Da hast du allerdings völlig recht, das habe ich beim Querlesen übersehen (da ich "nebenbei" auch arbeiten muss). .
Denke, dass die "Feindschaft" zwischen NRWTV und Jeschke größer ist als zwischen DTU und WTC.
Zitat:
Zitat von matwot
"Ich kann nur einem Herren dienen!!"
Mir zu pauschal. Manchmal muss und manchmal will ich mehr als einem Herren dienen . Kommt immer auf den Einzelfall an. Ein BMW-Mechaniker fährt auch nicht zwangsläufig einen BMW und ein Dacia-Mechaniker nicht zwangsläufig einen Dacia.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Im Triathlon gibt es auch ein Zweitstartrecht.
Das zum Thema "Man kann nur einem Herren dienen."
Zum anderen sind doch die meisten Amateure, bekommen von niemandem Geld, auch nicht vom NRWTV!
Da sind doch Regulierungen etwas schwerer zu vertreten als im Beruf!
Mir zu pauschal. Manchmal muss und manchmal will ich mehr als einem Herren dienen . Kommt immer auf den Einzelfall an. Ein BMW-Mechaniker fährt auch nicht zwangsläufig einen BMW und ein Dacia-Mechaniker nicht zwangsläufig einen Dacia.
Richtig. Dies ist sicherlich auch nicht gefordert, wird im allgemeinen aber gefördert, z.B. durch Sonderkonditionen. Es fällt mir momentan allerdings schwer, dieses Beispiel wieder zurück auf den Fall zu beziehen.
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Und tschöh
Matwot
"Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert" Hannibal, A-Team
Im Triathlon gibt es auch ein Zweitstartrecht.
Das zum Thema "Man kann nur einem Herren dienen."
Zum anderen sind doch die meisten Amateure, bekommen von niemandem Geld, auch nicht vom NRWTV!
Da sind doch Regulierungen etwas schwerer zu vertreten als im Beruf!
Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich.
Selbstverständlich erhalten Kampfrichter vom Verband Geld.
Darüber hinaus haben wir eine "Erklärung für Vereinsbeschäftigung bei Berücksichtigung des Ehrenamtsfreibetrags nach §3 Nr. 26a EStG" unterschrieben.
U.a. verpflichtet uns diese Unterschrift dazu, den Weisungen des geschäftsführenden Präsidiums des Verbandes zu folgen. Ich sehe in der nun ausdrücklich erfolgten Weisung keinen Mißbrauch der Regelung, da selbstverständlich, s.o.
Im übrigen steht es jedem frei, die Vereinbarung zu kündigen. Natürlich mit der Folge, dann eben nicht mehr KaRi beim Verband zu sein. Womit wir wieder bei "Ich kann nur einem Herren dienen" wären.
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Und tschöh
Matwot
"Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert" Hannibal, A-Team
... und ich in mich, um obigen Absatz zu verstehen. Da les ich lieber nen Gesetzestext.
Was tut denn der mit Dir befreundete andere Veranstalter?
Ich wollte damit nur ausdrücken, dass 'Verpflichtungen' manchmal vielschichtig sein können.
Zitat:
Zitat von matwot
"Ich kann nur einem Herren dienen!!"
Nö. Ist zwar ein schöner markiger Spruch, stimmt aber leider nicht. Da wäre ja jeder Selbstständige sofort am Ende...
Ich persönlich habe es bisher so gehalten, dass ich nicht als Teilnehmer oder KR bei, in diesem Fall Uwe, aufgetaucht bin, im Rahmen anderer Verpflichtungen als Helfer aber schon.
Ich bin dieses ewige Gezetere irgendwie leid. Schön wäre, wenn man sich auf praxisnahe Lösungen verständigen könnte, anstatt mit der Keule zu kommen. Wenn man mit der Keule kommt, sollte man ein starker, mächtiger Kaiser sein, dessen Wort im ganzen großen Reich gilt. Und davon scheinen mir sowohl NRWTV wie auch DTU weit entfernt zu sein.
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One week without training makes one weak.
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Selbstverständlich erhalten Kampfrichter vom Verband Geld.
Darüber hinaus haben wir eine "Erklärung für Vereinsbeschäftigung bei Berücksichtigung des Ehrenamtsfreibetrags nach §3 Nr. 26a EStG" unterschrieben.
U.a. verpflichtet uns diese Unterschrift dazu, den Weisungen des geschäftsführenden Präsidiums des Verbandes zu folgen. Ich sehe in der nun ausdrücklich erfolgten Weisung keinen Mißbrauch der Regelung, da selbstverständlich, s.o.
Im übrigen steht es jedem frei, die Vereinbarung zu kündigen. Natürlich mit der Folge, dann eben nicht mehr KaRi beim Verband zu sein. Womit wir wieder bei "Ich kann nur einem Herren dienen" wären.
Gebe zu, war etwas zu knapp und damit schlecht formuliert.
Ja, vom Verband bekommt man eine kleine Entschädigung für Kampfrichtertätigkeiten. Dies begründet jedoch kein Beschäftigungsverhältnis. Eine Kampfrichtertätigkeit ist doch eher ein freiberufliches Beschäftigungsverhältnis, wenn man es überhaupt mit dem normalen Berufsleben vergleichen will.
Die Weisungen des Präsidiums können sich doch auch nur auf die konkret für den Verband erbrachten Tätigkeiten beziehen. Und auch die Ehrenamtspauschale läßt es zu, dass man diese Pauschale durch Tätigkeiten in mehreren Vereinen ausschöpft.
Ich denke einfach nur, dass der Verband mehr berücksichtigen sollte, dass es hier für viele um ein Hobby geht, kaum einer davon auch nur annähernd lebt. Und da ist in meinen Augen mehr Fingerspitzengefühl angesagt.
Es ist doch logisch, worum es geht:
Ein Ausrichter, nennen wir ihn mal neutral XY, möchten sich nicht, wie 99,5% aller Ausrichter, an die gemeinsam mit den Vereinen innerhalb der Verbände aufgestallten Abmachungen halten.
Sprich: Anscheinend beteiligen sie sich nicht angemessen, wie alle anderen auch, an den Kosten der Verbands- und Sportstruktur, ergo auch nicht an der Ausbildung der Kampfrichter sowie der Schulung, auch nicht an der Geschäftsstelle die (soviel ich weiß) im NRWTV die Verwaltung&Kostenerstattung der KR übernimmt.
Es kann doch nur logisch sein, dass dieser Ausrichter dann eben nicht auf die gut ausgebildeten KR, egal welchen LVs, zugreifen kann.
Ferner halte ich es auch für eine Selbstverständlichkeit, dass Kampfrichter schon von sich aus keinerlei Interesse haben dürften, bei einem solchen Ausrichter der sich nur die Sahne vom Kuchen (Startgelder) klaubt, mit dem Unterbau jedoch nichts zu tun haben möchte, ihren Dienst zu tun.
Wer es dennoch macht, der stellt die eigenen Strukturen in Frage und schädigt den Sport - das ist meine Meinung!
Ergebnis der teuren Rechtsstreitigkeiten sowie der Nicht-Zahlung der Abgaben eines (!) Ausrichters im NRWTV: Streichung vieler sinnvoller und wertvoller Aktivitäten im Verband.