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Zitat von qbz
Ich kenne mich als Radfahrer und ÖVPN-Nutzer da nicht so aus und übernahm den Begriff "Dienstwagenprivileg" einfach von Nobodyknows. Ist es nicht so, dass Firmen die PKW´s von den Händlern oft preiswerter erhalten als Privatpersonen, sowohl beim Kauf wie beim Leasen.
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Deswegem sparen beide Seite.
Für den Arbeitnehmer werden die Kosten berechnet nach dem offiziellen Listenpreis, vor Abzug von Rabbaten. Er spart aber wie ich schon gerade sagte, die Sozialversicherungsabgaben.
Der Arbeitgeber zahlt aber gar nicht die Listenpreis. Er bekommt die Rabatte und zahlt meist eh die Leasingrate die aber auch günstiger ist, als ein normaler Mensch zahlen würde. Dazu kann er die Kosten von seinen Steuern absetzen.
Deswegen sieht die Gehaltserhöhung höher aus, als was der Arbeitgeber wirklich zahlt. Deshalb wie gesagt sparen beide Seiten ;-)
Zitat:
Zitat von qbz
D.h. der Beschäftigte müsste auf den Lohnanteil, mit dem der Firmenwagen bezahlt wird, dann noch etwas drauf legen bei einer privaten Anschaffung oder Leasing?
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Nein die Beschäftigten müssen sich die Kosten als Gehaltsbestandteil anrechnen lassen.
Das geht entweder pauschal 1% vom Listenpreis plus 0.03% pro Entfernungskilometer des Arbeitsweges. Um den Betrag erhöht sich quasie deren Bruttogehalt. Dann werden die Steuer berechnet für das erhöhte Brutto und vom normalen Brutto abgezogen :-)
Man zahlt einfach mehr Steuern, dafür hat man aber ein Auto zur Privatnutzung oft komplett umsonst (manchmal muss man z.b. Benzin im Urlaub selber zahlen, das hängt vom Vertrag ab, können AG und AN regeln wie sie wollen).
Ansonsten geht es auch mit Fahrtenbuch und den realen Kosten. Bei Arbeinehmern die sehr wenig privat fahren, lohnt sich die Fahrtenbuchmethode. Wenn die z.b. nur 10% der km privat fahren, dann müssen sie auch nur 10% der dann wirklich anfallenden Kosten versteuern. Der AG muss dann mitteilen, was er wirklich für das Auto ausgibt.
Kostet das Auto real z.b. 500 € im Monat müsste man nur 50 € zusätzlich versteuern.