Ja, das ist wirklich interessant. Als Nichtjurist kann ich die Feinheiten des Sprachgebrauchs nicht abschätzen. Die "Gefährdung eines Personenkreises" klingt ja nun wirklich hochgegriffen, wenn es "nur" um Sport und "nur" um den Betrug an den anderen Sportlern geht. Ob die Öffentlichkeit in diesem juristischen Sinne überhaupt "gefährdet" ist, wenn sie an der der Nase herum geführt wird, kann ich nicht beurteilen.
Der überführte Sportler hat sich auch als Ersttäter unter Umständen einen jahrelangen Trainingsvorsprung verschafft. Es ist ja medizinisch kaum zu beschreiben, wie lange die "Erfolge" des Dopings kombiniert mit Training auf höherem Leistungsniveau anhalten. Ich weiß nicht, wie die Richter das würdigen können, wenn es die Sportmedizin nicht beschreiben kann.
Nach meinem Nichtjuristen-Empfinden wird die "Allgemeinheit gefährdet", in dem konkurrierende Sportler und die Öffentlichkeit in Bezug auf die Ereignisse (Moment des Sieges an der Ziellinie, Ehrung auf dem Podium) getäuscht werden; das führt zu einer Abwertung der Ereignisse. Jahre später korrigierte Ergebnislisten bringen wenig.
Andererseits besteht die Allgemeinheit natürlich auch aus Sponsoren, Verbänden, Medien, die ganz offensichtlich auch keine Gefährdung erleben, wenn immer wieder Dopingsberichte auftauchen. (Schönes Beispiel ist der der Herr Schröcksnadel in Österreich, in dessen Verband schon so viele Skandale passiert sind, seit er Chef ist, und an dem trotzdem alles abperlt. )
Wenn Jugendlichen und heranwachsenden suggeriert wird, dass sie für Erfolg medizinisch nachhelfen und entsprechende gesundheitliche Risiken umin Kauf nehmen müssen, finde ich das schon gefährlich.
Wer sich Mühe machen will kann ja mal suchen, was der ex Gerolsteiner Team Arzt Kollege vom freundlichen Herrn Schmidt heute macht und welche Funktion er bekleidet. Wenn man sich die Geschichte aus Erfurt da anschaut, hab ich ein paar Probleme meine Gedanken beisammen zu halten.
Wen meinst du? Den "Placebo" Spechter oder den Jakob?
Heute kam, dass der Ösi-Doper jetzt bei seinem Nach-Sperre-Neuanfang wieder gedopt hat. Mit Blut welches aus seiner vor-Sperre-Zeit noch in Erfurt lag.
Heute kam, dass der Ösi-Doper jetzt bei seinem Nach-Sperre-Neuanfang wieder gedopt hat. Mit Blut welches aus seiner vor-Sperre-Zeit noch in Erfurt lag.
Nur nichts verkommen lassen! Eigentlich feinste Satire wenn es nicht so traurig wäre.
Nur nichts verkommen lassen! Eigentlich feinste Satire wenn es nicht so traurig wäre.
Das Köstlichste ist, dass der Ösi 20000 Euro aus Crowdfunding für den Neuanfang bekam und der Doc sagte, dass er ihm kein Geld geben kann, aber eventuell anders helfen könnte. Da er eben noch ein paar Blut-Beutel im Kühlschrank hatte
Aber vllt. hat er ja auch die Crowdfunding-Kohle an den Doc für ein Jahresabo überwiesen ...
In Deutschland gilt das "1 Verbands-Prinzip". Das bedeutet, das es zu jeder Sportart nur einen einzigen Verband geben darf. Dem entsprechend gibt es für den Fußball nur den DFB und für den Triathlon nur die DTU. Die Sportverbände sind Monopolisten.
Wegen der Monopolstellung der Verbände dürfen ihre Verbandsregeln nicht nur die Verbandsinteressen vertreten, sondern es müssen auch die Interessen der Sportler berücksichtig werden. Beispielsweise ist es das Interesse des Verbandes, dass nicht gedopt wird, wohingegen es das Interesse der Profisportler ist, bei Wettkämpfen zu starten. Beide Interessen müssen berücksichtigt werden.
Daraus folgt, dass ein Verband für ein Vergehen (z.B. Foulspiel, politische Agitation bei Siegerehrungen oder Doping etc.) das kleinstmögliche Strafmaß verhängen muss, bei dem die Interessen des Verbandes noch gewahrt sind. Es wäre demnach nicht zulässig, ein Foulspiel mit zwei Jahren Sperre zu ahnden, wenn das Interesse des Verbandes (Durchsetzung des Fairplay) auch mit einer geringeren Strafe zu erreichen ist. Deswegen gibt es bei Doping keine lebenslangen Strafen für Ersttäter.
Die Analyseergebnisse von Dopingproben können darüber hinaus falsch sein, ebenso wie andere Indizien. Auch das erfordert die mögliche Rehabilitation von gedopten Sportlern.
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Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich bin sehr dafür, dass bei Verdacht auf Doping Polizei und Strafrecht ins Spiel kommen. Die Dopingkontrollen sind offensichtlich eine Farce.
... Die Dopingkontrollen sind offensichtlich eine Farce.
Nein, sind sie nicht, denn sie machen effektives Doping erheblich schwerer als es ohne Kontrollen wäre. Dopingkontrollen dürfen nur nicht die einzige Maßnahme im Antidopingkampf sein und sie eignen sich auch nicht anstazweise als Argument, wenn ein Sportler argumentativ belegen möchte, dass er sauber ist.
Erst durch flächendeckende Dopingkontrollen erlebte ja das schwer nachweisbare, logistisch für die Sportler aufwendige und teure Blutdoping, bei denen ja der Athlet auch noch medizinisch ausgebildete Helfershelfer benötigt, eine Renaissance.
Früher ohne Wettkampfkontrollen dominierte Doping mit Aufputschmitteln (Amphetamine) und billigen Steroiden die Dopingszene, später kamen dann noch Epo und noch später lang wirkende Epo-Varianten hinzu. Das in den 90er Jahren flächendeckend verbreitete Steroid- und Epo-Doping ließ sich dann erst durch die Einführung von Trainingskontrollen eindämmen.
Natürlich lassen sich "clevere" und finanziell gut ausgestattete Doper alleine mit Dopingkontrollen nahezu nicht erwischen, weil das Wissen welche Dopingmittel in welcher Dosierung im Urin nachweisbar ist, bzw. in den Blutpässen zu signifikanten Veränderungen führt, in der einschlägigen Szene offensichtlich wohl bekannt ist, aber würde man auf das Dopingkontrollsystem verzichten, wäre das eine Einladung auch für betrugswillige Sportler und Trainer mit wenig Doping-KnowHow und wenig Geld, zu dopen.
Daraus folgt, dass ein Verband für ein Vergehen (z.B. Foulspiel, politische Agitation bei Siegerehrungen oder Doping etc.) das kleinstmögliche Strafmaß verhängen muss, bei dem die Interessen des Verbandes noch gewahrt sind. Es wäre demnach nicht zulässig, ein Foulspiel mit zwei Jahren Sperre zu ahnden, wenn das Interesse des Verbandes (Durchsetzung des Fairplay) auch mit einer geringeren Strafe zu erreichen ist. Deswegen gibt es bei Doping keine lebenslangen Strafen für Ersttäter.
das ist auf der einen Seite richtig, auf der anderen Seite ist es halt so daß der Staat bisher das Thema den Verbänden überlassen hat.
Wobei dieses Dilemma auch bei der Rechtsprechung allgemein gilt. Der Staat ist ebenso für die Interessen beider Seiten zuständig.
Nun gibt es ist seit einiger Zeit eben ein Antidopinggesetz welches nicht mehr der Sportgerichtsbarkeit überlassen ist.
Spannend ist die Frage ob dann ein Doper der nach Sportgerichtsbarkeit eine Sperre abgesessen hat sich dann vor keinem ordentlichen Gericht mehr verantworten muß weil ja für ein Vergehen keine doppelte Bestrafung geschehen darf.
Dementsprechend wäre es für mich Konsequent die Staatliche Antidopinggesetzgebung auszubauen und den Verbänden die Bestrafung zu entziehen.
Ansonsten bin ich übrigens Hafus Meinung und halte Dopingkontrollen nicht für eine Farce.
Natürlich ist es möglich trotz Kontrollen nicht aufzufliegen, ohne Kontrollen ist es jedoch nicht möglich aufzufliegen.
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PB
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