@TriVet: da haette ich von der FAZ ein wenig mehr Differenzierung erwartet.
Die NZZ schreibt:
"...
Aus juristischer Sicht wird ein Bonus zu einem geschuldeten variablen Lohnbestandteil, wenn seine Auszahlung an messbare Kriterien gebunden ist. In der Regel gibt der Arbeitgeber eine Zusicherung ab, dass beim Erreichen vorher definierter Leistungsziele eine direkt vom Zielerreichungsgrad abhängige Zahlung fällig wird. Typisch für solche variablen Lohnbestandteile sind die nach genauen Kriterien berechneten Umsatzprovisionen von Autoverkäufern oder, bei manchen Banken, die variablen Lohnbestandteile von Anlageberatern. Wenn einem Autoverkäufer ein Prozentsatz der Verkaufssumme oder einem Anlageberater ein Prozentsatz der von ihm für die Bank gewonnenen Netto-Neugelder zugesichert wird, kann der Arbeitgeber in der Regel nicht einfach auf die Auszahlung der vereinbarten variablen Lohnbestandteile verzichten – auch wenn er Verluste schreibt oder in Arbeitsverträgen ausdrücklich darauf hinweist, dass selbst dann kein Anspruch auf künftige Zahlungen besteht, wenn solche in der Vergangenheit regelmässig ausbezahlt wurden.
Sind variable Lohnkomponenten über mehrere Jahre ausbezahlt worden, gilt dies unter Juristen tendenziell eher als Indiz für eine zugesicherte und damit geschuldete Entschädigung. Dasselbe wird tendenziell angenommen, wenn die variablen Lohnkomponenten das Basissalär übertreffen, sofern dieses nicht an sich schon als fürstlich qualifiziert werden kann. Einen unbestrittenen Anspruch auf variable Lohnbestandteile haben auch jene Mitarbeiter, denen solche Vergütungen vertraglich über mehrere Jahre zugesichert worden sind. Garantierte Boni gelten weitherum als probates Mittel, um Mitarbeiter von der Konkurrenz wegzulocken und an das eigene Unternehmen zu binden.
Von einem Bonus, wie ihn das breite Publikum versteht, ist aus juristischer Sicht dann die Rede, wenn seine Auszahlung weniger von genau definierten, individualisierten Kriterien abhängt als vielmehr vom freien Willen des Arbeitgebers. In einem solchen Fall besteht aufgrund der Freiwilligkeit logischerweise kein Anspruch auf eine Ausschüttung. Nur: In der Praxis dürfte die Unterscheidung zwischen geschuldeten variablen Lohnkomponenten und freiwillig ausgeschütteten Bonuszahlungen nicht immer einfach sein, weil durchaus Mischformen anzutreffen sind. Umso wichtiger ist es, keine generellen Schlüsse zu ziehen, sondern jeden Einzelfall für sich zu bewerten.
...
"
ich hab den Link schon ganz interessiert gelesen (hattest Du schonmal gepostet). Aber bei Licht betrachtet ist es ein Skandal, daß so in der völligen Grauzone zu lassen (man sehe sich mal die Sprache der NZZ an, glasklar bestimmt ist anders oder?) - zwischen individuell vertraglich definierten, an (ggf. indiviudell) messbaren Kriterien orientiertem "Bonus" und "freiwilligen" Leistungen, die dann plötzlich zur Tradition werden, oder?
(von den Antrittsprämien und golden parachutes möchte ich hier ungern reden).
Wenn wir also jetzt über die überall publiziertern 18 Milliarden Bonus der Wallstreet von 2008 sprechen, dann wird die ganzen Welt darüber im Unklaren gelassen, ob das eigentlich "normale" Payroll war oder "Geld hinterherwerfen" & Fledern; & keiner wird es irgendwem verdenken, daß es vermutlich zum Grössteil das letztere gewesen ist, so wie wir die Jungs kennen, oder? (Die FAZhatte in Ihrem Kommentar mehrere Beispiele (AIG, ML....)).
Wenn wir also jetzt über die überall publiziertern 18 Milliarden Bonus der Wallstreet von 2008 sprechen, dann wird die ganzen Welt darüber im Unklaren gelassen, ob das eigentlich "normale" Payroll war oder "Geld hinterherwerfen" & Fledern; & keiner wird es irgendwem verdenken, daß es vermutlich zum Grössteil das letztere gewesen ist, so wie wir die Jungs kennen, oder? (Die FAZhatte in Ihrem Kommentar mehrere Beispiele (AIG, ML....)).
Wie kann man die Risikoproblematik angehen? Sprich, was kommt anch VaR etc.?
Basel II hat diese Modelle mE sogar als Risk Management Modelle empfohlen.
Deine Meinung als Trader würde mich hier mal interessieren.
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Die Paralympics im ZDF werden präsentiert von Ihren Apotheken
ich hab den Link schon ganz interessiert gelesen (hattest Du schonmal gepostet). Aber bei Licht betrachtet ist es ein Skandal, daß so in der völligen Grauzone zu lassen (man sehe sich mal die Sprache der NZZ an, glasklar bestimmt ist anders oder?) - zwischen individuell vertraglich definierten, an (ggf. indiviudell) messbaren Kriterien orientiertem "Bonus" und "freiwilligen" Leistungen, die dann plötzlich zur Tradition werden, oder?
Herzlich Willkommen im Rechtsstaat!
Den wirst Du wohl kaum anzweifeln wollen, oder?
Aber bei Licht betrachtet ist es ein Skandal, daß so in der völligen Grauzone zu lassen (man sehe sich mal die Sprache der NZZ an, glasklar bestimmt ist anders oder?) - zwischen individuell vertraglich definierten, an (ggf. indiviudell) messbaren Kriterien orientiertem "Bonus" und "freiwilligen" Leistungen, die dann plötzlich zur Tradition werden, oder?
Ich erkläre Dir gerne mal den Unterschied an Hand meines Gehaltes.
Mein Gehalt setzt sich aus einem "Fixum" und einem vertraglich garantierten variablen Gehaltsanteil zusammen.
Ich arbeite in der Kreditprüfung einer Bank. Es wird eine Insolvenzquote/Ausfallquote meiner geprüften Darlehen vereinbart, die sich an der Gesamtinsolvenzquote orientiert.
Bleibe ich unter der vereinbarten Insolvenzquote erhalte ich den vereinbarten Bonus, ist meine Quote höher, dann nicht.
Diesen Bonus erhalte ich unabhängig vom Gesamtergebnis meines Arbeitgebers, auch wenn die Bank Verluste erwirtschaften sollte.
Der Arbeigeber kann das vereinbarte Gehalt nicht so ohne weiteres kürzen.
Da das Geschäftsjahr 2008 aber über erwarten sehr gut war, gab es einen zusätzlichen, freiwilligen Bonus ohne Rechtsanspruch für die Folgejahre.
Was ist daran also so schwer zu verstehen, bzw. juristische Grauzone.
Und das die Arbeitsverträge nicht publik sind ist ja wohl auch verständlich.
Du wirst lachen, ich arbeite nicht bei einer Bank, aber mein Vertrag sieht so ähnlich aus und ist genauso klar:
Fixum und genau definierter Bonus. Die grundlegenden KPIs sind definiert, es ist bestimmt wer die wie genau misst, wie gerechnet wird etc., jeder einzelner Prozessschritt ist ausgeführt und auch wie der Prozess geändert werden kann. Soweit sehe ich das als Teil meines Vertrages.
Soweit so klar, wenn es aber "Erfolgssonderleistungen" geht kenn ich das nie anders als mit sehr langen Ausführungen, daß es sich um "freiwillige, ...einmalige Sonderleistungen geht .... aus denen nicht, auf keinen Fall und niemals abgeleitet werden kann, das es sie in Zukunft ...." etc etc etc., so lang und ermüdend, das es schon schmerzt.
Wie ich aus der NZZ entnehme, reichen aber selbst solche Erklärungen nicht für eine wasserdichte Abschottung.
Es ist lang her, aber ich habe auch schon erlebt, daß in einer Krise des Unternehmens einfach Kürzungen des vertraglich vereinbarten Gehalts gab ... geht auch, nur die Rahmenbedingungen sind mir nicht mehr parat.
Bei Kurzarbeitregelungen wird wohl temporär auch weniger gezahlt als vereinbart?
Wie kann man die Risikoproblematik angehen? Sprich, was kommt anch VaR etc.?
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Du wirst lachen - gesunder Menschenverstand. Wenn ich 100 Euro in etwas investiere, dann kann ih 100 Euro verlieren. Und nicht "mit einer Wahrscheinlichkeit von x% über einen Zeitraum y nur z Euro".
Und viel wichtiger: Wenn ich unbegrenzte Risiken eingehe (z.B. short Option Strategien), dann muss ich das Risiko, das ich tatsächlich tragen will unterlegen und bei Erreichen meiner maximalen Risikotragfähigkeit aussteigen.
Darüber hinaus ist es Unsinn, manche Risiken geringer zu gewichten als andere. Eines der grössten Verbrechen liegt dann darin, diese Risiken mit aktuellen Vola-Daten zu errechnen. Nimm einfach mal die Währungsmärkte: 1-Monats-USD-Vola war runter auf 6%. Hast Du damit dein VaR berechnet konnte deine Position plötzlich riesig werden. Alleine durch die Erhöhung der Vola wurden die Limite ausgereizt (anderer Punkt der Krise: Zwangsliquidationen gerade bei gering kapitalisierten Investmentvehikeln).
Führt das zu weniger Geschäft, geringeren Positionen, breiteren Geld/Brief-Spannen und "weniger effizienten" Finanzmärkten? Ja. Dafür sind die dann aber auch stabil.
Du wirst lachen - gesunder Menschenverstand. Wenn ich 100 Euro in etwas investiere, dann kann ih 100 Euro verlieren. Und nicht "mit einer Wahrscheinlichkeit von x% über einen Zeitraum y nur z Euro".
Und viel wichtiger: Wenn ich unbegrenzte Risiken eingehe (z.B. short Option Strategien), dann muss ich das Risiko, das ich tatsächlich tragen will unterlegen und bei Erreichen meiner maximalen Risikotragfähigkeit aussteigen.
Darüber hinaus ist es Unsinn, manche Risiken geringer zu gewichten als andere. Eines der grössten Verbrechen liegt dann darin, diese Risiken mit aktuellen Vola-Daten zu errechnen. Nimm einfach mal die Währungsmärkte: 1-Monats-USD-Vola war runter auf 6%. Hast Du damit dein VaR berechnet konnte deine Position plötzlich riesig werden. Alleine durch die Erhöhung der Vola wurden die Limite ausgereizt (anderer Punkt der Krise: Zwangsliquidationen gerade bei gering kapitalisierten Investmentvehikeln).
Führt das zu weniger Geschäft, geringeren Positionen, breiteren Geld/Brief-Spannen und "weniger effizienten" Finanzmärkten? Ja. Dafür sind die dann aber auch stabil.
Don't take risks in Extremistan!
Herr Taleb...Kennst du seine Vorlesung für die long now foundation? Zu empfehlen.
Das ist soweit klar. Allerdings heisst das
1. bye bye leverage und
2. bye bye an alle Modelle, die irgendwie mit Wahrscheinlichkeiten arbeiten, denn testen/ausführen kann ich das Modell wenn ich Glück habe auf einer 100 Jahres Basis. (Siehe dein 1 Monats Vola Beispiel)
Das Resultat wären geringere Gewinne/Risiken. Das dauert so lange bis die Leute die jetzt anlaufende Krise vergessen haben.
Dann gibts wieder Gier und die Chose startet aufs neue. Die Frage ist wie kann man das iwie regulieren?
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