Zitat:
Zitat von dude
Na, Cengiz, da bist Du doch sicher firmer als ich. Und eigentlich ist das ja nun wirklich egal.
Mich - und wohl alle anderen auch - interessieren da eher die angeblich verprassten Verbandsgelder.
|
Muss man wohl einklagen;-) Freiwillig gibt's da nichts zurück. Wer weiß, vielleicht lässt sich M-O von seinem Schwager vertreten. Ich würde es der DTU wünschen.
Laut Interview mit Düro geht man für das Jahr 2007 von einem vorläufigen Fehlbetrag von rund 85.000 Euro aus, davon sollen 70.000 Euro Rückstellungen für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen sein. Düro hält diesen Betrag für zu gering und meint, dass wegen der im Raum stehenden Kündigungsschutz Klagen in einem Nachtragshaushalt für 2008 noch höhere Rückstellungen eingeplant werden müssen.
Naja, vor dem Arbeitsgericht gibt es keine Kostenerstattung. Erklärt man, dass an den Kündigungen nicht festgehalten wird, müssen die Kläger die Klage zurücknehmen. Will man jedoch an einer nicht eindeutigen Kündigungen festhalten, dann geht das meist nur über eine Abfindung. So die Regel vor den Arbeitsgerichten.
Wer hat eigentlich die Kündigungen unterschrieben. M-O allein kann es nicht gewesen sein. Es sind zwei Unterschriften notwendig.
Für die Prämien der bei der WM erfolgreichen Athleten mussten von der DTU Kredite aufgenommen werden - so was habe ich wirklich noch nie gehört. Peinlicher geht es nicht mehr.
Cengiz