Hafu - steht in der DTU Sportordnung aber im Punkt G2 c drin:
c) Jedes Rad muss eine Vorder- und Hinterradbremse haben. Die Bremshebel müssen nach hinten ragen.
Die Regel kenne ich, aber konsequenterweise müsste dann auch jeder mit normalem Rennlenker weggeschickt werden, denn da ragen die Bremshebel auch nicht nach hinten sondern nach unten! Und bei Trekkingrädern/ Mountainbikes ragen sie zur Seite aber eben auch nicht nach hinten.
Zum Zeitpunkt als ich dort war, lagen etwas an dem linken Check-In 6 Helme, war aber ziemlich früh.
Es wurden noch etliche mehr.
Wir haben daraufhin nochmal die Sportordnung gelesen. Da steht eindeutig drin "der Helm darf keine Beschädigungen aufweisen". Dort steht nix von tragenden Teilen, schützenden Teilen oder sonst was - keine Beschädigung und fertig. Eigentlich ganz einfach...
__________________ „friendlyness in sport has changed into pure business“
Kenneth Gasque
Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":
"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."
Wir haben daraufhin nochmal die Sportordnung gelesen. Da steht eindeutig drin "der Helm darf keine Beschädigungen aufweisen". Dort steht nix von tragenden Teilen, schützenden Teilen oder sonst was - keine Beschädigung und fertig. Eigentlich ganz einfach...
Aber ich hab' ja schon an dem obigen Beispiel des Sportordnungsparagraphen mit den nach hinten ragenden Bremshebeln nachgewiesen, dass nicht alles, was in der Sportordnung steht auch logisch ist und in der Praxis richtig interpretiert wird.
Die Sportordnung ist keine Bibel!
Wenn z.B. die Schaumstoffinnenpolster eines Helms verschlissen/rissig sind, dann ist das auch unzweifelhaft eine Beschädigung, von der ich aber sicher bin, dass die Kampfrichter darüber hinwegsehen, da nicht sicherheitsrelevant.
Wenn nun Giro als Hersteller nachweist, dass die Einrisse an den Ohren nicht sicherheitsrelevant sind, sondern eben nur eine kosmetische Beschädigung ähnlich verschlissenen Schaumstoffpolstern, dann darf hier auch nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.
Aber ich hab' ja schon an dem obigen Beispiel des Sportordnungsparagraphen mit den nach hinten ragenden Bremshebeln nachgewiesen, dass nicht alles, was in der Sportordnung steht auch logisch ist und in der Praxis richtig interpretiert wird.
Die Sportordnung ist keine Bibel!
Wenn z.B. die Schaumstoffinnenpolster eines Helms verschlissen/rissig sind, dann ist das auch unzweifelhaft eine Beschädigung, von der ich aber sicher bin, dass die Kampfrichter darüber hinwegsehen, da nicht sicherheitsrelevant.
Wenn nun Giro als Hersteller nachweist, dass die Einrisse an den Ohren nicht sicherheitsrelevant sind, sondern eben nur eine kosmetische Beschädigung ähnlich verschlissenen Schaumstoffpolstern, dann darf hier auch nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.
Danke für das Posting - ich war von dem: In der Sportordnung steht aber... Kommentaren ein bissl schockiert
Gibts Juristen im Forum ? bin gespannt was die dazu sagen - Als Bwl´er hab ich ja nur rechtl. Halbwissen, aber ich behaupte mal, dass das was da passiert rechtl. nicht in Ordnung ist.
Ich bin mit meinem Giro diese WE wieder bei einer OD in Linz gestartet und hatte keine Probleme.
Folgendes habe ich aus der "IRONMAN Sportordnung" von der IM Regensburg HP runtergeladen: (das einzige was ich in den 7 Seiten zum Helm gefunden hab) Alle Teilnehmer müssen beim Bike Check-In einen geprüften Helm abgeben. Es sind nur geprüfte Hartschalenhelme ohne Abänderung erlaubt. Der Helm muss ein Prüfungsvermerk folgender Normen tragen: SNELL- oder ANSI-Norm aus Amerika, KOVFS-Norm aus Schweden oder das GS-Prüfzeichen des TÜV Rheinland oder der Prüfnorm EN 1078 der Europäischen Union entsprechen. Der Helm muss am Rad deponiert werden.
Wenn ich eine Bestätigung von Giro beibringe, dass der Helm der Norm EN1078 entspricht, dann DARF sich ein WK-Ordner/Richter rein rechtl. nicht darüber hinwegsetzen
Als ich um ca. 17:40h eingecheckt habe sagte der KaRi was von ca. 100 Helmen an diesem Eingang (bei der Pressetribüne) und beim rechten Eingang sollen es auch nochmal so viele gewesen sein.
Folgendes habe ich aus der "IRONMAN Sportordnung" von der IM Regensburg HP runtergeladen: (das einzige was ich in den 7 Seiten zum Helm gefunden hab) ... Es sind nur geprüfte Hartschalenhelme ohne Abänderung erlaubt. ...
Die wissen aber auch nicht, was sie da schreiben!
Normale Fahrradhelme sind keine Hartschalenhelme
"Hartschalen-Helme
haben um den Schaumstoff noch einen Überzug aus hartem Kunststoff. Sie sind aufgrund des hohen Gewichts praktisch nur im Downhill-Bereich anzutreffen."
sondern
"Mikroschalen-Helme
haben einen dünnen Kunststoffüberzug und sind am weitesten verbreitet."