Hab' jetzt nochmal gegoogelt, weil mich die Frage neugierig gemacht hat und diesen Link gefunden:
http://www.onlinekosten.de/news/arti...ruf-einer-Ware
Es ist wohl tatsächlich so, dass das nationale Recht (also entscheidung BGH) vorsieht, dass der Käufer die Kosten für eine
Hinsendung zu tragen hat, wenn kein Gewährleistungsfall vorliegt, es andererseits aber eine EUGH-Entscheidung gibt, derzufolge der verbraucher keinerlei Versandkosten zu zahlen hat.
Da bei solchen Sachen der europäische Gerichtshof die höhere Instanz ist (europäisches schlägt nationales Recht) kannst du auf komplette Erstattung der Versandkosten bestehen.
Es gibt aber natürlich Versender, die es darauf anlegen, dass man wg. 3-4€ versandkosten sich nicht den Ärger aufhalst, zum Rechtsanwalt oder zu einer Verbraucherschutzorganisation zu rennen. Habe ich als Kunde auch schon erlebt und darum kaufe ich grundsätzlich nur noch bei Shops, bei denen die Online-Bewertungen klar signalisieren, dass es in Streitfällen keine Probleme gibt. Lieber zahle ich wenige euro mehr, aber erspar mir lästige Telefonate und emails.