Zitat:
Zitat von NBer
und ich glaube, dass die einstufung oder eben das ergebnis der untersuchung ganz stark vom auftraggeber abhängt :-)
ich kann mir keine psychologische konstellation vorstellen, wo es verteidigung oder staatsanwaltschaft nicht gelingen würde ein gegengutachten zu bekommen, das genau das gegenteil des ursprünglichen gutachtens aussagt.
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Staatsanwalt und Verteidigung sind Parteien im Verfahren, sie wählen u.U. Gutachter
bei diagnostisch schwierigen Grenzfällen entsprechend ihrer von früheren Urteilen bekannten prononcierten Auffassung und ihrer taktischen Zielsetzung im Prozess aus. Da schrieb ich ja, dass dabei natürlich Abweichungen auftreten (übrigens genauso bei naturwissenschaftlich umstrittenen Fragen / Themen wie AKWs, Naturschutz, Lebensmittel, also nicht nur in der Psychologie)..
Gutachter, welche das Gericht, der Richter beauftragt (oft mit Rücksprache Staatsanwalt / Verteidigung), müssen hingegen die Fragestellungen unabhängig von den Parteien beantworten, und von deren ähnlichen / gleichlautenden Beurteilungen / Empfehlungen bei der
Einstufung psychischer Erkrankungen sprach ich.
Es gibt natürlich auch viele Fälle, die unstrittig sind, wie z.B. das Attentat auf Lafontaine, weil sich die Täterin meiner Erinnerung nach im akuten psychotischen Schub und teilweise dekompensierten Zustand befand.
Die Beurteilung von Breivik hat auf jeden Fall bedeutsame Implikationen für die Fachwelt und die Beurteilung schizophren, wahnhaft-paranoider Fanatiker ("politischer" Verfolgungswahn).. Vgl. die diesbezügliche Fach-Diskussion über Hitler im nachhinein.
-qbz
Ps:
Glaubwürdigkeitsgutachten sind nochmals ein Extra-Thema und im Hinblick auf die Belegbarkeit und Übereinstimmung zwischen mehreren Gutachtern deutlich unsicherer als die Einstufung psychischer Erkrankungen (und um letzteres ging es mir, ICD 10 Kap. V).