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Zitat von bittalilli
Vielen Dank-
wir sind nur klein wie viele Vereine, die Unterabteilung der Schwimmabteilung, weniger denn 25- trotzdem oder gerade deswegen soll einer hinfahren. Der Leiter hat keine Zeit also soll der der hinfährt eine Vollmacht mitnehmen? Von wem muss die sein Hauptverein Vorstand , Schwimmabteilung Abteilungsleiter , Vereinsrecht kann ja kompliziert sein, ich kenn mich nicht aus . Und es sollte dann ja klappen und nicht an einem Formfehler scheitern.
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Wieder reicht hier ein Blick in die Satzung:
§ 5 Mitgliedschaft
(1) Mitglieder sind die dem BTV und dem BLSV angeschlossenen Triathlonvereine,
Ausdauersportvereine und Triathlon- bzw. Ausdauersportabteilungen und deren Mitglieder.
Also auch Mitglieder eines Vereines sind Mitglieder im BTV
§12 (4)
(4) Jeder anwesende Mitgliedsverein hat mindestens eine (1) Stimme. Vereine mit mehr als
25 Mitgliedern haben für je angefangene 25 Mitglieder eine (1) weitere Stimme. Jedes
stimmberechtigte Mitglied kann bis zu 5 Stimmen auf sich vereinigen. Bei Stimmrecht für den
vertretenen Verein gilt die Vollmacht als erteilt. Die Stimmenerrechnung ergibt sich aus der
Zahl der dem BLSV gemeldeten Mitglieder zum 30.06. des laufenden Jahres.
Das bedeutet - du kannst als einfaches Mitglied dein Verein vertreten. Nimm deinen Startpass mit - das weisst dich als Mitglied im BTV & Mitglied eines Vreines aus!!