Gibt es eigentlich keine Möglichkeiten, einige Zahlungen noch über die Bank zurückzuholen, solange sie noch bei Mika Timing liegen..... Nur so ein Gedanke....
Die ETU hat mit den finanziellen Dingen nichts zu tun. Nichtsdestotrotz macht sie sich gerade lächerlich.
Die ETU-Europameisterschaft war an die Challenge Regensburg 2018 vergeben. Nach wie vor steht das so auf der Website der ETU.
Hi Arne,
das musst Du mir aber schon zeigen. Als sich damals die Challenge von Regensburg zurückgezogen hat, wurde das Event "Challenge Regensburg" auf der ETU-Seite gelöscht.
Hab heute bei meiner Bank die Rückbuchung des Nenngeldes veranlasst. Zum Glück ist der Einzug auf meinem Konto vor weniger als 56 Tagen erfolgt, also kann man gemäß SEPA-Zahlungsverkehrs-Richtlinien diese Lastschrift aufgrund Kundeneinspruchs zurückbuchen lassen. Die AGBs der Challenge Regensburg sind zwar nicht mehr online einzusehen, aber in den ergänzenden AGBs von Mika Timing zur Online-Zahlungsabwicklung unter Punkt 1 steht: „Teilnehmer haben die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen innerhalb von 8 Wochen ab dem Abbuchungstag bei der Bank die Rückbuchung zu veranlassen". Hilft zwar den "easy birds" nichts, aber ev. hat sich ja nochjemand hier erst in den letzten Wochen angemeldet und kann sich so sein Geld zurückholen...
Hi Arne,
das musst Du mir aber schon zeigen. Als sich damals die Challenge von Regensburg zurückgezogen hat, wurde das Event "Challenge Regensburg" auf der ETU-Seite gelöscht.
ich finde die verbände (landesverband, dtu, etu) können da relativ wenig für bzw. haben kaum eingriffsmöglichkeiten, wenn sich 2 firmen die als veranstalter auftreten, nicht einig werden. da können die verbände vll vermittelnd auftreten, der landesverband könnte vll ein bischen die kosten über die kampfrichterbezahlung senken (wobei dazu eigentlich schon wieder n verbandstagsbeschluß nötig ist, da private firmen bezuschusst werden sollen, keine mitgliedsvereine), oder die rolle der bedeutung gegenüber stadt und landkreis betonen, das wars dann aber auch.
und das die etu jetzt nicht einfach so ne neue EM ausm ärmel schütteln kann, sollte auch klar sein.
Hab heute bei meiner Bank die Rückbuchung des Nenngeldes veranlasst. Zum Glück ist der Einzug auf meinem Konto vor weniger als 56 Tagen erfolgt, also kann man gemäß SEPA-Zahlungsverkehrs-Richtlinien diese Lastschrift aufgrund Kundeneinspruchs zurückbuchen lassen. Die AGBs der Challenge Regensburg sind zwar nicht mehr online einzusehen, aber in den ergänzenden AGBs von Mika Timing zur Online-Zahlungsabwicklung unter Punkt 1 steht: „Teilnehmer haben die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen innerhalb von 8 Wochen ab dem Abbuchungstag bei der Bank die Rückbuchung zu veranlassen". Hilft zwar den "easy birds" nichts, aber ev. hat sich ja nochjemand hier erst in den letzten Wochen angemeldet und kann sich so sein Geld zurückholen...
Hör bloss auf mit dem Scheiss! Was fällt dir ein? Wenn du deine Kohle jetzt wieder bekommst sinkt ja die Wahrscheinlichkeit noch weiter dass ich was von meinem Geld wieder sehe!!!
ich finde die verbände (landesverband, dtu, etu) können da relativ wenig für bzw. haben kaum eingriffsmöglichkeiten, wenn sich 2 firmen die als veranstalter auftreten, nicht einig werden. da können die verbände vll vermittelnd auftreten, der landesverband könnte vll ein bischen die kosten über die kampfrichterbezahlung senken (wobei dazu eigentlich schon wieder n verbandstagsbeschluß nötig ist, da private firmen bezuschusst werden sollen, keine mitgliedsvereine), oder die rolle der bedeutung gegenüber stadt und landkreis betonen, das wars dann aber auch.
und das die etu jetzt nicht einfach so ne neue EM ausm ärmel schütteln kann, sollte auch klar sein.
Aber gehört es nicht auch zur Pflicht der ETU, das Konzept eines Veranstalters auf Tragfähigkeit zu prüfen, ehe man Meisterschaften vergibt? Die ETU hatte mit der Duathlon Europameisterschaft in Kalkar auch sehr schnell nichts mehr zu tun, als der Veranstalter daraufhin Pleite war und einige Zulieferer und Dienstleister nicht für die EM bezahlt hat.
Aber gehört es nicht auch zur Pflicht der ETU, das Konzept eines Veranstalters auf Tragfähigkeit zu prüfen......
verbände prüfen die sportliche tragfähigkeit. sprich sind alle genehmigungen da, die wasserqualität geprüft, die strecken den regularien entsprechend usw.
eine liquiditätsprüfung von kommerziellen veranstaltern gehört (e bisher) nicht dazu. weiss auch nicht, ob das rechtlich möglich ist, das von den firmen einzufordern.