gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
Coaching 2026
Triathlon Coaching
Individueller Trainingsplan vom persönlichen Coach
Wissenschaftliches Training
Doppeltes Radtraining: Straße und Rolle mit separaten Programmen
Persönlich: Regelmäßige Skype-Termine
Mehr erfahren: Jetzt unverbindlichen Skype-Talk buchen!
Erfahrungen magic-sportfood.de - Seite 32 - triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum
Zurück   triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum > Training > Triathlon allgemein
Registrieren Benutzerliste Suchen Heutige Beiträge

Antwort
 
Themen-Optionen
Alt 22.07.2011, 10:38   #249
Superpimpf
Szenekenner
 
Benutzerbild von Superpimpf
 
Registriert seit: 26.03.2007
Ort: Dresden
Beiträge: 5.558
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Das widerspricht sich aber offensichtlich.
BGH sagt: Hinsendung zahlt Verkäufer, Rücksendung Verbraucher
und im zweiten Zitat zahlt der Verkäufer Hin- und Rücksendung.
Wenn im Vertrag nix geregelt, bezahlt der Verkäufer erstmal immer alles

Es kann aber im Vertrag geregelt werden, dass dem Käufer die Kosten der Rücksendung auferlegt werden können. Das aber bloß bis 40€ Warenwert der Bestellung.
Superpimpf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2011, 10:46   #250
JF1000
Szenekenner
 
Registriert seit: 19.02.2009
Ort: Großraum Hannover
Beiträge: 2.508
Und wie soll ich mich nun in meinem Falle mit MSF verhalten?
JF1000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2011, 10:57   #251
Hafu
 
Beiträge: n/a
Hab' jetzt nochmal gegoogelt, weil mich die Frage neugierig gemacht hat und diesen Link gefunden:

http://www.onlinekosten.de/news/arti...ruf-einer-Ware

Es ist wohl tatsächlich so, dass das nationale Recht (also entscheidung BGH) vorsieht, dass der Käufer die Kosten für eine Hinsendung zu tragen hat, wenn kein Gewährleistungsfall vorliegt, es andererseits aber eine EUGH-Entscheidung gibt, derzufolge der verbraucher keinerlei Versandkosten zu zahlen hat.

Da bei solchen Sachen der europäische Gerichtshof die höhere Instanz ist (europäisches schlägt nationales Recht) kannst du auf komplette Erstattung der Versandkosten bestehen.

Es gibt aber natürlich Versender, die es darauf anlegen, dass man wg. 3-4€ versandkosten sich nicht den Ärger aufhalst, zum Rechtsanwalt oder zu einer Verbraucherschutzorganisation zu rennen. Habe ich als Kunde auch schon erlebt und darum kaufe ich grundsätzlich nur noch bei Shops, bei denen die Online-Bewertungen klar signalisieren, dass es in Streitfällen keine Probleme gibt. Lieber zahle ich wenige euro mehr, aber erspar mir lästige Telefonate und emails.

Geändert von Hafu (22.07.2011 um 11:07 Uhr).
  Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2011, 11:12   #252
Nordexpress
Szenekenner
 
Benutzerbild von Nordexpress
 
Registriert seit: 19.01.2009
Ort: Chiemgau
Beiträge: 2.096
Ich hab's so verstanden:

bei Warenwert >40€ müssen dem Käufer die Rücksendekosten innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet werden.
Das heißt aber nicht automatisch, dass er sie nicht auslegen muss.
es besteht also wohl kein Anspruch auf nen DHL-rücksendeaufkleber.
Nordexpress ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2011, 11:25   #253
fras13
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von JF1000 Beitrag anzeigen
Und wie soll ich mich nun in meinem Falle mit MSF verhalten?
schaue doch einfach mal hier nach:

http://www.magic-sportfood.de/Widerrufsrecht/

Du kannst die Ware kostenfrei zurücksenden,

und für den Verkäufer ist ein Retourenschein günstiger als die Freimachung unfrei zurückgesandter Ware.

also weise den Verkäufer einfach auf seine AGB/ sein Widerrufsrecht hin und bitte um einen Retourenschein
  Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2011, 11:37   #254
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von fras13 Beitrag anzeigen
schaue doch einfach mal hier nach:

http://www.magic-sportfood.de/Widerrufsrecht/

Du kannst die Ware kostenfrei zurücksenden,

und für den Verkäufer ist ein Retourenschein günstiger als die Freimachung unfrei zurückgesandter Ware.

also weise den Verkäufer einfach auf seine AGB/ sein Widerrufsrecht hin und bitte um einen Retourenschein
Im Kleingedruckten des von dir verlinkten Textes steht aber genau diese Passage:
Zitat:
" Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. "
Der fettgedruckte Teil trifft ja in diesem Fall (bei Kauf auf Rechnung zu). Von daher hält sich MSF mit der Verweigerung der Übernahme der Rücksendekosten an seine eigenen Geschäftsbedingungen.
Allerdings widersprechen die Geschäftsbedingungen m.E.n., wie oben ausgeführt dem EUGH-Recht.
  Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2011, 11:59   #255
JF1000
Szenekenner
 
Registriert seit: 19.02.2009
Ort: Großraum Hannover
Beiträge: 2.508
Das hatte ich auch gelesen und war mir bekannt. Aber meine vertraglichen Leistungen habe ich bisher eingehalten, da 2 Wochen, in denen ich die Ware bezahlen muss noch nicht um sind.
Da ich ja inzwischen eine weitere Lieferung habe, die passt, muss ich die 49€ ja sowieso zahlen. Also zahle ich auf Grund der ersten Rechnung innerhalb der 14 Tage und hab es somit bezahlt. Und bevor die mir das dann zurück überweisen und ich für die 2. Lieferung ein weiteres mal zahle, könnten die es intern umbuchen-oder sehe ich das falsch?
Aber auch ohne die 2.Lieferung habe ich mich bisher an den Vertrag gehalten, da ich noch ein paar Tage Zeit habe bis die 14 Tage um sind und somit das Zahlungsziel überschritten.
Sehe ich das richtig?
Jetzt kann man auch sagen, das ich mich wegen 4 oder 5 € nicht so anstellen soll...aber ich bin halt der Auffassung das die Lieferung zu Lasten des Verkäufers gehen...auch wenn mich das Porto nicht arm machen würde.
Wie sehr Ihr das?


Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Im Kleingedruckten des von dir verlinkten Textes steht aber genau diese Passage:


Der fettgedruckte Teil trifft ja in diesem Fall (bei Kauf auf Rechnung zu). Von daher hält sich MSF mit der Verweigerung der Übernahme der Rücksendekosten an seine eigenen Geschäftsbedingungen.
Allerdings widersprechen die Geschäftsbedingungen m.E.n., wie oben ausgeführt dem EUGH-Recht.
JF1000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2011, 12:01   #256
fras13
 
Beiträge: n/a
Uups, habe ich echt überlesen.

Ja, stimmt:
bei Kauf auf Rechnung ist die (Teil-)Zahlung noch nicht erfolgt, und die Ware ist kostenpflichtig zurückzusenden

  Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu

Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:48 Uhr.

Durchbruch: Was wirklich schneller macht
Persönliche Tipps aus dem Training der Triathlon-Langstreckler Peter Weiss und Arne Dyck
Wettkampfpacing Rad
Nächste Termine
Anzeige:

triathlon-szene.de

Home | Impressum | Datenschutz | Kontakt | Forum

Social

Forum
Forum heute
Youtube
facebook
Instagram

Coaching

Individuelles Coaching
Trainingspläne
Gemeinsam zwiften

Trainingslager

Trainingslager Mallorca
Trainingslager Deutschland
Radtage Südbaden
Alle Camps

Events

Gemeinsamer Trainingstag
Gemeinsames Zeitfahrtraining
Trainingswochenende Freiburg
Trainingswochenende München
Zeitfahren Freiburg
Zwei-Seen-Tour München

TV-Sendung

Mediathek
Infos zur Sendung

Racewear

Trikot und Hose

Rechner

Trainingsbereiche und Wettkampftempo Rad
Trainingsbereiche und Wettkampftempo Laufen
Trainingsbereiche und Wettkampftempo Schwimmen
Profi-Pacing Langdistanz
Vorhersage erste Langdistanz
Altersrechner
Wettkampfpacing 100 km Lauf und Marathon
Wettkampfgetränk selbst mischen
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.