10/10, wobei ich bei der Kopfhörer-Geschichte bereits die Antwort aus dem 2. Beitrag gesehen hatte und die ansonsten evtl. anders beantwortet hätte.
Zitat:
Zitat von DragAttack
9/10 - und bei der zehnten biin ich unsicher, ob die Zeit recht hat
Ich meine mich zu erinnern, dass laut gängiger Rechtsprechung Radfahrer nicht an Geschwindigkeitsbeschrenkungen gebunden sind, mit der Begründung, dass sie nicht verpflichtet sind, ein Tacho zu haben und folglich nicht verpflichtet sind die eigenen Geschwindigkeit zu kennen.
Was stimmt nu?
Gruß Torsten
Das mit den gelben Ortseingangsschildern, die für Radler keine "50" bedeuten, ist eine tatsächliche Lücke, von der es mich wundert, das sie noch nicht geschlossen wurde.
Ansonsten sollte ein Radfahrer es zumindest so gut einschätzen können, wie schnell er ist, dass er in einer 30-Zone nicht mit 60 Sachen (bergab) rast oder in einer Spielstraße die Schrittgeschwindigkeit nicht auf 30 km/h ausdehnt. Mit 36 km/h in einer 30-Zone wird man ihm deswegen vermutlich nichts anhaben können.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
StVO II. §41, Art. 1: Jeder Verkehrsteilnehmer hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
Auch wenn du keinen Tacho hast, darst du mit nicht schnell fahren. Egal ob per Pedes, Velo oder "Automobil".
Warum liest du nicht den Text der bei dem Verkehrsschild steht? "Fahrzeugführer ...", d.h. Radfahrer (Fahrrad = Fahrzeug!) dürfen theoretisch nicht schneller. Fussgänger dürfen aber schneller als 60km/h rennen
Bei Radfahrern theoretisch, sie müssen sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Praktisch kann man ihnen aber nur schwer ein Bußgeld dafür aufdrücken da sie keinen Tacho haben müssen. Ohne die Möglichkeit des Wissens um ein Vergehen ist ein solches nicht vorwerfbar. Gilt aber nicht für 50km/h in einer 30er-Zone, da glaubt keiner dass man nicht gemerkt hat dass man schneller war.
Hab dafür schonmal blechen müssen, irgendwas oberes Ende der 40 bei erlaubten 30. 15€ Verwarngeld, scheisse wenn man per Laser gemessen und sofort angehalten wird.
Naja, kleine Senke und ich wollte Schwung holen für den Berg danach, genau unten an der tiefsten Stelle war für ca. 200m Tempo 30. Wie Radfahrerunfreundlich
Ort: Hamburg, Bremen, Augsburg, St. Nazaire, Toulouse
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Zitat:
Zitat von Meik
Warum liest du nicht den Text der bei dem Verkehrsschild steht? "Fahrzeugführer ...", d.h. Radfahrer (Fahrrad = Fahrzeug!) dürfen theoretisch nicht schneller. Fussgänger dürfen aber schneller als 60km/h rennen.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Zitat:
Zitat von Meik
Praktisch kann man ihnen aber nur schwer ein Bußgeld dafür aufdrücken da sie keinen Tacho haben müssen. Ohne die Möglichkeit des Wissens um ein Vergehen ist ein solches nicht vorwerfbar.
Ist das wirklich so? Ich dachte immer, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.