Zitat:
Zitat von runningmaus
Info 2.) von dem früheren Fahrlehrer, der auf der Arbeit länger neben mir gesessen hat
Info 3.) von den netten Herren aus dem Polizeiauto, die mich da vor einiger Zeit runterwinkten.
Früher hatte ich auch fest geglaubt, das ich nur auf Straßen nicht radeln dürfe, die Autobahn oder Kraftfahrstraße sind, aber es gibt diese Sonderregelung für gut ausgebaute Landstraßen tatsächlich.  Finde ich auch doof.

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Fakten Fakten Fakten und immer an die Leser denken.
Im Moment bewegen wir uns noch im Bereich der Fabeln.
Eine "Sonderregelung" gilt hinsichtlich der erlaubten Höchstgeschwindigkeit in § 3 StVO:
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
sonst nix.
Es geht hier nicht um die Frage, ob es wohl sinnvoll ist, diese Straßen zu benutzen, lediglich um die Frage, ob es erlaubt ist oder nicht. Und da bin ich eindeutig der Meinung: Ja. Es ist.