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Zitat von Meik
@lifty: Mir auch schon passiert, der Herr fuhr danach 6 Monate kein Auto mehr und durfte den Führerschein nach MPU danach neu machen. Bisschen Geldstrafe gab´s obendrein. Hätte er besser ohne Zeugen machen sollen 
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Ist in jedem Fall von Vorteil, ein Handy mit ner guten Foto-/Videofunktion mit sich zu führen und an Brennpunkten griff- und arbeitsbereit zu haben...
Wie bei all derartigen Maßnahmen, kann das zur Beruhigung der Situation führen, wenn sich der Aggressor bewusst wird, dass er identifiziert und nachvollziehbar wird.
Kann aber auch ins Gegenteil ausarten: Aggressor fühlt sich provoziert, versucht das Handy an sich zu reißen, daraus ergibt sich eine Rangelei... etc.
Wie ich schon beschrieben habe: Wut herunterschlucken - oder wenn man zur Gegenaktion schreitet, sicher sein, dass das sich lohnt. Attackiert einen einer aber so sehr, dass Leib und Leben gefährdet sind (in den Straßengraben abgedrängt zu werden, kann ja schon so weit gehen)..., dann ist das eh keine Frage mehr von juristischen Auseinandersetzungen. Sondern vom schieren Überleben, möglicherweise. Dann muss man es knallen lassen.
BTW: Ich war mal in nem TL mit nem ganzen Pulk Radfahrer im Taunus unterwegs, als ein Motor hinter mir (in dem Moment an der
Spitze fahrend) aufheulte und ein schwerer Kombi das Heck beim Einscheren direkt vor mir herumschleudern ließ, so dass der mich beinahe an die Felswand rechts geknallt hätte.
Das war im Prinzip ein versuchter Totschlag... Der hat dann Gas gegeben und ist mit weiter ausbrechendem Heck davon geschossen. Da hätte es keine Gegenwehr gegeben, denn ich hätte schon als Fliegenmatsch an der Wand geklebt, und das Ganze kam so überraschend und ging so schnell, dass keiner sich das Kennzeichen merkte und natürlich niemand in der Lage gewesen wäre, ein Handy zum fotografieren/filmen zu zücken.
Hätten wir den später gestellt, wäre dann auch keine Notwehr mehr möglich gewesen - die gilt nur dem rechtswidrigen, unmittelbaren, gegenwärtigen Angriff. Der aber wäre dann vorbei gewesen, und wenn ich den Kerl aus dem Auto gezogen hätte, hätte ich einen Angriff begangen. Nach dem so genannten Jedersmannrecht kann man als Betroffener/Zeuge einer Straftat jemanden bis zum Eintreffen der Polizei festhalten... und wenn der das sich dann nicht gefallen läßt? Wird's wieder kompliziert...