wir haben als einziger und erster Landesverband der DTU für 2013 einen eigenen Etat für BTV-spezifische Dopingkontrollen vorgesehen, haben einen verbandseigenen Kontrolleur und Anti-Doping-Beauftragten.
Natürlich muss sich auch der BTV an die geltenden Regelwerke halten und ich gebe Kurt absolut recht, dass die geltenden Regeln mehr die Doper als die sauberen Sportler schützen, weshalb substanzielle Verbesserungen im Antidopingkampf nur dann möglich sind, wenn die Politik dem Sport zur Seite springt, wogegen sich v.a. der DOSB unter Herrn Bach seit Jahren aus Angst vor Macht- und Kontrollverlust wehrt.
Nichtsdestoweniger erlaubt die konsequente Anwendung gültiger Regeln aber auch heute schon einen deutlich effektiveren Kampf gegen Doping, als man ihn in der Realität findet.
Z.B. könnte ein Verband problemlos Sanktionen ergreifen, wenn ein Athlet im Wiederholungfall falsche Aufenthaltsorte (Whereabouts) im ADAMS-System eingibt und Dopingkontrolleure ihn deshalb nicht finden.
In der Praxis meldet das der Kontrolleur an die NADA und die drückt dann meist aber trotzdem beide Augen zu. Oftmals beruhen fehlerhafte Wherabouts in der Tat auf Versehen oder Schlamperei des Athleten ohne Täuschungsabsicht, aber in einem gewissen Prozentsatz sind das natürlich auch Athleten, die eine Kontrolle ganz bewusst vermeiden wollen.
Danke für die ausführliche Antwort,
trotzdem finde ich sie als nicht zufriedenstellend,...
Warum muss man die Politik zur Seite haben um die eigene Verbands-Regeln zu machen...? Weil man nicht die Hand beissen soll die einen füttert?
Wenn ich zusammenfassen darf, Sie sitzen an eine Position wo Veränderungen möglich wären, Sie (wie viele andere Triathleten) wünschen sich auch Veränderungen, daher meine Frage warum es dann so schwierig wäre...
Darüber ein wenig Aufklärung wünschte ich mir, damit ich nicht mehr so naiv durch die Gegend laufe....
OT:Was ein T.Bach so von sich gibt, kann ich als Außenstehender nur als Amigo-Kultur in seine reinster Form betrachten. Muss man als Verband aber nicht akzeptieren.
In einem Forum wie diesem wird das i.d.R. eher als Beleidigung aufgefasst!
Ich habe es nicht als Beleidigung aufgefasst und habe auch in einem früheren Post (ohne Wertung!) Mopson zurückgesiezt, auch wenn ich sonst immer jeden hier duze.
Zitat:
Zitat von mopson
Danke für die ausführliche Antwort,
trotzdem finde ich sie als nicht zufriedenstellend,...
Warum muss man die Politik zur Seite haben um die eigene Verbands-Regeln zu machen...? Weil man nicht die Hand beissen soll die einen füttert?.
Die regeln im Anti-Doping-Kampf macht im wesentlichen die WADA, eigene Anti-Doping-Regeln auf Ebene eines Landesverbandes gibt es nicht. Die nationalen Spitzendachverbände (in dem Fall DOSB)können der WADA gegenüber zwar versuchen Inputs zu liefern, aber können nichts direkt verändern. Und das ist bei vielen Verbänden vermutlich sogar gut so, wenn man sich rückblickend ansieht, wie der Antidopingkampf im Radsport in den 90ern aussah, als dort im "Anti-Doping-Kampf" noch die UCI das Sagen hatte!
Zitat:
Zitat von mopson
Wenn ich zusammenfassen darf, Sie sitzen an eine Position wo Veränderungen möglich wären, Sie (wie viele andere Triathleten) wünschen sich auch Veränderungen, daher meine Frage warum es dann so schwierig wäre...
Darüber ein wenig Aufklärung wünschte ich mir, damit ich nicht mehr so naiv durch die Gegend laufe.....
Was Disziplinfachverbände (wie die DTU) und Landesverbände (wie der BTV) durchaus in gewissen Grenzen beeinflussen können, ist die finanzielle und personelle Ausstattung des Anitdopingkampfes (Z. b. durch Bereitstellung und ausbildung von Kontrolleuren) und damit die mögliche Häufigkeit von Trainings- und Wettkampfkontrollen.
Dieser Verantwortung wird die DTU meiner Meinung nach aktuell absolut gerecht und der BTV zieht aktuell mit neuer Führung nach.
Man darf aber auch nicht vergessen, dass das Geld was man in den Antidopingkampf steckt im wesentlichen aus euren Startpassgebühren, Veranstalterabgaben und Tageslizenzen stammt und an anderer Stelle im Verband, z. B. bei der Nachwuchsförderung, der Finanzierung von Trainingsmaßnahmen und Wettkampfreisen der Kaderathleten, Ausbildung von Trainern, Kampfrichtern usw. fehlt. Man muss also bei der Verteilung der Mittel schon auf eine gewisse Balance achten.
Wenn man die wirklichen dicken Fische unter den Dopern fangen will, braucht man polizeiliche Ermittlungsmethoden, da genügen keine Trainings- oder Wettkampfkontrollen (die trotzdem sinnvoll bleiben). Für richtig gewiefte Doper muss man (unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen bei entsprechendem Verdacht) Telefone abhören dürfen, E-mail-Verkehr überwachen oder bestimmte Personen beschatten dürfen, wie es in Spanien in der Operacion Puerto oder bei den Ermittlungen gegen Armstrong möglich war und dafür braucht man ein Antidopinggesetz, das regelt, dass Doping strafbar ist, denn sonst sind der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft außer in Sonderfällen wie z.B. bei Minderjährigendoping (Fall Springstein) die Hände gebunden.
Zitat:
Zitat von mopson
OT:Was ein T.Bach so von sich gibt, kann ich als Außenstehender nur als Amigo-Kultur in seine reinster Form betrachten. Muss man als Verband aber nicht akzeptieren.
Wo sehen Sie Berührungspunkte zwischen einem Triathlon-Landesverband und dem DOSB und was würden Sie empfehlen?
Die regeln im Anti-Doping-Kampf macht im wesentlichen die WADA, eigene Anti-Doping-Regeln auf Ebene eines Landesverbandes gibt es nicht. Die nationalen Spitzendachverbände (in dem Fall DOSB)können der WADA gegenüber zwar versuchen Inputs zu liefern, aber können nichts direkt verändern. Und das ist bei vielen Verbänden vermutlich sogar gut so, wenn man sich rückblickend ansieht, wie der Antidopingkampf im Radsport in den 90ern aussah, als dort im "Anti-Doping-Kampf" noch die UCI das Sagen hatte!
Wenn man die wirklichen dicken Fische unter den Dopern fangen will, braucht man polizeiliche Ermittlungsmethoden, da genügen keine Trainings- oder Wettkampfkontrollen (die trotzdem sinnvoll bleiben). Für richtig gewiefte Doper muss man (unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen bei entsprechendem Verdacht) Telefone abhören dürfen, E-mail-Verkehr überwachen oder bestimmte Personen beschatten dürfen, wie es in Spanien in der Operacion Puerto oder bei den Ermittlungen gegen Armstrong möglich war und dafür braucht man ein Antidopinggesetz, das regelt, dass Doping strafbar ist, denn sonst sind der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft außer in Sonderfällen wie z.B. bei Minderjährigendoping (Fall Springstein) die Hände gebunden.
Würde hier die Lösung Doping als eine Straftat einzustufen nicht automatisch die Staatsanwaltschaft (und die dementsprechende Untersuchungsmöglichkeiten) nach sich ziehen??? Warum tut sich ein T.Bach so schwer sich dafür stark zu machen?
Zitat:
Zitat von Hafu
Wo sehen Sie Berührungspunkte zwischen einem Triathlon-Landesverband und dem DOSB und was würden Sie empfehlen?
Schwierige Frage.... sehr schwierige Frage die Sie da stellen.
An die eine Seite, der DOSB und den BTV haben als Berührungspunkt dass der BTV Mitglied ist beim DTU, und die DTU Mitglied beim DOSB.
Der DOSB ist aber Partner (nicht Mitglied) im NADA. Und da liegt der Hund begraben. Wie soll der DOSB seine Medaillenvorgaben die sie ans Ministerium durchgeben in Einklang bringen mit einen erfolgreichen Anti-Doping-Kampf? ist ein typische Zielkonflikt.
cfr. die UCI in den 90er wie Sie vorhin schreiben.
An der andere Seite, soll die DTU diesen Aufschrei dann ignorieren?
wenn ja,
wenn nee, wer könnte dann was ändern? Welches Mittel haben DTU/BTV ggr. DSOB?
wäre ein Ausgliedern analog zum Nachwuchsarbeit ein Thema? muss dann z.B. ein Verband nicht die Möglichkeiten geboten werden seine eigene (rechtlich korrekte) Anti-Doping-Gesetze zu schreiben? Kann da z.B. nicht der BTV/DTU nicht sagen:
liebe Leute, wir machen die NADA Gesetze etwas strenger da unsere Mitglieder ein strengeres eingreifen wichtig ist?