Ja, aber was bringt uns das in dieser Diskussion? Du konstruierst eine Überholvorschrift, die nicht existiert und weist dann nach, dass sie nicht umsetzbar ist.
Recht hast Du in meinen Augen in dem Punkt, dass die Regeln generell nicht auf den Zentimeter genau umsetzbar sind. Das ist aber nicht das Problem. Auch wenn sich Regeln nicht auf den Zentimeter genau umsetzen oder kontrollieren lassen, kann man sie im Regelwerk trotzdem exakt und widerspruchsfrei formulieren.
Gibt es hier gelegentlich eine Antwort von den Experten?:
"Die Versuche anderer Teilnehmer, in Ihrem Windschatten zu fahren, haben Sie zurückzuweisen."
Ich hatte gefragt, an welche Formen der Zurückweisung hierbei gedacht ist? Muss ich jeden Windschattenfahrer hinter mir ansprechen? Gibt es ein Beispiel für eine praktikable und ausreichende Form der Zurückweisung?
Hinsichtlich der Unklarheiten, die sich aus den Draftingregeln in der DTU-Sportordnung ergeben und dem hier notwendgien Optimierungs-und Präzisierungsbedarf bin ich hundertprozentig auf Arnes Linie:
Die Regel muss genauer erläutert werden, möglichst auch mit entsprechenden Zeichungen, wie ein regelgerechtes Einfahren in die Windschattenbox bei einem Überholvorgang auszusehen hat und zusätzlich müssen viele Kampfrichter nachgeschult werden, denn es gibt in der Tat auch heute noch viele Kampfrichter, die der festen (und nachweislich falschen) Überzeugung sind, ein perfekter Überholvorgang ist der, bei dem die Windschattenbox des Vordermannes überhaupt nicht betreten wird.
Über kurz oder lang wird sich die DTU-Sportordnung ohnehin an die international geltende ITU-Sportordnung anpassen müssen, die diesbezüglich m.E.n. ohnehin deutlich präziser formuliert ist:
Zitat:
To draft is to enter the bicycle or vehicle drafting zone: Elite bicycle draft zone: the bicycle draft zone will be 12 meters long measured from the leading edge of the front wheel. An athlete may enter the draft zone of another athlete, but must be seen to be progressing through that zone. A maximum of 20 seconds will be allowed to pass through the zone of another athlete; Age Group bicycle draft zone: the bicycle draft zone will be 10 meters long measured from the leading edge of the front wheel. An athlete may enter the draft zone of another athlete, but must be seen to be progressing through that zone. A maximum of 20 seconds will be allowed to pass through the zone of another athlete; Motorbike draft zone: the draft zone behind motorbike will be 12 meters long. This applies also for draft legal events; Vehicle draft zone: The draft zone behind vehicle will be 35 metres long and applies to every vehicle on the bike segment. This applies also for draft legal events.
(v) Entry into the bicycle drafting zone: An athlete may enter a bike draft zone in the following circumstances:
If the athlete enters the draft zone, and progresses through it within 20 seconds in the overtaking manoeuvre;
For safety reasons;
100 metres before and after an aid station or transition area;
At an acute turn;
If the Technical Delegate excludes a section of the course because of narrow lanes, construction, detours, or for other safety reasons.
Allerdings fehlen auch in den ITU-Regeln bislang noch erläuternde Diagramme, die das Ganze wesentlich anschaulicher machen würden, wenngleich diesevorgesehen sind, denn es findet sich der Satz "Diagrams to be inserted".
Bei Studium der ITU-Formulierungen dürfte auch zweifelsfrei für jeden feststellen, dass das sog. "Ansaugen" (also das sehr späte Ausscheren nach links erst kurz vor dem eigentlichen Überholvorgang) eindeutig erlaubt ist, solange die vorgegebenen Zeiten für den Abschluss des Überholvorganges (beginnend mit dem Betreten der Windschattenbox) eingehalten werden!
Natürlich kann man den Standpunkt vertreten, dass Ansaugen dem Grundgedanken des Triathlons widerspricht, dass man die Distanz alleine, ohne fremde Hilfe bewältigen soll, aber das ist irrelevant, denn die Regeln sind nun mal so wie sie sind!
Diese Vertreter der "reinen Lehre" müssten dann auch das Schwimmen im Wasserschatten kategorisch ablehnen, denn auch das spart, genauso wie das Ansaugen, viel Kraft und widerspricht der tradistionellen Idee des Triathlons ("einsamer Kampf gegen die Elemente") ist aber bekanntlich in der Sportordnung ohne Wenn und Aber erlaubt!
Auch wenn sich Regeln nicht auf den Zentimeter genau umsetzen oder kontrollieren lassen, kann man sie im Regelwerk trotzdem exakt und widerspruchsfrei formulieren.
Dann mach doch mal endlich. Von Dir ist auch immer nur die Behauptung zu lesen, daß das ginge. Der Überholvorgang ist doch schon ein Widerspruch zum Rechtsfahrgebot.
__________________
PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
08.07.2012 10:38:13 IM FfM
12.03.2017 42:40 Bienwald 10K
12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M
Der Überholvorgang ist doch schon ein Widerspruch zum Rechtsfahrgebot.
Bitte hört doch mit diesem Unfug auf! Im normalen Straßenverkehr hat niemand ein Problem mit dem Rechtsfahrgebot beim Überholen.
Und dort wird auch niemand ernsthaft behaupten, dass man beim Überholen beliebig nah auf den Überholten auffahren darf.
Es gibt keinen Grund, warum das im Triathlon anders sein sollte.
ich halte die ITU-Regeln für hinreichend präzise, insbesondere wenn noch die vorgesehenen Diagramme hinzu kommen.
Während in der DTU-Sportordnung nur ein einziges Verb darauf hinweist, dass beim Überholen die Wnidschattenbox in die Windschattenbox des Vordermannes eingefahren werden darf:
"durchqueren"),
sprechen die ITU-Rules mit insgesamt drei Verben und einem Substantiv absolut unnissverständlich davon, dass die Windschattenbox im Rahmen eines Überholvorganges 20s lang betreten werden darf:
"enter", "progressing", "pass";
"Entry" (into the bicycle drafting zone).
Man muss bei der Präzisierung der DTU-Regeln also nicht das Rad neu erfinden, sondern müsste eigentlich nur die entsprechende Sprachregelung der ITU mehr oder weniger wörtlich übersetzen um evt. bestehende Unklarheiten auszuräumen.
Jetzt mal ohne Flachs, warum kann man es nicht allgemeiner, als präziser machen? "Jeder Athlet ist verpflichtet sich zu Bemühen das Radfahren möglichst windschattenfrei zu bestreiten. Windschattenfrei bedeutet 10m zum Vordermann und 2m zum Seitenmann. Überholvorgänge sind möglichst windschattenarm durchzuführen."
Damit wird den Athleten ein Anhaltspunkt mitgegeben, ansonsten aber der Athlet in die Pflicht genommen. Es wird auch klargestellt, dass ein Durchfahren der Windschattenbox manchmal unumgänglich sein kann und erlaubt ist. An Anstiegen oder vor und nach Kurven wird den Kampfrichtern mit so einer allgemeinen Formulierung ein Ermessensspielraum eingeräumt. Und ja....man liefert sich damit dem subjektiven Urteil des Kampfrichters aus.....wie es aber auch heute schon ist. Ich trau mich wetten, dass ich als Kampfrichter JEDE Situation nach 30 Sekunden beurteilen könnte, ob jemand absichtlich windschatten fährt, oder nicht. Das traue ich auch allen echten Kampfrichtern zu.