Als Deutsche ist es unsere historische Pflicht, uns den Nazis in den Weg zu stellen und unser Vermächtnis muss es sein, die Erinnerung an die Verbrechen der Nazionalsozialisten aufrecht zu erhalten und an die kommenden Generationen weiterzugeben.
Wir sind quasi die Hüter des antifaschistischen Grals.
Das ist mir persönlich auch etwas zu pathetisch.
Meine Eltern sind in den späten 30ern geboren und ich befinde mich somit in der 2. Generation nach Hitler. Da will ich nun wirklich keine persönliche Verantwortung mehr für die Nazi-Verbrechen zugeschrieben bekommen.
Und auch für dich gilt nicht alles aus dem Kontext ziehen...
ich sehe ein das meine Antwort vlt. etwas hochgegriffen war, aber diese Unterstellung ich würde den Holocaust leugnen hat mich dann doch etwas auf die Palme gebracht..... aber das war ja auch sicher die Intension des Vorwurfes.... etwas zu beleidigen...
1.
Ich denke, man muss bei Verbrechen unterscheiden, ob sie Staaten (bzw. deren Regierungen) begehen oder der Nachbar. Für die Tat des Nachbars gelten die Strafgesetze des Landes, für die Staatsverbrechen gibt es teilweise andere Gesetze wie das Völkerrecht, weil u.U. das Gesetz des jeweiligen Verbrecherstaates bestimmte Verbrechen gegen die Menschlichkeit gar nicht sanktioniert oder selbst initiiert (Vertreibung und Mord). Die BRD erkennt das Völkerrecht und sanktioniert Verbrechen gegen die Menschlichkeit im StgB.
2.
An wen sollen sich die Opfer wenden, um Entschädigung, Wiedergutmachung zu fordern, wenn die Verbrecher die Untaten in Staatsfunktionen per Verordnung und Gesetz angeordnet haben. Hierfür stehen moralisch und in der BRD auch gesetzlich! (Bundesentschädigungsgesetz) die nachkommenden Generationen des Landes, deren Regierungen die Verbrechen beschlossen hat und durchführen liess, in der Pflicht, analog bei der Wiedergutmachung der Kriegsverbrechen, d.h. die deutsche Bevölkerung und ihr Staat inbezug auf die NS-Zeit.