Was ich dabei nicht verstehe ist, wieso wird die vom Verband überhaupt nominiert ??? Haben die bloß auf eine Gelegenheit gewartet, sie doch wieder starten lassen zu können? Wenn ja, warum? Ist das Wohl einer Sportlerin höher zu bewerten als der Kampf gegen Doping?
Welchen Sinn macht dann noch ein Sportgericht, wenn man sich vor einem "normalen" Gericht doch wieder in jeden Wettkampf "rein klagen" kann ??
Gibt's denn überhaupt Sportverbände, die wirklich (abgesehen von gern geäußerten Lippenbekenntnissen) gegen Doping sind?
Die deutsche Eisschnellaufunion ist da leider kein Einzelfall.
Das hängt auch (zumindest in Deutschland) mit der Finanzierung des Spitzensportes zusammen: Geld vom Innenministerium gibt es in erster Linie für Leistung (im Prinzip egal auf welcher Basis die Leistung erbracht wurde, solange der Athlet nicht erwischt wird.)
Je mehr Endkampfplazierungen in olympischen Sportarten bei Welt- und Europameisterschaften, je mehr Medaillen, desto mehr Fördergelder für Infrastrukturmaßnahmen, Trainer- und Physiotherapeutenhonorare usw. bekommt der entsprechende Verband in der der darauffolgenden Saison.
Pechstein war somit als erfolgreichste deutsche Wintersportlerin über Jahrzehnte der Garant für die laufende Finanzierung des Verbandes.
Ich sage nein, weil ein von Erfolg gekrönter Kampf gegen Doping z.B. alle heutigen 8-12-Jährigen davor bewahren würde, oder zumindest die Wahrscheinlichkeit minimieren würde, jemals damit in Kontakt zu gelangen. Und ich bewerte das Wohl einer ganzen Generation höher als das Wohl einer Sportlerin oder eines Sportlers.
Darüber hinaus bin ich grundsätzlich der Meinung, dass die Folgenbewertung der richtige Weg ist. Man muss, um ein Bild zu bemühen, wenn Asche da ist, eben nicht mehr nachweisen, ob's ein Feuerzeug oder ein Streichholz war, um zu beweisen, dass es gebrannt hat.
Obschon ich selber am Rande zu dieser Branche gehöre, ist mir die Sportgerichtsbarkeit nach wie vor leicht suspekt. Die Kontrolle über wichtige Verfahrensgrundsätze durch staatliche Gerichte ist mir lieb und teuer. Und das Bundesgericht kann und darf nur zentrale Verfahrensgrundsätze und Fairnessprinzipien überprüfen: http://www.admin.ch/ch/d/sr/291/a190.html
m.
Also diese Punkte a) - e) decken sich weitgehend mit dem, was für mich bei meinen Entscheidungen zwingend vorgeschrieben ist. Insbesondere Punkt d). Wenn du dagegen verstößt, dann wird die Entscheidung schneller als du zurückzucken kannst von der nächsten Instanz kassiert (und vom Chef kommentier :-( )
Nun frage ich mich, gegen welche dieser Punkte wurde denn nun verstoßen, und warum gelangte das Bundesgericht zu dieser Auffassung ?? Weil so ohne weiteres werden die doch auch nicht diesem Eilantrag statt gegeben haben.
Ich kenne den Entscheid des Bundesgerichts nicht (wird aber wohl in Kürze online abrufbar sein), aber beim Eilantrag geht es gerade (noch) nicht um eine materielle Beurteilung anhand der geschilderten Kriterien, sondern einzig und allein um die Frage, ob der Beschwerdeführerin ein nicht wiedergutzumachender Nachteil droht (siehe hier: http://www.admin.ch/ch/d/sr/173_110/a104.html). In der Hauptsache ist damit noch gar nichts entschieden.
m.