Nein die Loyalitätspflicht sagt aus das ich nix negatives sagen darf,.... Sie sagt nicht aus das obwohl ich nichts positves sagen kann, ich etwas daher schwafffeln muss........
Das sehe ich aber auch wie Hafu. Das von Dir prognostizierte Gespräch mit RA muß ja noch nicht sofort stattfinden. Erst mal checkt man kurz die Tankquittungen und Spesenabrechnungen. Und es gibt reichlich Gelegenheiten, einem AN das Leben verteufelt schwer zu machen. Außerdem schätze ich mal, dass die Jobsituation im Trainerbereich nicht mit der im IT-Bereich vergleichbar ist und auf die käme es ja hier an.
Ich kann nur empfehlen, schlicht auf den / die Pressesprecher zu verweisen. Klar, dann kann man sich natürlich nicht in der Öffentlichkeit im Interview präsentieren.
Knoll ging es aber um die restlichen Rennen in dieser Saison
Das hatte ich so verstanden, dass es überhaupt nur noch 2 Rennen gibt. Ob sie an denen teilnimmt? Dann bleibt immer noch die Argumentation, dass ihr "Heimatverein" ja nach dem Ausschuß kein "Konkurrenzverein" ist.
Das hatte ich so verstanden, dass es überhaupt nur noch 2 Rennen gibt. Ob sie an denen teilnimmt? Dann bleibt immer noch die Argumentation, dass ihr "Heimatverein" ja nach dem Ausschuß kein "Konkurrenzverein" ist.
Vielleicht braucht es gar keine Argumentation, denn sie hat einen Startpass und damit eine Startberechtigung. Dieser Pass ist von der DTU ausgestellt, da steht (in meinem Falle) kein BWTV drauf, der ist nur in die Startpassnummer codiert. Mit anderen Worten, trotz des Wordings in der Pressemitteilung:
Zitat:
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Auswirkungen und weitere Entwicklung offen
Die Auswirkungen des heutigen Beschlusses für die DTU, den BTV und insbesondere die Vereine und Sportler in Bayern können heute noch nicht abschließend bewertet werden. Sowohl Startpässe als auch sämtliche weitere Strukturen, wie zum Beispiel die auf Bundesebene betriebene Nachwuchsförderung, bleiben Athleten und Vereinen des BTV damit einstweilen verwehrt. Auch Teilnahmen an Deutschen Meisterschaften, die einen Startpass erfordern, sind für bayerische Triathleten damit zunächst nicht mehr möglich.
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gibt die Sportordnung (link siehe oben) das meiner Meinung nach nicht her, da gibt es für die Gültigkeit des Startpasses in Abschnitt D keine Klausel für "Erteilender LV führt sich unkooperativ auf und muss gemassregelt werden". Von daher sollte A. Haug sich vielleicht einfach mal mit einem (nicht Pfaff heißenden) Rechtsanwalt bei der DTU um Meldung für die ausstehenden internationalen Rennen kümmern...
Schließlich geht es bei den beiden Rennen:
Yokohama Sept 29-30
Auckland Oct 20-21
durchaus um den einen oder anderen $$$$$$$
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Ex-Weiser, Mitglied in Axels 100-Tri-Plus-Club Owner of Post 10,000 im "Leben der Anderen"
Um einen startpass der dtu zu erhalten, muss man mitglied in einem verein sein, der beim zuständigen landesverband angemeldet ist.
Man kann davon ausgehen, das für den besitz bzw die gültigkeit des passes dieselben voaussetzungen erfüllt sein müssen, wie für den erhalt.
fällt eine voraussetzung weg, fällt das ganze genehmigungsgebäude zusammen.
Hinweis an dieser Stelle;
Der BTV ist NICHT mehr in der DTU. Die Startpässe haben noch Gültigkeit bis 31.12.2012.
Die Regel gilt NUR für Mitglieder der DTU. Daher können BTV Athleten ihren Verein frei wählen zumind ausserhalb von Bayern.
(1) Um einen startpass der dtu zu erhalten, muss man mitglied in einem verein sein, der beim zuständigen landesverband angemeldet ist. (2) Man kann davon ausgehen, das für den besitz bzw die gültigkeit des passes dieselben voaussetzungen erfüllt sein müssen, wie für den erhalt.
fällt eine voraussetzung weg, fällt das ganze genehmigungsgebäude zusammen.
Ad 1 - das ist wohl wirklich klar
Ad 2 - halte ich für diskutierbar und denke, dass daher auch die schwammige Formulierung in der Pressemitteilung kommt. Die Frage, ob der Startpass ein Vertrag zwischen Athlet und DTU ist, oder ein Vertrag, in dem auch der LV eine _echte_ Rolle spielt, ist da nicht angetastet.
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