Zumindest an den Fußgängern ohne Licht ist jetzt per se mal nix auszusetzen. Wenn wir Radler nen anständiges Licht hätten, würden wir die - bei an die Witterungs- und Beteuchtungslage angepasster Geschwindigkeit - auch rechtzeitig sehen.
Denn Achtung: Wenn wir mit 30 Sachen nen unbeleuchteten Fußgänger am Flußufer umnieten, sind wir dran, nicht der Fußgänger!
Bei denen sieht's anders aus, keine Frage.
Hey, Moment! Die Fußgänger dürfen unbeleuchtet da rumlaufen, s. oben. Da muss man die Geschwindigkeit eben anpassen & gucken!
Beim Laufen wäre ich schon ein paarmal beinahe auf Spaziergänger aufgelaufen.
Als Radfahrer habe ich natürlich vorbildlich Licht am Rad und fahre nicht ganz so schnell.
Da stellt sich dann die Frage, wer hat wirklich "verursacht"?
Ist das ein reiner Radweg? Wenn nicht, bist Du als Radfahrer vermutlich immer dran, schon alleine wegen dann nicht angepaßter Geschwindigkeit.
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Kenneth Gasque
Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":
"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."
Da bin ich mir nicht sicher, ob sie nicht ne Mitschuld bekommen, wenn sie in schwarz gekleidet auf unbeleuchteten Wegen einen Unfall verursachen.
Sicher, wenn sie einen Unfall verursachen, dann sind sie dran. Aber wann trifft das denn zu? Allenfalls wenn der eine unbeleuchtete Jogger den anderen nicht sieht & umrennt. Aber sonst ist der Radler dran.
Mal als Beispiel das OLG Nürnberg v. 07.04.2004:
Auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg haben Fahrradfahrer auf Fußgänger besonders Rücksicht zu nehmen (§ 41 StVO, Zeichen 240). Darüber hinaus hat jeder Fahrzeugführer auch bei Dunkelheit auf Sicht zu fahren, d. h. er muss in der Lage sein, sein Fahrzeug innerhalb der überschaubaren Strecke anzuhalten (§ 3 Abs. 1 Satz 4 StVO). Selbst wenn am Fahrrad die batteriebetriebene Beleuchtung eingeschaltet ist, leuchtet diese nur eine Strecke von ca. 4 Meter in einer Breite von ca. 1,50 Meter aus. Bei derartig stark eingeschränkten Sichtverhältnissen ist eine Geschwindigkeit von 20 - 25 km/h deutlich überhöht.
Selbst wenn am Fahrrad die batteriebetriebene Beleuchtung eingeschaltet ist,[/b] leuchtet diese nur eine Strecke von ca. 4 Meter in einer Breite von ca. 1,50 Meter aus. Bei derartig stark eingeschränkten Sichtverhältnissen ist eine Geschwindigkeit von 20 - 25 km/h deutlich überhöht.[/i]
Und deswegen hab ich ne Lampe, die etwas mehr leuchtet.
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Beim Rennrad-Kindertraining (10 jährige)
Kind1 (w): Darf ich dir mal was sagen?
Kind2 (m): Mhm
Kind1: Weißt du warum du langsam bist?
Kind2: Mhm???
Kind1: Du redest zu viel.
demnächst ist an der Nidda hoffentlich Schnee und Eis und kein juristisches Seminar, dann ist da eh fast keiner mehr unterwegs außer mir. Und je schwerer das Geläuf, desto länger dauert die Fahrt, desto mehr Punkte gibts für den Winterpokal
Super find ich die Abende/Nächte, wenn Schnee liegt und dann der (Voll)mond scheint, da brauchts keine Lampe
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Grüße
Tri-K
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