Ich würde Sportler, die sich nicht mehr sicher auf den eigenen Beinen halten können, sofort aus dem Rennen nehmen. Man kann es den Veranstaltern, Helfern, Sanis, Zuschauern und Mitstreitern etc. nicht zumuten, abzuwarten, bis mal wirklich was passiert.
Die ach so heroischen Szenen von Moss und Ingraham finde ich obszön.
Es gibt halt nicht nur geschriebene Regeln, sondern auch einen Ehrenkodex. Wenn bei der Tour das gelbe Trikot stürzt oder einen Defekt hat, wird es auch nicht angegriffen, obwohl keine Regel dagegen sprechen würde, weil es sich einfach nicht gehört, auch wenn man eigentlich den Regeln entsprechend einen Vorteil aus der Sache ziehen könnte.
Du vermischt zwei Dinge:
Einmal wird ein Nachteil, der durch Pech eintritt, von Kontrahenten nicht ausgenutzt.
Hier soll ein Vorteil, der durch eine Regelverletzung erhalten wird, akzeptiert werden.
Da sehe ich einen großen Unterwchied.
Noch einmal, es kann per Definition nicht unfair sein, sich an Regeln zu halten und deren Einhaltung einzufordern.
... der Zieleinlauf war doppelt nicht regelkonform ("fremde Hilfe" und "Krabbeln"). Das DSQ war also richtig ...
Ich finde es alles andere als klar, dass "Krabbeln" ein Disqualifikationsgrund sein kann.
Wenn die Schreiber der SpO erwähnen, dass neben Laufen auch Gehen erlaubt ist, obwohl die 3. Disziplin "Laufen" heißt, wollen sie vielleicht nur sagen, dass man diesen Begriff nicht ganz wörtlich nehmen muss. An die weitere Möglichkeit des Krabbelns haben sie vielleicht gar nicht gedacht und wollten das gar nicht verbieten(?).
Sie haben übrigens auch nicht ausdrücklich erlaubt, stehenzubleiben, sich zu setzen oder sich hinzulegen, und dennoch käme niemand auf die Idee, jemanden dafür zu disqualifizieren.
Ich sehe nicht, dass das beim Krabbeln zwingend anders sein müsste.
Gut, in diesem speziellen Fall ist die Frage aber irrelevant, da er nunmal NICHT für's Krabbeln disqualifiziert wurde sondern für die Annahme fremder Hilfe.
Und auch ob das gerechtfertigt ist, erscheint mir sehr fraglich, da unklar ist, ob es überhaupt einen Zeitvorteil gebracht hat und ob er sich gegen die Hilfe hätte "wehren" können.
Wenn nicht, sehe ich keinen "schwerwiegenden Regelverstoß", der laut SpO eine DSQ rechtfertigt.
Ich würde Sportler, die sich nicht mehr sicher auf den eigenen Beinen halten können, sofort aus dem Rennen nehmen. Man kann es den Veranstaltern, Helfern, Sanis, Zuschauern und Mitstreitern etc. nicht zumuten, abzuwarten, bis mal wirklich was passiert.
Die ach so heroischen Szenen von Moss und Ingraham finde ich obszön.
Grüße,
Arne
Ich habe weiter oben schon auch geschrieben, dass ich als Rennarzt möglicherweise Wojt aus dem Rennen genommen hätte, je nachdem wie er auf Ansprache reagiert hätte.
Bei der gleichen Szene mehrere Kilometer vor dem Ziel ganz sicher (da wird man auch in Kona am Weitermachen gehindert), wenige Meter vor dem Ziel in Abhängigkeit von sonstigen Umständen.
Triathlon, gerade dIe Olympische Distanz und die Volksdistanz, die unter der Obhut der ITU stehen, versucht seit Jahren großteils erfolgreich das historische Image als Extremsportart loszuwerden und sich als die nachweislich gesündeste aller Ausdauersportarten aufzustellen.
Vor diesem Hintergrund sind Szenen wie die oben beschriebene nicht hilfreich.
Allerdings ist Wojt ja nicht aus dem Rennen genommen worden und hat letztlich das Ziel aus eigener Kraft erreicht und auch nicht nach schier ewig langem quälendem Kampf, wie weiland bei den o.g. Damen, sondern innerhalb von weniger als einer Minute.
Hättest du, Arne, ihn auch dann noch disqualifiziert, während er im Ziel von Sanis versorgt wurde?
Ich finde es alles andere als klar, dass "Krabbeln" ein Disqualifikationsgrund sein kann.
Wenn die Schreiber der SpO erwähnen, dass neben Laufen auch Gehen erlaubt ist, obwohl die 3. Disziplin "Laufen" heißt, wollen sie vielleicht nur sagen, dass man diesen Begriff nicht ganz wörtlich nehmen muss. An die weitere Möglichkeit des Krabbelns haben sie vielleicht gar nicht gedacht und wollten das gar nicht verbieten(?).
Sie haben übrigens auch nicht ausdrücklich erlaubt, stehenzubleiben, sich zu setzen oder sich hinzulegen, und dennoch käme niemand auf die Idee, jemanden dafür zu disqualifizieren.
Ich sehe nicht, dass das beim Krabbeln zwingend anders sein müsste.
Naja, Laufen ist laufen. Gehen ist gehen. Gehen ist nicht Krabbeln, weil man ja beim Krabbeln auf allen Vieren daherkommt!?
Hallo ITU und Achtung Ironie.
Möglicherweise ist zukünftig Krabbeln DSQ-Grund überall. Toll! Herzlichen Glückwunsch zur Torpedierung eines weiteren Grundgedankens unseres Sports. Krabbeln wollen Zuschauer nicht sehen, dann Regeländerung! Ganz klarer Fall, wegen der Monetos freilich. Man reibt sich die Hände... ,,,
Falls dann doch, dann aber bitte konsequent sein. Dancen ist auch nicht gleich gehen, müsstet ihr dann nicht auch das Tanzen untersagen? ??? !
...Noch einmal, es kann per Definition nicht unfair sein, sich an Regeln zu halten und deren Einhaltung einzufordern.
Hier nochmal die betreffende Regel, auf der sich die Disqualifikation beruft im kompletten Wortlaut, wie sie in der aktuellen DTU-Sportordnung steht:
Zitat:
20.6 Die Annahme fremder Hilfe, einschließlich durch andere Athleten, ist verboten, soweit die SpO keine Ausnahmen vorsieht. Als Ausnahmen gelten insbesondere Notfälle(Gesundheitsgefährdung) und Hilfen durch vom Veranstalter hierfür eingesetzte Personen
1.Es ist unzweifelhaft dass die Cheerleader zum Helferteam des Veranstalters gehören und damit zu "vom Veranstalter eingesetzten Personen" gehören.
2. Die Sportordnung legt ausdrücklich fest, dass die Annahme von Hilfe (das darf dann sogar fremde Hilfe" sein) im Falle von Notfällen (Gesundheitsgefährdung) zulässig ist.
3. Die Sportordnung schreibt, dass die Annahme fremder Hilfe ein Disqualifikationsgrund sein kann.
Es gibt mittlerweile mehrere Quellen, die berichten, dass Wojt die zur Hilfe geeilten beiden Cheerleader,die ihn kurz stützten, nach wenigen Augenblicken wegschüttelte, damit eindeutig signalisierte, dass er eben keine Hilfe annehmen will und anschließend die wenigen Meter zum Ziel aus eigenen Kräften, krabbelnd zurücklegte.
Bereits wenn einer der in der Sportordnung explizit definierten Ausnahmetatbestände vorliegt ist der Automatismus "fremde Hilde-->Disqualifikation" außer Kraft gesetzt.
Im konkreten Fall liegen aber gleich drei Ausnahmetatbestände vor (Athlet hat die Hilfe nicht angenommen, es war (zumindest nach erstem Augenschein der Beteiligten) eine Notfallsituation und es war keine fremde Hilfe.
Was noch hinzu kommt, ist dass kein Kampfrichter die Situation mit eigenen Augen beobachtet, hat, sondern der Kampfrichter erst im Nachhinein vom Zweitplazierten von irgendwo anders her herbeigerufen worden ist und der KR sich die Betreffende Situation dann von zweitplazierten Athleten sowie von anderen Personen aus dem Zielbereich hat schildern lassen.
Wenn man diese ganzen Aspekte zusammenfassend wertet, kann es keinen Zweifel geben, dass die ausgesprochene Disqualifikation nicht durch das DTU-Regelwerk gedeckt ist.
Ich würde Sportler, die sich nicht mehr sicher auf den eigenen Beinen halten können, sofort aus dem Rennen nehmen. Man kann es den Veranstaltern, Helfern, Sanis, Zuschauern und Mitstreitern etc. nicht zumuten, abzuwarten, bis mal wirklich was passiert.
Die ach so heroischen Szenen von Moss und Ingraham finde ich obszön.
Grüße,
Arne
Sehe ich auch so. Nur müsste man vor Ort gewesen sein um das zweifelsfrei feststellen zu können.
Ich finde es komisch das kein WK Richter im Zielbereich war und somit auch keine offizielle Zieleinlaufkontrolle stattgefunden hat?!
Interessant wäre zu wissen wie es wirklich zur DSQ kam und damit meine ich jetzt kein hören sagen usw.
Wenn man diese ganzen Aspekte zusammenfassend wertet, kann es keinen Zweifel geben, dass die ausgesprochene Disqualifikation nicht durch das DTU-Regelwerk gedeckt ist.
Mag sein, dazu maße ich mir kein Urteil an. Mir geht es einzig darum, dass man niemandem Unsportlichkeit vorwerfen kann, der Regeleinhaltung fordert.
Die Disqualifikation wurde nicht durch den späteren Sieger ausgesprochen, sondern von anderen und die tragen dann die vollständige inhaltliche Verantwortung.