"Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unwetter) hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes, auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise oder Übernachtung." http://www.pirker-triathlon.de/index...schreibung.php
Ähnliche Formulierungen findet man bei vielen Triathlons, welche NICHT von den IM-Organisatoren veranstaltet werden. D.h. bei diesen Veranstaltungen bekommt man auch keinen Rappen erstattet, wenn die Veranstaltung VOR dem Start agesagt wird.
Dadurch, dass Rappi gestartet wurde, hatten die Starter die Wahlmöglichkeit, überhaupt nicht anzutreten oder eben zu starten.
Ich bin nur mit einem neuen Startplatz zufrieden.
Brauche kein Shirt wo Ironman draufsteht als entschädigung.
Zitat:
Zitat von Ironmanfranky63
Echt Sebastian haste keine anderen Probleme?
Schau mal nach Bayern oder Thüringen da verlieten gerade zig tausende ihr Existenz. Nicht persönlich nehmen musste ich einfach mal loswerden.
Das ist mir auf dem Heimweg durch den Kopf gegangen. Ihr Loser habt knapp 300,-€ und die Erwartung eines tollen Tages "verloren". Ihr seid nicht bei dem Erdrutsch zu Schaden gekommen. Warum seid ihr nicht dankbar daß nichts passiert ist?
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PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
08.07.2012 10:38:13 IM FfM
12.03.2017 42:40 Bienwald 10K
12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M
Die Entscheidungen des Veranstalters, den Wettkampf in Rapperswil abzubrechen, sind nach meinem Eindruck und nach den Gesprächen mit einem Teilnehmer völlig richtig. Es gab schließlich keine Alternative.
Trotzdem verstehe ich die Reaktionen einiger hier gegenüber denjenigen, die eine Startgeldrückerstattung oder einen Freistart erwarten, nicht, erst recht nicht in dieser Emotionalität. Das hat weder mit der - natürlich - richtigen Entscheidung des Veranstalters oder der Polizei, dem Zeitpunkt der Entscheidung oder der Kommunikation etwas zu tun. Was würdet Ihr denn sagen, wenn das Startgeld nicht vorher, sondern hinterher gezahlt würde. Würdet Ihr dann "fröhlich pfeifend" das Geld überweisen? Oder andere Frage: Ihr bestellt ein Auto, lieferbar zum 1. eines Monats, für 20.000, egal ob EUR oder Franken. Das Werk liefert am 28. des Vormonats an den Händler, am 30. brennt die Halle ohne Verschulden des Händlers (also "höhere Gewalt") ab. Der Händler kommt am 1. und hätte gern die 20.000, die Reste des Autos kriegt Ihr selbstverständlich.
Ne, ne, wer nicht zum vereinbarten Zeitpunkt liefert, kriegt auch nix. Wenn er nix dafür kann (kein Verschulden), ist er natürlich nicht schadensersatzpflichtig, d.h. kein Profi kann z.B. wegen ausgefallener Siegprämien etc. Ansprüche geltend machen. Aber warum soll die Gegenleistung gezahlt werden, wenn die Leistung nicht kommt.
Ein komplettes Abweichen von dieser Regelung dürfte in D gegen die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen verstoßen, weil von einer grundsätzlichen gesetzlichen Regelung abgewichen wird. Das mag rechtlich in der Schweiz anders sein. Aber würdet Ihr das Auto bezahlen?
Das ist mir auf dem Heimweg durch den Kopf gegangen. Ihr Loser habt knapp 300,-€ und die Erwartung eines tollen Tages "verloren". Ihr seid nicht bei dem Erdrutsch zu Schaden gekommen. Warum seid ihr nicht dankbar daß nichts passiert ist?
Die Veranstalter sind's ja auch, und auch für die
Zitat:
Zitat von tandem65
... knapp 300,-€ ...
Warum zahlt der Veranstalter denn das Geld nicht zurück und ist froh, das nix passiert ist?
SCNR
Ne, ne, wer nicht zum vereinbarten Zeitpunkt liefert, kriegt auch nix. Wenn er nix dafür kann (kein Verschulden), ist er natürlich nicht schadensersatzpflichtig, d.h. kein Profi kann z.B. wegen ausgefallener Siegprämien etc. Ansprüche geltend machen. Aber warum soll die Gegenleistung gezahlt werden, wenn die Leistung nicht kommt.
Aber glaubst Du, dass dann noch irgendwer einen Wettkampf organisiert? Das sind doch zum Großteil Freiwillige, die einmal im Jahr etwas veranstalten. Oder sollten sich dann die freiwilligen Helfer beteiligen? Es gäbe dann halt keine Wettkämpfe mehr.
Warum zahlt der Veranstalter denn das Geld nicht zurück und ist froh, das nix passiert ist?
SCNR
Wir veranstalten "nur" einen Volkslauf, der bis gestern ins Wasser zufallen drohte (wörtlich).
Das bereits überwiesene Startgeld hätte zurück überwiesen werden müssen, auf den Kosten, die bis dato entstanden sind, wäre der Verein sitzengeblieben.
Warum soll das für professionelle Veranstalter anders sein als für Vereine?
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Beim Rennrad-Kindertraining (10 jährige)
Kind1 (w): Darf ich dir mal was sagen?
Kind2 (m): Mhm
Kind1: Weißt du warum du langsam bist?
Kind2: Mhm???
Kind1: Du redest zu viel.
Was würdet Ihr denn sagen, wenn das Startgeld nicht vorher, sondern hinterher gezahlt würde. Würdet Ihr dann "fröhlich pfeifend" das Geld überweisen? Oder andere Frage: Ihr bestellt ein Auto, lieferbar zum 1. eines Monats, für 20.000, egal ob EUR oder Franken. Das Werk liefert am 28. des Vormonats an den Händler, am 30. brennt die Halle ohne Verschulden des Händlers (also "höhere Gewalt") ab. Der Händler kommt am 1. und hätte gern die 20.000, die Reste des Autos kriegt Ihr selbstverständlich.
Ne, ne, wer nicht zum vereinbarten Zeitpunkt liefert, kriegt auch nix. Wenn er nix dafür kann (kein Verschulden), ist er natürlich nicht schadensersatzpflichtig, d.h. kein Profi kann z.B. wegen ausgefallener Siegprämien etc. Ansprüche geltend machen. Aber warum soll die Gegenleistung gezahlt werden, wenn die Leistung nicht kommt.
Ein komplettes Abweichen von dieser Regelung dürfte in D gegen die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen verstoßen, weil von einer grundsätzlichen gesetzlichen Regelung abgewichen wird. Das mag rechtlich in der Schweiz anders sein. Aber würdet Ihr das Auto bezahlen?
Bist Du Jurist?
Ich bin keiner, aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass der Käufer für das kaputte Auto nichts zahlen muss, weil er für Transportschäden bis zur Aushändigung des unbeschädigten Autos durch den Händler (Schlüssel-/Papierübergabe) nicht verantwortlich gemacht werden kann.
Etwas anders verhält es sich IMHO bei Reisen und Veranstaltungen, auch in DE.
Demnach könnte die Umwandlung in einen Duathlon (falls die diesjährige Seetemperatur ein Jahrhundertereignis darstellt, also höhere, nicht vorhersehbare Gewalt) evtl. einen berechtigten Kündigungsgrund vor Veranstaltungsbeginn mit Rückerstattungsanspruch begründen. (oder sofern man das Laufen nicht als hinreichende Ersatzleistung des Veranstalters für das Schwimmen ansieht. statt Bach gibt es Mozart quasi :-) , im Falle von Mangel statt höherer Gewalt).
Aber bei höherer Gewalt während der Reise / Veranstaltung sehe ich allein ein Anrecht auf Erstattung von Auslagen, die dem Veranstalter wegen des Abbruches erspart bleiben (z.B. im Reiserecht weitere Aufenthaltstage, die wegen des Abbruchs entfallen) und diese Auslagen würde ich in unserem Fall eher als klein ansehen. http://www.justiz.nrw.de/BS/Verbrauc...t/index.php#12