Dürfte z.B. die UCI Lizenzen ausgeben, diese für Profirennen verpflichtend machen und dann sagen, wer bei uns startet unterwirft sich den Bedingungen, die die nationalen Radsportverbände für die Profis vereinbart haben, auch wenn diese Bedingungen = Dopingkontrollen nationalen Datenschutzbestimmungen zuwider laufen?
Ich sage, das geht nicht. Ob das sittenwiderig ist, bezweifle ich, aber ich denke, das das rechtswidrig ist, weil ein Sportverband eben kein demokratisch legitimiertes Gesetzgebungsorgan darstellt, weder national und erst recht nicht überstaatlich.
Warum stimmt das was ich geschrieben habe nicht? Es gibt zwar ausnahmen wie die UN oder OSZE beispielsweise. Aber vermutlich kann niemand in diesem Forum eine Firma eröffnen die nicht an nationale Gesetze gebunden ist. Und weder NADA noch WADA besitzen einen Status wie o.g UN, OSZE... Die NADA ist an nationales (deutsches) Recht gebunden.
Ein anderer Vergleich.
Die Regierung verlangt von der Handwerkskammer etwas gegen Schwarzarbeit zu unternehmen, da dies dem Staat jedes Jahr Steuerschäden im 8 oder 9 stelligen Bereich zufügt. Anderenfalls müsse man damit rechnen das Subventionen... gestrichen werden oder hohe Bußgelder zu bezahlen sind.
Es wird daher beschlossen ein System einzuführen, welches sich an dem der WADA, NADA orientiert. Jeder Handwerker muss also angeben wann er sich wo befindet. Egal ob Montag, Sonntag, Urlaub... Es werden ein paar Kontrolleure eingestellt die diese Angaben stichprobenartig überprüfen. Wer zweimal nicht angetroffen wird, zahlt mindestens eine hohe Geldbuße. Wer sich diesem System nicht unterwirft darf nicht als Handwerker tätig sein. Es wird ja schließlich niemand gezwungen Handwerker zu werden.
.....Ob das sittenwiderig ist, bezweifle ich, aber ich denke, das das rechtswidrig ist, weil ein Sportverband eben kein demokratisch legitimiertes Gesetzgebungsorgan darstellt, weder national und erst recht nicht überstaatlich.
aber man ist doch freiwillig in einem sportverband. sprich ich trete freiwillig in einen verband ein und klage DANACH gegen die bestimmungen die dort herrschen?
Soweit ich weiß arbeitet er für die EU. Keine Ahnung, ob da deutsches Recht gilt, auch wenn man in D arbeitet, anscheinend nicht.
Hier geht's aber um Profis und die arbeiten nicht für die EU. Die Bemerkung hilft also nicht weiter. Und es stimmt natürlich schon, dass ein Eingriff in die Berufsfreiheit auf der Ebene der Berufsausübung mindestens einer gesetzlichen Gundlage bedarf. Eine abweichende Regelung bei der EU ist allenfalls ne Ausnahme vom Grundsatz. Soweit Grundrechte betroffen sind, was hier mindestens mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Fall ist, wird man wohl mindestens zu ner Güterabwägung kommen. Und da steht "Brot und Spiele" sicher nicht ganz oben, auch wenn das hier einige anders sehen.
Zur Freiwilligkeit: Wer hat eigentlich was gegen die Online-Durchsuchung? Nen PC kauft man sich doch auch freiwillig, wird auch keiner zu gezwungen.
WEin anderer Vergleich.
Die Regierung verlangt von der Handwerkskammer etwas gegen Schwarzarbeit zu unternehmen, da dies dem Staat jedes Jahr Steuerschäden im 8 oder 9 stelligen Bereich zufügt. Anderenfalls müsse man damit rechnen das Subventionen... gestrichen werden oder hohe Bußgelder zu bezahlen sind.
Es wird daher beschlossen ein System einzuführen, welches sich an dem der WADA, NADA orientiert. Jeder Handwerker muss also angeben wann er sich wo befindet. Egal ob Montag, Sonntag, Urlaub... Es werden ein paar Kontrolleure eingestellt die diese Angaben stichprobenartig überprüfen. Wer zweimal nicht angetroffen wird, zahlt mindestens eine hohe Geldbuße. Wer sich diesem System nicht unterwirft darf nicht als Handwerker tätig sein. Es wird ja schließlich niemand gezwungen Handwerker zu werden.
Schönes Beispiel!
Zitat:
Zitat von NBer
aber man ist doch freiwillig in einem sportverband. sprich ich trete freiwillig in einen verband ein und klage DANACH gegen die bestimmungen die dort herrschen
Genauso freiwillig, wie der Handwerker, mit dem Unterschied, dass gesundheitliche Daten/Fakten des Profis im Fall einer "positiv"-Probe veröffentlicht werden, denn der wird ja gesperrt, die eines Handwerkers (z.B. Koch) aber nicht, wenn er "einschlägig" erkrankt ist. Und wenn die Regelungen wie im Beispiel geändert würden, dann würde das doch trotzdem für Handwerker gelten, die vor und nach der Änderung in die Handwerksrolle eingetragen würden.
Bei der Telekom haben auch mal Juristen die Meinung vertreten, dass man ja einen Telefonanschluß freiwillig erwirbt und daher Datenschutzregelungen nicht beachtet werden müßten. Das galt vor allem für den zwangsweisen Telefonbucheintrag. Hat sich aber nicht durchgesetzt.