Für Hotels und andere touristische Übernachtungsmöglichkeiten gibt es in Baden-Württemberg derzeit keine Öffnungsregel. Das heißt, es gibt keine festgelegte Inzidenz, ab der geöffnet werden darf. Auch nicht bei einer Inzidenz von unter 35.
Die Hotels sind also bis auf weiteres für touristische Zwecke geschlossen.
Ob die Landesregierung eine solche Öffnungsregel demnächst aufstellt oder die Hotels einfach per Dekret spontan geöffnet werden, wissen wir natürlich nicht. Es bleibt daher bei der Terminverschiebung auf den 3.-11. Juli, denn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen ja auch etwas im voraus planen können.