Zitat:
Zitat von Hafu
Magath war ja trotz seiner Machtfülle bei Schalke trotzdem abhängig Beschäftigter und da müsste einer Kündigung auch bei Vertragsverstößen erstmal eine eher zwei Abmahnungen vorausgehen.
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Nun ja ... Bei ggf. nicht mal sozialversicherungspflichten Führungskräften z.B.. Vorstandsmitgliedern von AGs (ist der Profibetrieb von Schalke sowas?) ist das regelmäßig nicht so. Wir sprechen nicht von normalen Angestellten.
I.d.R. sind das nämliche Dienstverträge mit fester Laufzeit ohne ordentliche Kündigungsmöglichkeit. Kündigung gibt es nur im "extremen" Fall - mit sofortiger Wirkung. Wenngleich man aus dem angloamerikanischen Raum auch sowas wie "break up" Klauseln kennt. Üblich ist das in D nicht.
Weiter muss man Wissen, dass in so einem Fall in Deutschland die Berufung in den Vorstand und der Abschluß eines Dienstvertrages ZWEI GETRENNTE Rechtsgeschäfte sind. Eine Abberufung hat ggf. noch keine automatische Auflösung des Dienstvertrages zur Folge (man kann sie aber so konstruieren - wird auch normal so gemacht).
Aus diesem Grunde hat der FM ja jetzt seinerseits gekündigt. Er will sich wg. einer möglicherweise ungerechtfertigten Abberufung - die ja dann die Grundlage für seinen Dienstvertrag entzieht und er mglw. seiner Arbeitsleistungspflicht nicht mehr nachkommen kann - Schadensersatzforderungen offen halten.