Bayern prüft Verfassungsklage. Seehofer spricht von wechselseitigem Respekt.
Ich bin sehr für das neue Gesetz, dennoch bin ich (mittlerweile) auch für eine Verfassungsbeschwerde. Wenn das der Weg ist, dass endlich Klarheit herrscht, dann sollte dieser Weg beschritten werden, einfach damit das Gelaber mal aufhört. Nach meiner Aufassung hat eine solche Verfassungsbeschwerde sowieso kaum Aussicht auf Erfolg und ist reines Theater.
Ich möchte dazu die Position von Volker Kauder (CDU) und Gerda Hasselfeldt (CSU) hervorheben. Beide haben betont, dass es hier um eine Gewissensentscheidung ginge, die man respektieren müsse. Als die Entscheidung jedoch anders ausfiel als von ihnen gewünscht, war es vorbei mit dem freien Gewissen – dann musste plötzlich eine Klage her.
Das ist einerseits verachtenswert, andererseits genau richtig. Die Idee der „Gewissensentscheidung“ war von vornherein falsch, denn hier geht es um eine rechtliche Entscheidung, die vernünftig und nachvollziehbar entschieden werden muss. Der Abgeordnete kann nicht einfach die Augen schließen, tief Luft holen, und auf eine Eingebung warten. Sondern man kann verlangen, dass er seine Entscheidung und dessen Begründung klar verständlich vortragen kann, und dass die Fakten, die zur Entscheidung führten, nachprüfbar sind. Ansonsten könnten wir einfach ein griechisches Orakel anrufen oder im Kaffeesatz lesen.
Noch ein letzter Punkt: Was wird den Homosexuellen eigentlich vorgeworfen? Ist es nicht erstaunlich, dass es keinen klaren Vorwurf gibt, den man prüfen könnte, und gegen den eine Verteidigung möglich wäre? Nach meiner Beobachtung haben wir es hier mit einem der zahlreichen katholischen Hirngespinste zu tun.
Ich bin sehr für das neue Gesetz, dennoch bin ich (mittlerweile) auch für eine Verfassungsbeschwerde. Wenn das der Weg ist, dass endlich Klarheit herrscht, dann sollte dieser Weg beschritten werden, einfach damit das Gelaber mal aufhört.
Ich sehe es genauso. Es ist eine gute Möglichkeit, dass das BVerfG von seiner bisherigen Definition der Ehe abweicht und mit der Zeit geht. Letztendlich geht es nur um die Begriffsdefinition der "Ehe" durch das BVerfG und die Anwendung des Art. 6 GG bei entsprechenden Verfassungsbeschwerden. Änderungen von Begriffsdefinitionen sind Teil der Rechtsfortbildung. Das Recht passt sich den gesellschaftlichen Umständen an.
Eine aktualisierte Begriffsdefinition der Ehe benötigt keine Änderung des GG. Die neue Definition steht dann eben ab dem kommenden Jahr in jedem juristischen Lehrbuch und in den Kommentaren. Wieder ein Absatz mehr im Staatsexamen in der ÖR Klausur Im Moment sehe ich da nicht viel mehr. Aber ich da wirklich kein Experte. Warten wir mal ab, wie die Verfassungsbeschwerde begründet wird.
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Phantasie ist etwas, das sich manche Leute gar nicht vorstellen können.
Der Wesenskern der Ehe ist das verbindliche füreinander da Sein auf lange Zeit, in guten und in schlechten Zeiten. Das sich verlassen Können auf einen anderen Menschen, und diese Verlässlichkeit selbst zu bieten.
Das ist keine leichte Aufgabe für zwei Menschen .............
Weshalb nur für zwei? Wenn nun drei oder vier Personen verbindlich füreinander da sein wollen.
Ja, natürlich ist da noch mehr Potenzial für blöde Kommentare, aber es fällt natürlich auch auf den zurück, der diese Kommentare vorbringt.
Die katholische Fraktion unterliegt dem Irrtum, dass die verlorene Abstimmung im Bundestag nur das Ergebnis einer hinterhältigen Taktik war, und dass es nun angebracht wäre, schnippische Kommentare zu verbreiten.
Jedoch wurde die Abstimmung nicht aufgrund von Taktik verloren, sondern weil sich die Argumente des katholischen Lagers in den letzten Jahrzehnten als nicht stichhaltig herausgestellt haben. Die Debatte wurde argumentativ verloren. Nur deswegen gab es im Bundestag seit Jahren eine Mehrheit für die Öffnung der Ehe. Das war nicht immer so.
Die neuerdings vermehrt vorgetragenen Behauptungen, dass man „dann auch seinen Kühlschrank heiraten“ könne, verstärkt diesen Effekt nur noch. Vielleicht erweisen sich gerade solche Äußerungen als Boomerang, die absichtlich ein Element der Niedertracht erkennen lassen (etwa, dass jemand seinen Hund heiraten wolle).
...könnten wir einfach ein griechisches Orakel anrufen oder im Kaffeesatz lesen.
Noch ein letzter Punkt: Was wird den Homosexuellen eigentlich vorgeworfen? Ist es nicht erstaunlich, dass es keinen klaren Vorwurf gibt, den man prüfen könnte, und gegen den eine Verteidigung möglich wäre? Nach meiner Beobachtung haben wir es hier mit einem der zahlreichen katholischen Hirngespinste zu tun.
Wie siehts denn im Judaismus aus? Oder im Islam. Oder im Buddhismus. Wie denken Hindus? Nur katholische Hirngespinste? Und was ist mit dem Empfinden ganz normal sexuell orientierter Menschen (in USA sagt man straight)? Rationalisierst man das als Homo einfach weg, weil sich die Pro Homo Bewegung darauf stützt, dass im GG die Ehe als Ehe zwischen Mann und Frau nicht expliziert wurde? Rationalisierung ist ein Ich-Abwehrmechanismus, nach S. Freud und auch Anna Freud, man spricht auch von Verdrängung im Rahmen der PA (Psychoanalyse). Die PA wurde als wissenschaftliche Methode voll anerkannt. Glaubst du also das menschliche Wesen ist auf Ratio reduzierbar? Oder verstehe ich dich falsch? Haben Menschen Gefühle?
Du argumentierst auch logisch falsch.
Haben die Gründungsväter bei der Schaffung des GG an Schwule gedacht haben? Damals gab es den sog. Schwulenparagraph. Wenn also damals Schwulsein strafbar war, muss dann nicht im GG die Ehe als Ehe zwischen Mann und Frau gemeint sein?
hier gehs zum Schwulenparagraph der 1994 ersatzlos gestrichen wurde, das GG (https://www.bundestag.de/gg) ist wesentlich älter.
*edit: Zu der blöden Bemerkung. Völlig richtige Bemerkung. Erkläre doch bitte, warum nicht drei oder vier Männer heiraten dürften....., ist ja im GG nicht die Rede davon, dass sich Ehe auf zwei Personen bezieht. ..........................
Und was ist mit dem Empfinden ganz normal sexuell orientierter Menschen (in USA sagt man straight)?
80% von ihnen sind für die "Ehe für alle", das wissen wir doch mittlerweile.
Allerdings finde ich nicht, dass es auf diese Mehrheit ankommt. Die Frauenrechte, also die grundsätzliche Gleichberechtigung der Frauen gegenüber Männern, ist nicht wirklich eine Sache eines Mehrheitsbeschlusses. Man könnte diese Gleichstellung nicht einfach per Mehrheitswahl abschaffen, denn dieses Recht leitet sich aus der Menschenwürde ab. Schafft man es ab, kann man auch gleich das Grundgesetz in die Tonne kloppen.
Die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Gleichberechtigung der sexuellen Orientierungen sind dieselbe Sache: Alle Argumente, die zur Gleichberechtigung der Frauen führen, führen auch zur Gleichberechtigung der sexuellen Orientierungen.
Nach meiner Beobachtung haben wir es hier mit einem der zahlreichen katholischen Hirngespinste zu tun.
Ach Jörn, ich glaube eher, dass du bezügl. den Katholiken ein Hirngespinst hast
Deine Meinung ist so festgefahren und zementiert, dass sich eine Diskussion eigentlich nicht lohnt. Selbst siehst du dich wahrscheinlich mega tolerant an.
Vermutlich wartest du auch nur darauf, dass hier irgend jemand was gegen die Home-Ehe schreibt, und sei es nur eine Kleinigkeit, damit du deine Argumente ausufernd ins Internet stellen kannst.
Nix für ungut
Erkläre doch bitte, warum nicht drei oder vier Männer heiraten dürften....., ist ja im GG nicht die Rede davon, dass sich Ehe auf zwei Personen bezieht. ..........................
Ganz einfach, weil die Gesetze die gesellschaftlichen Realitäten berücksichtigen sollen. Gesetze müssen aber nicht das Gesellschaftsbild von 1949 ein für allemal festschreiben. Deshalb kann man Gesetze in einem festgelegten Rahmen ändern.
Die Juristen, welche das Grundgesetz in ihrer ersten Fassung formuliert haben, hatten sicher nicht die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare vor Augen. Denn Homosexualität war damals, wie Du richtig sagst, noch strafbar. Die Zeiten haben sich aber geändert.