In Berlin haben die wohl einige/viele Schilder entfernt, zumindest behaupten die das auf Ihrer Internetseite. (Von 620km auf 150km geändert) hier (da ist das Thema an sich auch ganz gut erklärt)
Schön wäre es, wenn die Pol noch dazuschreiben würde, dass die meisten Schilder aufgrund von Klagen entfernt wurden - nicht freiwillig!
__________________ „friendlyness in sport has changed into pure business“
Kenneth Gasque
Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":
"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."
Wo kann man eigentlich den Straßenplanern in den Arxx treten, die Radwege aus diesen Knochensteinen verlegen lassen? Gibt es tatsächlich für solche Job`s einen max IQ bei der Einstellung?
Kommst du bei misch und dann los, bis de Schuh stecken bleibt.
Hier ist übrigens Kölns vermutlich kürzester Radweg - der komplette Radweg ist auf dem Bild - lt. Schild Benutzungspflicht in beide Richtungen
und hier aus der anderen Richtung:
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Erfahrung ist fast immer eine Parodie auf die Idee. (J.W.v.Goethe)
Das gilt übrigens auch für Weitsprungversuche (= Idee) und Achillessehnenrisse (= Erfahrung) ...
Hier ist übrigens Kölns vermutlich kürzester Radweg - der komplette Radweg ist auf dem Bild - lt. Schild Benutzungspflicht in beide Richtungen
und hier aus der anderen Richtung:
Das der Radweg scheißendreck und zudem noch viel zu schmal ist ist klar, aber sonst ..... Da wo er für die eine Richtung anfängt hört er für die Gegenrichtung auf, oder?
wenn da eins von den blauen Radwegschildern war gilt erstmal grundsätzlich die benutzungspflicht.
Meines Wissens müssen auch die mit blauen Schildern gekennzeichneten Radwege nur dann benutzt werden, wenn sie straßenbegleitend und zumutbar sind. Und damit würdest du im Notfall wahrscheinlich sehr oft aus der Sache rauskommen.
Nicht zumutbar ist ein Radweg z.B. dann, wenn er im Winter nicht geräumt ist, oder wenn er mit Glasscherben übersät ist - leider ist es in dem Fall dann meist schon zu spät. Und den Weg vorauseilend nicht nutzen weil dort "oft" Glas liegt, gilt halt nicht.
Um als straßenbegleitend durchzugehen muß der Weg im Sichtbereich der Straße geführt werden, also keine Bäume dazwischen. Außerdem muß an den Kreuzungen die gleiche Vorfahrtsregelung wie für die Straße gelten.
Abgesehen davon, daß ich die folgende Straße nicht unbedingt freiwillig mit dem Rad fahren würde: Hier steht das blaue Radwegzeichen. Benutzungspflicht????
Um als straßenbegleitend durchzugehen muß der Weg im Sichtbereich der Straße geführt werden, also keine Bäume dazwischen. Außerdem muß an den Kreuzungen die gleiche Vorfahrtsregelung wie für die Straße gelten.
Abgesehen davon, daß ich die folgende Straße nicht unbedingt freiwillig mit dem Rad fahren würde: Hier steht das blaue Radwegzeichen. Benutzungspflicht????
Darüber hinaus würde ich bezweifeln, daß der Weg im Sichtbereich der Straße geführt ist.
Meinst echt, so rein juristisch, man könnte sich bei so einem Radweg aus der Benutzungspflicht rauswinden?
Kann ich mir nicht recht vorstellen (ohne jetzt Gesetze gelesen zu haben).
Aber einer, der um jeden Baum nen riesen Bogen macht und bei dem ich an jeder Kreuzung etliche Meter Umweg fahren und auf die Grünphase für Fußgänger waren muß(...)) usw. ist mir für Kinder lieber als garnix.
Leider ist das genau die Art von Wegen, auf denen die meisten - auch Kinder - umgenietet werden.