Die Polizistin, die die Anzeige schrieb, hat bei meiner Freundin auf die Mailbox gesprochen. Ihr werde vorgeworfen, den benutzungspflichtigen Radweg nicht genutzt zu haben.
Dazu ist zu sagen. Meine Freundin kam längs der Straße, der Radweg kommt, aus ihrer Fahrtrichtung gesehen, von schräg links, kreuzt die Straße, auf der der Rest der Gleise liegt, und setzt sich rechts fort. Nach wenigen hundert Metern parallel der Straße führend, biegt der Radweg nach rechts ab, führt also in eine andere Richtung, als meine Freundin hin möchte. Diese möchte nämlich nach Hause und hat, weil aus Köln von der Arbeit kommend, wenig Lust für Umwege. Wäre sie verpflichtet, den Radweg, Schild (Nr 240) steht gut sichtbar an der Kreuzung Radweg/Straße, zu nutzen?
Andererseits frage ich mich, ob es sich lohnt, dagegen vorzugehen.
Was wird das kosten? 10€?
Die Arbeitszeit der beiden Polizisten bzgl dieser Angelegenheit kommt dem Staat, also uns Steuerzahlern, wesentlich teurer als das Bußgeld einbringt. Soviel ist klar.
ich würde auch empfehlen, zu zahlen, damit die Sache auch für einen selbst erledigt ist. In Deutschland kann man wegen einer Owi durch 3 Instanzen ziehen, aber das ist m.E ein schlechtes Preis-/Leistungsverhältnis.
Du kannst auch selbst ohne Rechtsanwalt Akteneinsicht bekommen. Als Bürger bekommst Du die Akte aber nicht zugeschickt, sondern kannst Sie nur vor Ort einsehen. Teilweise gibt es im Owi-verfahren aber auch nur noch EDV-Akten.
ich würde auch empfehlen, zu zahlen, damit die Sache auch für einen selbst erledigt ist. In Deutschland kann man wegen einer Owi durch 3 Instanzen ziehen, aber das ist m.E ein schlechtes Preis-/Leistungsverhältnis.
Du kannst auch selbst ohne Rechtsanwalt Akteneinsicht bekommen. Als Bürger bekommst Du die Akte aber nicht zugeschickt, sondern kannst Sie nur vor Ort einsehen. Teilweise gibt es im Owi-verfahren aber auch nur noch EDV-Akten.
Es gibt bisher nur einen Anhörungsbogen, ein Bußgeld ist bis jetzt noch nicht ergangen. In dem Anhörungsbogen wurde nur pauschal auf §49 StVo hingewiesen ohne konkreten Hinweis auf den Vorwurf.
Erst gestern wurde dieser Vorwurf durch eine Mailboxnachricht konkretisiert.
Natürlich werden wir keinen Anwalt einschalten, wenn sich das Bußgeld in dem hier angegebenen Rahmen bewegt.
Wäre sie verpflichtet, den Radweg, Schild (Nr 240) steht gut sichtbar an der Kreuzung Radweg/Straße, zu nutzen?
Ja! Selbst wenn der Radweg nicht den Mindestanforderungen entspricht. Außerdem auch: Erforderlichenfalls müssen alle die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen.
Also die Oma zur Seite klingeln ist nicht.
Bei bekannten Fahrtstrecken meide ich Routen, wo solche Schilder stehen..
Vor einigen Woche habe ich irgendwo was gelesen, dass einer eine Ausnahmegenehmigung bekommen hat, weil er auch anders fahren wollte als der Radweg vorgesehen hat. Ich gucke mal, ob ich das noch finde..
Vor einigen Woche habe ich irgendwo was gelesen, dass einer eine Ausnahmegenehmigung bekommen hat, weil er auch anders fahren wollte als der Radweg vorgesehen hat. Ich gucke mal, ob ich das noch finde..