeben werden. Andernfalls wird das gesamte Gepäck zu den aktuellen Übergepäckgebühren abgerechnet, die möglicherweise über der Pauschalgebühr für Sonder- und Sportgepäck liegen können. Die Mitarbeiter am Check-in behalten sich vor, das verpackte Sonder- und Sportgepäck stichprobenartig zu überprüfen und den Transport bei Nichteinhaltung der Vorschriften ggf. abzulehnen. Wir weisen darauf hin, dass im Sportgepäck keine anderen Gegenstände enthalten sein dürfen, als diejenigen, die unmittelbar zur Ausübung des Sports zählen, insbesondere keine Bekleidung. Für die Beförderung von Kanus und Kajaks benötigen wir eine Regressverzichtserklärung. Bitte beachten Sie, dass Sondergepäck und Sportgepäck anmeldepflichtig sind. Eine Anmeldung ist nur bis 8 Stunden vor dem Abflug möglich.