Aus meiner Sicht muss das BEMÜHEN des Athleten erkennbar sein. Wer einen großen Geschwindigkeitsüberschuß hat, kann sich meinetwegen auch ansaugen und vorbeifahren. Da hält sich der Windschattengewinn in Grenzen. Wer nur etwas schneller als sein Vordermann ist, muss eben früher ausscheren und mit etwas mehr Seitenabstand überholen.
Die Kampfrichter sehen doch, ob sich jemand um eine faire Fahrweise bzw. auch einen fairen Überholvorgang bemüht oder nicht.
Das es dabei auch zu Fehlentscheidungen kommen kann ist doch ganz logisch, aber wie schon weiter oben gesagt sind Fehler bei subjektiven Entscheidungen völlig normal.
Interessant! Ich würde das genau umgekehrt sehen:
Bei großem Geschwindigkeitsüberschuss des Überholenden sollte m.E. der Sicherheits(!)-Abstand größer sein als bei kleinem Geschwindigkeitsüberschuss.
Außerdem ist der zügige Überholer nicht so lange möglichen weiteren Überholern im Weg, hat daher also auch mehr Spielraum für frühzeitiges Ausscheren.
Windschatten ist nicht der einzige zu berücksichtigende Aspekt!
Ein Verhalten wie es von vielen Radprofis beim Einzelzeitfahren gezeigt wird, wenn sie einen vor ihnen Gestarteten einholen und dessen Windschatten bis zum letzten Fitzel ausnutzen, um erst in der letzten Zehntel Sekunde vorbei zu ziehen, würde ich im Triathlon klar für bestrafungswürdig halten.
(Frage mich auch schon lange, ob das bei den Radpros eigentlich offiziell erlaubt ist.)
Interessant! Ich würde das genau umgekehrt sehen:
Bei großem Geschwindigkeitsüberschuss des Überholenden sollte m.E. der Sicherheits(!)-Abstand größer sein als bei kleinem Geschwindigkeitsüberschuss.
Außerdem ist der zügige Überholer nicht so lange möglichen weiteren Überholern im Weg, hat daher also auch mehr Spielraum für frühzeitiges Ausscheren.
Windschatten ist nicht der einzige zu berücksichtigende Aspekt!
Ein Verhalten wie es von vielen Radprofis beim Einzelzeitfahren gezeigt wird, wenn sie einen vor ihnen Gestarteten einholen und dessen Windschatten bis zum letzten Fitzel ausnutzen, um erst in der letzten Zehntel Sekunde vorbei zu ziehen, würde ich im Triathlon klar für bestrafungswürdig halten.
(Frage mich auch schon lange, ob das bei den Radpros eigentlich offiziell erlaubt ist.)
auch hier wieder.....was für den einen "der letzte fitzel" ist, ist für den anderen noch vollkommen unter kontrolle und in ordnung.
subjektives entscheiden. nicht in zahlen zu fassen, da durch den kampfrichter nicht messbar.
es geht immer um praxistauglichkeit. insofern ist selbst die 10m regel eine kann-regel. was für den einen nach augenmaß 9 meter sind, sind für den anderen 11 meter.
für mich geht es immer eher um das konkrete verhalten des athleten.
Aus meiner Sicht muss das BEMÜHEN des Athleten erkennbar sein. Wer einen großen Geschwindigkeitsüberschuß hat, kann sich meinetwegen auch ansaugen und vorbeifahren. Da hält sich der Windschattengewinn in Grenzen. Wer nur etwas schneller als sein Vordermann ist, muss eben früher ausscheren und mit etwas mehr Seitenabstand überholen.
Woher nimmst Du das? Ich finde in der Sportordnung keine Regel für diese Sichtweise.
Zitat:
Zitat von NBer
Die Kampfrichter sehen doch, ob sich jemand um eine faire Fahrweise bzw. auch einen fairen Überholvorgang bemüht oder nicht.
Es scheint also zweierlei Fairness zu geben:
a) Das Verhalten gemäß der Sportordnung.
b) Ein von der Sportordnung abweichendes Verhalten, bei dem für die Kampfrichter sichtbar wird, dass es vom Sportler für fair gehalten wird.
Daneben haben wir noch
c) Ein gemäß der Sportordnung korrektes Verhalten, dass aber von den Kampfrichtern für regelwidrig gehalten wird, wie z.B. das erlaubte Durchfahren der Windschattenbox beim Überholen.
Ich kann angesichts diese Bocksprünge nur meine Überzeugung wiederholen, dass diese Regeln überarbeitet werden sollten.
c) Ein gemäß der Sportordnung korrektes Verhalten, dass aber von den Kampfrichtern für regelwidrig gehalten wird, wie z.B. das erlaubte Durchfahren der Windschattenbox beim Überholen.
Willst Du DasOe eigentlich absichtlich nicht verstehen? Oder beziehst Du das auf jemand anderen?
Sie hat meines Wissens nie gesagt, dass das Durchfahren der Windschattenbox an sich regelwidrig ist. Es kommt (ihrer Meinung nach, die mir nicht unvernünftig erscheint) auf das Wie an. Zumindest ihrer Meinung nach.
Evtl. abweichende Meinungen anderer Kampfrichter dazu würden mich sehr interessieren.!
Willst Du DasOe eigentlich absichtlich nicht verstehen? Oder beziehst Du das auf jemand anderen?
Sie hat meines Wissens nie gesagt, dass das Durchfahren der Windschattenbox an sich regelwidrig ist. Es kommt (ihrer Meinung nach, die mir nicht unvernünftig erscheint) auf das Wie an. Zumindest ihrer Meinung nach.
Ich beziehe mich nicht speziell auf DasOe. Mir geht es darum, dass aufgrund einer offenbar unklar oder missverständlich formulierten Sportordnung verschiedene "Auslegungen" dieser Regel gibt, die sich gegenseitig widersprechen.
Es bringt uns meiner Meinung nach nicht weiter, wenn jeder von uns eine neue, eigene Auslegung beisteuert. Das ist zwar gelegentlich ganz interessant, verdeutlicht aber nur das eigentliche Problem, anstatt es zu lösen.
So machen es die KR aber auch. Fingerspitzengefühl fährt mit. Die meisten haben das auch. Momentan werden eher zu wenig als zu viele verteilt, aber das liegt eher an der Personenstärke.
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OUTING: Ich trage Finisher-Shirts beim Training, auf der Arbeit, in der Disco, auf Pasta-Partys, im Urlaub und beim Einkaufen
Woher nimmst Du das? Ich finde in der Sportordnung keine Regel für diese Sichtweise....
Ich schrieb ja "Aus meiner Sicht.....". Das ist das, was ich in meiner aktiven Zeit praktiziert habe und in 10 Jahren Triathlon nie eine Verwarnung bekommen habe.
Es bringt uns meiner Meinung nach nicht weiter, wenn jeder von uns eine neue, eigene Auslegung beisteuert. Das ist zwar gelegentlich ganz interessant, verdeutlicht aber nur das eigentliche Problem, anstatt es zu lösen.
OK, dann machen wir es doch einfach mal so und nehmen mal den §43.1 rauis. Was bringt das? Jetzt darfst tatsächlich nicht mehr durch die Windschattenbox gefahren werden. das Rechtsfahrgebot bleibt bestehen. Das Problem bleibt! Also lassen wir einfach noch das Rechtsfahrgebot weg?
Der einzig zulässige Überholvorgang sieht so aus, daß Du auf 10m an den Vordermann heranfährst. Dort auf seine Geschwindigkeit abbremst, dan an der 10m Linie, nach links rausfährst und dann an ihm vorbeiziehst. Das das physikalisch nicht möglich ist dürfte Dir bekannt sein.
Du glaubst daß "Fehlentscheidungen" nur daraus entstehen, daß die Regeln Falsch interpretiert werden können.
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PB
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