http://dtu-info.de/startpassversiche..._Startpass.pdf
§ 2 Wann besteht Versicherungsschutz?
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2. Aufgegebenes Reisegepäck
AGA leistet Entschädigung,
a) wenn aufgegebenes Reisegepäck abhandenkommt oder beschädigt wird, während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, eines Beherbergungsbetriebes oder einer Gepäckaufbewahrung befindet;
b) wenn aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie die versicherte Person erreicht.
Ersetzt werden nachgewiesene Aufwendungen zur Wiedererlangung des Gepäcks oder für notwendige Ersatzbeschaffungen zur Fortsetzung der Reise mit höchstens 10 % der Höchstenschädigungssumme
§ 3 Für welche Gegenstände besteht kein Versicherungsschutz
und welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu beachten?
1. Nicht versichert sind
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c) Fahrräder
