Nicht Deutschland muss sich anstrengen, Geflüchtete zu integrieren, sondern es ist deren Aufgabe! Wenn ich Gast bei jemanden mit anderer Kultur bin, mache ich auch nicht, was mir passt, egal was der Gastgeber denkt.
Die Integrationsvoraussetzungen in Deutschland sind schon mit die Besten der Welt, sonst würden nicht so viele Deutschland als Zielland auswählen. Ich hoffe, das ist den Geflüchteten klar.
Ich denke ebenfalls, dass die Voraussetzungen zur Integration in Deutschland vergleichsweise gut sind. Wirklich beurteilen kann ich es jedoch nicht.
Wir sehen jedoch in anderen Ländern, dass die ständige Kürzung von Sozialleistungen bei Zuwanderern deren Integration erschwert. Armut ist offenbar ein schwerwiegendes Integrationshindernis. Damit trägt man zum Entstehen von Parallelgesellschaften bei. Etwa, wenn geflüchtete Familien nur noch in den schlechtesten Stadtvierteln eine prekäre Wohnung bekommen und deren Kinder auf ohnehin sozial überforderte Schulen gehen und so weiter. Dort verdichten sich dann die sozialen Probleme, mit den bekannten Folgen.
Das sind Rahmenbedingungen, die der einzelne geflüchtete Mensch oder Familie nicht wirklich beeinflussen kann. Deine berechtigte Forderung, Integration sei zuerst eine Bringschuld der Einwanderer, kommt hier an Grenzen. Die strukturellen Rahmenbedingungen formen wir als Gesellschaft mit.
Ich sage ja nicht, dass man seine Kultur aufgeben soll. Die Kultur darf bis zu dem Grad ausgelebt werden, solange sie nicht gegen Gesetze verstösst. Das ist ein Muss.
Und bestenfalls sollte die ausgelebte Kultur nicht gegen die lokale Kultur verstossen. Vielleicht kann man auch die lokale Kultur etwas übernehmen. Generell sollte es für beide Seiten das Zusammenleben fördern. Das wäre für mich gute Integration.
Was du schreibst klingt vernünftig.
Die Realität ist zum Teil aber eine andere. Selbst wenn man sich in seinem Verhalten und Kleidung weitestgehend anpasst, für sein Einkommen sorgen kann, kommen Bemerkungen, dass man eben doch nicht wirklicher Deutsche(r) sei, doch nicht wirklich dazu gehöre. Da man also sowieso nie dazu gehören kann, lässt man seine Bemühungen mehr oder weniger ganz sein.
Nicht Deutschland muss sich anstrengen, Geflüchtete zu integrieren, sondern es ist deren Aufgabe! Wenn ich Gast bei jemanden mit anderer Kultur bin, mache ich auch nicht, was mir passt, egal was der Gastgeber denkt.
Meiner Meinung nach falsch verstanden, um was es auch geht ist, dass erstmal genug Integrations und Sprachkurse zur Verfügung stehen. Das ist nicht Aufgabe der Geflüchteten, Kurse zu suchen die es nicht gibt.
Desweiteren das große Feld Anerkennung von Ausbildung. Auch hier ist es Aufgabe der BRD diese sinnvoll anzuerkennen.
Mit diesen 2 Massnahmen, genug Kurse und Anerkennung von Ausbildung, bekäme man sehr viel Geflüchtete viel schneller in Arbeit und sie wären schneller integriert.
Du sprichst von einem Punktesystem für die Erwerbsmigration.
Die Bundesregierung hat ein solches System im Jahr 2023 beschlossen – CDU und AfD stimmten dagegen. Das Punktesystem gilt für gering qualifizierte Einwanderer und nennt sich "Chancenkarte". Wer eine Chancenkarte hat, darf dann in Deutschland ein Jahr nach einem Job suchen – und bleiben, wenn er einen findet.
Asylsuchende, die sich bereits in Deutschland befinden und die auf dem Arbeitsmarkt gebraucht werden, sollen zukünftig in Deutschland bleiben dürfen, auch wenn ihr Asylantrag abgelehnt wurde. Sie müssen dafür fachlich qualifiziert sein und ein Jobangebot oder bereits einen Arbeitsplatz haben ("Spurwechsel").
Hi Arne, leider im Detail etwas anders:
Chancenkarte: Voraussetzung ist ein beruflicher oder akademischer Abschluss. Ziel ist, Fachkräften ausserhalb der EU einen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt wegen des Fachkräftemangels zu geben. Chancenkarte
Spurwechsel für abgelehnte Asylbewerber in einen normalen Aufenthaltstitel (wegen des Fachkräftemangels): Das ist nur für Flüchtlinge möglich, die bis zum 29.3.2023 eingereist sind. Grund: Man sieht darin fälschlicherweise (die Empirie sagt das Gegenteil) einen "Anziehungsfaktor", über einen Asylantrag einen Aufenthalt als Fachkraft zu erlangen, weshalb es nur rückwirkend, also für vor dem Gesetz mit Stichtag 29.3.2023 Eingereiste gilt.
Zitat:
Für Personen, die in einem Asylverfahren sind, die einen Asylantrag zurückgenommen haben oder deren Asylantrag abgelehnt worden ist, gibt es noch zusätzliche Sperren, die in § 10 Abs. 1 und 10 Abs. 3 AufenthG geregelt sind. Demnach darf während des Asylverfahrens ein Aufenthaltstitel nur in den Fällen eines gesetzlichen Anspruchs erteilt werden. Nach einem abgelehnten oder zurückgenommenen Asylantrag darf ein Aufenthaltstitel nur aus humanitären Gründen oder in den Fällen eines gesetzlichen Anspruchs erteilt werden.Spurwechsel: Ab dem 23. Dezember 2023 wird es eine stichtagsbezogene Sonderregelung geben, nach der vor dem 29. März 2023 eingereiste Personen, die ihren Asylantrag zurücknehmen, ausnahmsweise in die Aufenthaltserlaubnisse nach § 18a/b und § 19c Abs. 2 AufenthG wechseln können.Zugleich werden in anderen Fällen die Wechselmöglichkeiten in § 18a und b AufenthG aus einem laufenden Asylverfahren nach einem abgelehnten oder zurückgenommenen Asylantrag vor der Ausreise ausdrücklich verboten – obwohl es sich bei § 18a und b AufenthG um Anspruchsnormen handelt.
Wer sich einen Überblick über die Thematik "Asyl, Fachkräfte, Arbeitsmigration" verschaffen will, empfehle ich dieses sachlich informative Interview von Anfang Januar 2024 mit Prof. Dr. Herbert Brücker, Direktor des Berliner Instituts für empirische Integrations- und Migrationsforschung (BIM), Leiter des Forschungsbereich Migration, Integration und internationale Arbeitsmarktforschung am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.
Chancenkarte: Voraussetzung ist ein beruflicher oder akademischer Abschluss. Ziel ist, Fachkräften ausserhalb der EU einen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt wegen des Fachkräftemangels zu geben. Chancenkarte
Das Punktesystem ist nach meinem Verständnis nur relevant, wenn kein deutscher Bildungsabschluss oder keine volle Anerkennung der ausländischen Qualifikation nachgewiesen werden kann.
Etwa, wenn jemand 10 Jahre als Automechaniker in einer VW-Werkstatt gearbeitet hat, aber aus einem Land kommt, wo es das deutsche System der Lehrstellen in den Betrieben gar nicht gibt. In einem solchen Fall reicht die de facto Gleichwertigkeit der Qualifikation, um dafür "Punkte" auf der Chancenkarte zu bekommen.
Das Punktesystem ist nach meinem Verständnis nur relevant, wenn kein deutscher Bildungsabschluss oder keine volle Anerkennung der ausländischen Qualifikation nachgewiesen werden kann.
Etwa, wenn jemand 10 Jahre als Automechaniker in einer VW-Werkstatt gearbeitet hat, aber aus einem Land kommt, wo es das deutsche System der Lehrstellen in den Betrieben gar nicht gibt. In einem solchen Fall reicht die de facto Gleichwertigkeit der Qualifikation, um dafür "Punkte" auf der Chancenkarte zu bekommen.
Option 1: Abschluss: Anerkennung in DE oder in DE erworben
Option 2:
Zitat:
Sie erreichen im Punktesystem mindestens sechs Punkte und müssen darüber hinaus folgende Voraussetzungen erfüllen:
* Sie haben eine berufliche oder akademische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen.Wichtig ist dabei, dass dieser Abschluss in dem Land, in dem er erworben wurde, staatlich anerkannt ist. Für den Berufsabschluss ist es außerdem notwendig, dass dieser eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfordert. Als Nachweis für den Visumantrag benötigen Sie die positive Auskunft zu diesem Abschluss, den Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen online beantragen können.
* Sprachkenntnisse (siehe Website)
Der angelernte Mechaniker erreicht vielleicht ausreichend Punkte, erfüllt aber die Bedingung nach dem "und" nicht.
Ich denke, es geht hier auch darum, die Qualifikation und Bezahlung der hier ausgebildeten Fachkräfte zu schützen.
Wie funktioniert das Punktesystem für die Chancenkarte?
Das Punktesystem ist für Sie nur bei der Option 2 relevant. Das heißt, wenn Sie keinen deutschen Bildungsabschluss oder keine volle Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation nachweisen können.