Nein! Die Haftpflichtversicherung zahlt in diesen Fällen ja auch nicht! Denn die springt nur ein, wenn jemand haftpflichtig wird - was ja bei Kindern nicht der Fall ist.
Ich denke nur unter 7 Jahren, Kinder über 7 Jahre sind bei den Eltern mitversichert.
also in deinem fall ist es ja ziemlich eindeutig. du bist auf einer straße mit unübersichtlicher verkehrslage (parkende autos an der seite) gefahren. dort muss man immer mit unerwartet auftauchenden hindernissen (eben zb spielende kinder) rechnen und bremsbereit sein und seine geschwindigkeit so gestalten, das man in solchen fällen rechtzeitig zum stehen kommt. wenn ein wildschwein hinterm auto vorgesprungen wäre und du drüber gefallen wärst, hättest ja auch niemanden zum verklagen. nun ist ein kind kein wildschwein und ist in einem gewissen rahmen (abhängig vom alter) auch schon für sein handeln verantwortlich. aber eben nur eingeschränkt. und was bei dem kind eingeschränkt wird, wird dir als teilschuld angelastet.
Gut, daß die anwesende Polizei zu einer anderen Auffassung in der Schuldfrage kam.
Sie sprach aufgrund der Gegebenheiten von eindeutiger Sachlage! für mich.
Dein Konstrukt, von wegen aufpassen, ist aufgrund des Unfallhergangs lächerlich und gar nicht machbar!
Nochmal für dich:
Ist eine Vers. vorhanden, ist die Schuldfrage gar kein Thema und geklärt
Die Versicherung zahlt. Das ist gut so.
doch - das wäre in der NBU (Nichtbetriebsunfall) dabei. wer keine Unfallversicherung abgeschlossen hat ist selber schuld - ebenso finde ich, dass eine Privathaftplfichtversicherung einfach sein MUSS !
Genau deshalb sagte ich ja, dass eine Versicherung auf Seite des Verunfallten dann sinnvoller wäre.
Nein! Die Haftpflichtversicherung zahlt in diesen Fällen ja auch nicht! Denn die springt nur ein, wenn jemand haftpflichtig wird - was ja bei Kindern nicht der Fall ist.
Eine gewisse "Ungerechtigkeit" liegt schon in diesem Konstrukt für den Geschädigten. Denn je nach Alter des Kindes ist die Aufsichtspflicht der Eltern differenziert gestaltet. Wenn also ein Kind mit z.B. 7 Jahren mit dem Rad 200 Meter zur Freundin auf dem Bürgersteig fährt und dabei ein korrekt parkendes Auto verkratzt, so bleibt der Geschädigte doch auf dem Schaden sitzen. Weil keine Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern vorliegt.
Natürlich kann eine Vollkaskoversicherung den Schaden übernehmen, aber entweder bin ich per Selbstbeteiligung daran finanziell beteiligt oder durch eine entsprechende Hochstufung des Versicherungsvertrages.
Genau deshalb sagte ich ja, dass eine Versicherung auf Seite des Verunfallten dann sinnvoller wäre.
warum soll der Verunfallte etwas bezahlen für Schäden, die er nicht verursacht? Da stimmt in meinen Augen etwas im System nicht.
beim Autofahren kann ich mich ja auch darauf verlassen, dass die Haftpflicht des Unfallgegners zahlt, egal ob der betrunken ist oder nicht. Genau so sollte es auch mit Unfällen mit Kindern sein.
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Arbeitet, als würdet ihr kein Geld brauchen.
Liebt, als hätte euch noch nie jemand verletzt.
Tanzt, als würde keiner hinschauen.
Singt, als würde keiner zuhören .
warum soll der Verunfallte etwas bezahlen für Schäden, die er nicht verursacht? Da stimmt in meinen Augen etwas im System nicht.
beim Autofahren kann ich mich ja auch darauf verlassen, dass die Haftpflicht des Unfallgegners zahlt, egal ob der betrunken ist oder nicht. Genau so sollte es auch mit Unfällen mit Kindern sein.
Eben - hier zieht das Verursacherprinzip. Nur wer hat den Schaden schuldhaft verursacht? Das Kind nach gesetzlicher Definition nicht. Wer soll also zahlen? Die Eltern, weil sie das Kind schuldhaft verursacht haben?
Natürlich ist das ärgerlich für den, der den Schaden hat.
Ist eine Vers. vorhanden, ist die Schuldfrage gar kein Thema und geklärt
Die Versicherung zahlt. Das ist gut so.
Ist leider nicht so, denn die Haftpflichtversicherung bezahlt auch bei Vorhandensein nur bei Verschulden.
In deinem Fall dürftest du aber wohl Glück haben, da das Kind schon 10 Jahre alt war.
Übrigens, was anderes: Wenn du mit der Versicherung abrechnen willst, dann reich nicht eine Zeitwertschätzung ein sondern die Rechnung über das Fahhrad, also den Neuwert.
Lass doch die runterrechnen, wenn sie wollen. Vielleicht wollen sie ja auch nicht.
Und wenn sie deiner Meinung nach zu viel runterrechnen, kannst du immer noch bei einem Radhändler den Zeitwert schätzen lassen.