Welchen Beruf hast du? Ich hoffe keiner der was mit Mathe zu tun hat, weil 4 von 5 gibt doch keine 67%

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4 von 5 Tage geht schon mal nicht.
Grundsätzlich kann man in der Elternzeit bis zu 30 Stunden Teilzeit arbeiten, damit es weiter als Elternzeit gilt.
Dadurch verlängert sich die Elternzeit aber nicht, insbesondere was noch wichtiger ist, die Elterngeldzahlungen verlängern sich natürlich nicht. Also auch das gingen bei den Vätermonaten im Grunde nur 2 Monate lange.
Beim Elterngeld wird dein Gehalt angerechnet. Ich nehme mal an du wirst nicht so schlecht verdienen und bei 30h/Woche ist dein Gehalt immer noch so hoch, dass dir dann nur der Grundbetrag von 300 € bleibt.
Was du machen kannst ist ganz normale Teilzeit, damit bekommst du aber halt kein Elterngeld, bzw. du reduzierst auf 30h, bekommst dann 2 Monate Elterngeld (300 €) den Rest des Jahres bist du in Teilzeitmit 75% (bei einer 40h Woche). Wobei ein Antrag auf Teilzeit nach dem Gesetz geht nur unbefristet. Du kannst aber wenn dein AG mitspielt, natürlich die Teilzeit auf 1 Jahr befriste, das muss dein AG aber freiwillig machen. Grundsätzlich zur Teilzeit, kannst du ihn zwingen, wenn die Firma mehr als 15 Beschäftigte hat und nicht dringenden betriebliche Gründe der Teilzeit entgegen stehen. (TzBfG)
Elterneit ist im übrigen im BEEG geregelt.
MfG
Matthias